P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?

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unmu320
Mitglied
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Registriert: 13. Aug 2021, 15:14

P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?

Beitrag von unmu320 »

Ich bin in der Insolvenz und habe ein PK Konto eingerichtet. Legt die Bank dem Freibetrag anhand der Pfändungsfreigrenze Tabelle fest?
Keine Unterhaltsberechtige
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?

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Hi unmu320,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?" geschaut?
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1290
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?

Beitrag von Shopgirl »

Du hast beim P-Konto einen Grundfreibetrag, der liegt aktuell bei 1560 Euro.

Bist du im Insolvenzverfahren, wird der pfändbare Anteil deines Lohns in der Regel direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt. Den Rest bekommst du auf dein P-Konto überwiesen. Liegt dieser Rest über dem grundsätzlichen Freibetrag von 1560 Euro, musst du der Bank nachweisen, dass bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird und alles, was auf dem Konto eingeht, pfändungsfrei gestellt werden soll.

Diesen Nachweis erbringst du mit einer sogenannten Quellenfreigabe - sprich: alle Gutschriften von Quelle X (in dem Fall der Arbeitgeber) sind pfändungsfrei und werden ausbezahlt.

Den Antrag stellst du bei deinem Amtsgericht.
Hier ist ein Beispiel, wie so ein Antrag aussehen kann: https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
unmu320
Mitglied
Beiträge: 27
Registriert: 13. Aug 2021, 15:14

Re: P-Konto Bank rechnet Freibetrag nach der Tabelle fest?

Beitrag von unmu320 »

Danke!
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