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Forderung an Inkasso verkauft

Verfasst: 22. Mai 2026, 20:00
von OrtKlient
Guten Abend,

Ich hätte heute einen Brief mit der Kündigung meines Kreditvertrages im Briefkasten.

In diesem stand auch das die Forderung an ein Inkassobüro verkauft wurde.
In den schreiben setze man mir eine Frist von 14 Tagen, bis gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Meine SB hat vor kurzem den AEV an die Gläubiger verschickt.

Jetzt weis ich natürlich nicht, ob dieser mit weitergeleitet wurde


So jetzt ist es so, das meine SB genau die gesetzte Frist im Urlaub ist.

Würdet ihr eine Mail an das Inkassobüro schreiben und darauf aufmerksam machen, das ein AEV verschickt wurde und ihr darum bitten die Frist zu verlängern oder würdet ihr es einfach laufen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

OrtKlient

Re: Forderung an Inkasso verkauft

Verfasst: 23. Mai 2026, 08:52
von caffery
OrtKlient hat geschrieben: 22. Mai 2026, 20:00
Würdet ihr eine Mail an das Inkassobüro schreiben und darauf aufmerksam machen, das ein AEV verschickt wurde und ihr darum bitten die Frist zu verlängern oder würdet ihr es einfach laufen lassen?
laufen lassen

Re: Forderung an Inkasso verkauft

Verfasst: 4. Jun 2026, 00:48
von Hans18059
Die Inkassobüros reagieren in der Regel nicht auf Hinweise, dass ein AEV eingeleitet wurde. Weder vom Schuldner noch von der Schuldnerberatung. Nach meinen persönlichen Erfahrungen stachelt das deren Eifer noch an. AEV und Schuldnerberatung sind für die Inkassobüros Reizworte, die sie mit einer bevorstehenden Insolvenz verbinden. Da versuchen sie noch so viel es es geht, zu bekommen.

Re: Forderung an Inkasso verkauft

Verfasst: 20. Jun 2026, 20:20
von Adonis
OrtKlient hat geschrieben: 22. Mai 2026, 20:00 Ich hätte heute einen Brief mit der Kündigung meines Kreditvertrages im Briefkasten.
In diesem stand auch das die Forderung an ein Inkassobüro verkauft wurde.
Hallo,

vielleicht etwas offtopic, aber es brennt mir unter den Fingern....

Wenn die Forderung an den neuen Gläubiger verkauft. und dass sogar schriftlich mitgeteilt wurde, dürfte der neue Gläubiger aber keine Inkassokosten geltend machen...

Stichwort: Kosten der eigenen Müheverwaltung

Vielleicht einfach mal Hinterkopf behalten, wenn das Inkasso ankommt, und so änlich formuliert mitteilt, dass diese eine Forderung in Namen von Irgendwen beitreiben wollen, und die Kosten des Inkassounternehmens als Verzugsschaden ebenfalls zu zahlen sind...

Liebe Grüße
Adonis