Seite 1 von 1
P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?
Verfasst: 27. Feb 2026, 19:31
von unmu320
Ich bin in der Insolvenz und habe ein PK Konto eingerichtet. Legt die Bank dem Freibetrag anhand der Pfändungsfreigrenze Tabelle fest?
Keine Unterhaltsberechtige
Re: P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?
Verfasst: 27. Feb 2026, 19:55
von Shopgirl
Du hast beim P-Konto einen Grundfreibetrag, der liegt aktuell bei 1560 Euro.
Bist du im Insolvenzverfahren, wird der pfändbare Anteil deines Lohns in der Regel direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt. Den Rest bekommst du auf dein P-Konto überwiesen. Liegt dieser Rest über dem grundsätzlichen Freibetrag von 1560 Euro, musst du der Bank nachweisen, dass bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird und alles, was auf dem Konto eingeht, pfändungsfrei gestellt werden soll.
Diesen Nachweis erbringst du mit einer sogenannten Quellenfreigabe - sprich: alle Gutschriften von Quelle X (in dem Fall der Arbeitgeber) sind pfändungsfrei und werden ausbezahlt.
Den Antrag stellst du bei deinem Amtsgericht.
Hier ist ein Beispiel, wie so ein Antrag aussehen kann:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Re: P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?
Verfasst: 27. Feb 2026, 20:17
von unmu320
Danke!