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Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 20. Feb 2024, 18:55
von Andante69
Guten Abend,

Ich habe mehrere Kontopfändungen - habe allerdings ein P Konto wo der gesetzliche Freibetrag halt immer berücksichtigt wird und auch nicht überschritten wird.

Nunmehr möchte ich eine Quellenfreigabe beim Vollstreckungsgericht beantragen, da ich steuerfreie Zuschläge zum Grundgehalt bekomme die pfändungsfrei sind.
( Grundgehalt 1436 EUR Netto davon werden knapp 20 EUR vom Arbeitgeber im Rahmen einer Lohnpfändung abgetreten und eben die unpfändbaren Erschwerniszuschlöge) .

Leider habe ich über die „alten“ Kontopfändungen keine Nachweise bzw. Titel mehr. Wie gehe ich vor? Und welches Vollstreckungsgericht ist zuständig? Wäre das Vollstreckungsgericht an meinem Wohnort ausreichend?

Freundliche Grüße
Andante

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 22. Feb 2024, 06:08
von INTI
Zuständig für die Anträge ist da jeweilige Vollstreckungsgericht, das die Pfänder erlassen hat. Eine Kopie der alten Pfänder bekommt man bei der Bank. Das Gericht vernichtet diese nach 5 Jahren, also hat man da wenig Chancen.

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 22. Feb 2024, 08:13
von El Torro
Hallo..Bist du in der Insolvenz oder nicht?
Mfg
El Torro

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 06:31
von Andante69
Insolvenz ist in Vorbereitung

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 09:47
von imker
was da beabsichtigt ist, ist mE keine Quellenfreigabe.
dazu wäre eine Pfändung oder Abtretung des pfändbaren Arbeitseinkommen eine der Voraussetzungen.

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 09:57
von robo
@Imker
Andante69 hat geschrieben: 20. Feb 2024, 18:55 ...
Ich habe mehrere Kontopfändungen
...
Keine 'Quellenfreigabe' ?
Sondern was ?

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 13:42
von imker
767 ZPO
Vollstreckungsabwehrklage würde ich meinem Bruder empfehlen

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 15:30
von robo
@imker: Könnte es sein, dass Du "Andante69" hier mit "Claudette" verwechselst ?
Claudette hat geschrieben: 22. Feb 2024, 20:21 Hallo zusammen,

nachdem mir 2023 die (RSB) erteilt wurde, gab es am 2. Februar 2024 einen Versuch eines Gläubigers, mein Konto zu pfänden. Ich habe daraufhin dem Gläubiger die RSB mitgeteilt und um Rücknahme der Pfändung gefordert. Heute ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts erhalten, der bereits am 22. Januar 2024 vom Gläubiger beantragt wurde.

Wie verfahre ich jetzt weiter?

Danke
und dann später:
Claudette hat geschrieben: 22. Feb 2024, 22:11
imker hat geschrieben: 22. Feb 2024, 21:22 und welche Bezeichnung hat der Gläubiger für seinen Titel gegen Dich gewählt? Von wann ist der Titel? Wann wurde die Forderung begründet, die tituliert wurde? Kannst Du Dich an die Zustellung des Titels erinnern?
Ich werde Definitiv Widerspruch einlegen.
Bin gerade was verwirrt von Deinem Vorschlag, Imker.

Ich dachte immer, das ist der klassische Fall für eine 'Quellenfreigabe',
wenn Lohn- UND Kontopfändung(en) vorliegen.

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 16:32
von imker
die beiden Themen habe ich gemischt oh jeh
Quellenfreigabe beim Gericht beantragen,
P-Konto nachweisen, indv. Freibetrag nachweisen
Abtretung des Lohnes vorlegen,
Gehaltsabrechnung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Abtretung ersichtlich befolgt wird
und dann die Pfändungen des Konto nachweisen
die Muster zur Quellenfreigabe geistern hier im Netz

Re: Quellenfreigabe P Konto

Verfasst: 23. Feb 2024, 19:21
von robo