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Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Verfasst: 30. Mär 2026, 17:53
von OrtKlient
Guten Abend,
Ich befinde mich aktuell bei der schuldenberatung.
Diese schreibt aktuell alle Gläubiger an zwecks Forderungsaufstellung und im Anschluss wird ein Angebot für ein Vergleich unterbreitet.
Wie kann ich jetzt mein Urlaubsgeld und meine Schichtzulagen vor einer Kontopfändung schützen, sollte ein gläubiger vor der Insolvenz oder vor einem Vergleich auf die Idee kommen eine Kontopfändung durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
OrtKlient
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Verfasst: 30. Mär 2026, 18:11
von TomH
Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Verfasst: 30. Mär 2026, 19:25
von OrtKlient
TomH hat geschrieben: ↑30. Mär 2026, 18:11
Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Ja, aber in der Insolvenz kann man doch so etwas freigeben lassen vom Gericht.
Funktioniert das vor der Insolvenz auch?
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Verfasst: 30. Mär 2026, 20:57
von Graf Wadula
OrtKlient hat geschrieben: ↑30. Mär 2026, 19:25
TomH hat geschrieben: ↑30. Mär 2026, 18:11
Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Ja, aber in der Insolvenz kann man doch so etwas freigeben lassen vom Gericht.
Funktioniert das vor der Insolvenz auch?
Klar, es gelten die gleichen Regeln; das ist immer § 906 ZPO. Vor InsoEröffnung und wenn ein Pfändungsbeschluss GRundlage ist, gehen sie um Vollstreckungsgericht und stellen den Antrag
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Verfasst: 30. Mär 2026, 21:09
von TomH
Dürfte dann - also wenn überhaupft auf Antrag festzustellen ist - in diesem Fall alleine § 850f Abs. 1 Ziff. 2 ZPO betreffen. Allerdings kenne ich die sozialen Hintergründe nicht.