Guten Abend,
Ich befinde mich aktuell bei der schuldenberatung.
Diese schreibt aktuell alle Gläubiger an zwecks Forderungsaufstellung und im Anschluss wird ein Angebot für ein Vergleich unterbreitet.
Wie kann ich jetzt mein Urlaubsgeld und meine Schichtzulagen vor einer Kontopfändung schützen, sollte ein gläubiger vor der Insolvenz oder vor einem Vergleich auf die Idee kommen eine Kontopfändung durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
OrtKlient
Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Hi OrtKlient,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen" geschaut?
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Womöglich lässt der eine oder nach, nachdem er von dem Vorhaben erfährt [...].
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Aber faktisch kann wohl jeder oberhalb der Freigrenze reinpfänden, sofern Ihr Konto zumindest einen Pfändungsschutz aufweist.
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Ja, aber in der Insolvenz kann man doch so etwas freigeben lassen vom Gericht.
Funktioniert das vor der Insolvenz auch?
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Beiträge: 655
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Klar, es gelten die gleichen Regeln; das ist immer § 906 ZPO. Vor InsoEröffnung und wenn ein Pfändungsbeschluss GRundlage ist, gehen sie um Vollstreckungsgericht und stellen den Antrag
Re: Urlaubsgeld und Schichtzulagen vor Kontopfändung schützen
Dürfte dann - also wenn überhaupft auf Antrag festzustellen ist - in diesem Fall alleine § 850f Abs. 1 Ziff. 2 ZPO betreffen. Allerdings kenne ich die sozialen Hintergründe nicht.