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Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 27. Jul 2025, 23:29
von Jin
Hallo zusammen,

ich befinde mich gerade in der außergerichtlichen Einigungsphase mit meiner Schuldnerberaterin. Die Zahlungen an die Bankgläubiger sind inzwischen gestoppt, sodass mir nach Abzug aller Fixkosten noch etwas Geld übrig bleibt.

Im Februar habe ich von entfernten Bekannten meiner Eltern 1.500 € geliehen, um die Miete für meinen Vater zu bezahlen, da er damals im Krankenhaus aufgrund einer Hirnblutung lag.

Meine Frage: Darf ich in dieser Phase das Geld, das mir nach den Fixkosten zur Verfügung steht, verwenden, um den Bekannten die 1.500 € in zwei Raten zurückzuzahlen? Oder wirkt sich das als Problem aus in Bezug auf den Antrag auf die Restschuldbefreiung?

Vielen Dank schon mal für eure Tipps und Erfahrungen!

LG
Jin

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 28. Jul 2025, 09:53
von Paula
Wie weit seit ihr denn mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch? Die Forderung deines Bekannten gehört da - solange sie besteht - auch mit rein.
Wenn es noch keinen Einigungsversuch gibt, kannst du das bezahlen. Bis zum Insolvenzantrag sollten dann aber mindestens drei Monate vergehen, um eine Rückabwicklung durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden.

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 28. Jul 2025, 16:42
von Jin
Hallo Paula,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Bisher haben die Banken der Schuldnerberaterin noch nicht alle geantwortet bzw. den Gesamtrückstand zukommen lassen.

Leider kann ich es nicht abschätzen wie lange es bis zum Insolvenzantrag noch dauern wird.

Dennoch hat mir die Info etwas weitergeholfen. Danke!

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 28. Jul 2025, 16:59
von imker
Warum drei Monate??

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 28. Jul 2025, 21:39
von Paula
imker hat geschrieben: 28. Jul 2025, 16:59 Warum drei Monate??
Wegen der Anfechtungsmöglichkeit nach §131 Inso

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 28. Jul 2025, 22:55
von Schuldine
Da du das Geld nicht für dich, sondern deinen Vater geliehen hast (in Vertretung) - besteht nicht mehr die Möglichkeit, die Rückzahlung über deinen Vater abzuwickeln?

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 29. Jul 2025, 12:41
von imker
Paula hat geschrieben: 28. Jul 2025, 21:39
imker hat geschrieben: 28. Jul 2025, 16:59 Warum drei Monate??
Wegen der Anfechtungsmöglichkeit nach §131 Inso
... aber dafür brauchts doch eine inkongruente Deckung und ergibt sich die au der Zahlung in zwei Raten ???

Ich finde, dass der Sachverhalt etwas dazu hergeben muss, wie die Rückzahlung vereinbart worden war. Darlehen aufgenommen und man weiß, dass man das Geld zum zurückzahlen nichtz hat .... dakommt doch wieder der Eingehungsbetrug um die Ecke.

Und ansonsten würde ich meinem Bruder stets sechs Monate und ganz besonders einen anderen Rückzahlungsweg nahelegen. Einige Verwalter sehen sich Kontoauzüge für sechs Monate an.

Re: Rückzahlungen innerhalb der Einigungsphase

Verfasst: 30. Jul 2025, 21:16
von Paula
imker hat geschrieben: 29. Jul 2025, 12:41
Paula hat geschrieben: 28. Jul 2025, 21:39

Wegen der Anfechtungsmöglichkeit nach §131 Inso
... aber dafür brauchts doch eine inkongruente Deckung und ergibt sich die au der Zahlung in zwei Raten ???
Ja, da hast du natürlich recht, in dem Paragraphen geht es um die inkongruente Deckung. In § 132 InsO steht es aber mit dem 3 Monaten auch drin. Deswegen empfehlen wir mindestens 3 Monate Wartezeit. In manchen Fällen sind es ja sogar deutlich längere Fristen (§ 133 InsO).