Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Hallo zusammen,
nachdem mir 2023 die (RSB) erteilt wurde, gab es am 2. Februar 2024 einen Versuch eines Gläubigers, mein Konto zu pfänden. Ich habe daraufhin dem Gläubiger die RSB mitgeteilt und um Rücknahme der Pfändung gefordert. Heute ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts erhalten, der bereits am 22. Januar 2024 vom Gläubiger beantragt wurde.
Wie verfahre ich jetzt weiter?
Danke
nachdem mir 2023 die (RSB) erteilt wurde, gab es am 2. Februar 2024 einen Versuch eines Gläubigers, mein Konto zu pfänden. Ich habe daraufhin dem Gläubiger die RSB mitgeteilt und um Rücknahme der Pfändung gefordert. Heute ich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts erhalten, der bereits am 22. Januar 2024 vom Gläubiger beantragt wurde.
Wie verfahre ich jetzt weiter?
Danke
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Hi Claudette,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts" geschaut?
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
und welche Bezeichnung hat der Gläubiger für seinen Titel gegen Dich gewählt? Von wann ist der Titel? Wann wurde die Forderung begründet, die tituliert wurde? Kannst Du Dich an die Zustellung des Titels erinnern?
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Das war ein Vollstreckungstitel von 2014.
Mehr weiß ich auch nicht mehr.
Ich rufe morgen mal den zuständigen Gerichtsvollzieher an und erkundige mich. Und werde Einspruch einlegen.
Mehr weiß ich auch nicht mehr.
Ich rufe morgen mal den zuständigen Gerichtsvollzieher an und erkundige mich. Und werde Einspruch einlegen.
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Ich werde Definitiv Widerspruch einlegen.
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich formellen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts [Name des Amtsgerichts], Aktenzeichen , erlassen am 22.02.2024, ein.
Als Begründung führe ich an, dass mir am 23.08.2023 die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Aufgrund dieser rechtskräftigen Entscheidung ist der Titel, auf welchem der gegenwärtige Vollstreckungsbescheid basiert, nicht mehr durchsetzbar. Beiliegend finden Sie eine Kopie des Beschlusses zur Restschuldbefreiung, aus welchem dies hervorgeht.
Ansprüche des Gläubigers sind demnach erloschen und jede Form der Zwangsvollstreckung damit gegenstandslos. Trotz dieses Einwands beantrage ich vorsorglich die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung, bis über diesen Widerspruch entschieden wurde.
Für eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und der Bearbeitung meines Widerspruchs wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Könnte man so das zum Gerichtsvollzieher schicken?
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Das kannst Du natürlich so machen.
Aber meiner Meinung nach ist es der falsche Weg.
Das wird Dir der GV dann vermutlich auch sagen.
Meiner Meinung nach wäre eine "Vollstreckungsabwehrklage" der richtige Weg
(wenn der Gläubiger seinen Pfändungsversuch wirklich nicht zurücknehmen will - was hat er denn eigentlich zu Deiner RSB gesagt ? ). Ist ja schon ziemlich dumm, wenn er jetzt noch Kosten produziert ...
Beim Gericht gibt es eine "Rechtsantragsstelle", da sitzt ein Rechtspfleger/eine Rechtspflegerin und der / die kann Dir dabei helfen, die Klage richtig zu formulieren.
Vorher anrufen, nach der Sprechstunde fragen und ob Du einen Termin brauchst oder einfach in die Sprechstunde kommen kannst.
Viel Glück !
Wie kann man denn (als Gläubiger) so' n Depp sein ?
Stand er denn überhaupt auf Deiner Liste ?
Hatte er vielleicht eine "vbuH" angemeldet ?
(der Du nicht widersprochen hast?)
Aber meiner Meinung nach ist es der falsche Weg.
Das wird Dir der GV dann vermutlich auch sagen.
Meiner Meinung nach wäre eine "Vollstreckungsabwehrklage" der richtige Weg
(wenn der Gläubiger seinen Pfändungsversuch wirklich nicht zurücknehmen will - was hat er denn eigentlich zu Deiner RSB gesagt ? ). Ist ja schon ziemlich dumm, wenn er jetzt noch Kosten produziert ...
Beim Gericht gibt es eine "Rechtsantragsstelle", da sitzt ein Rechtspfleger/eine Rechtspflegerin und der / die kann Dir dabei helfen, die Klage richtig zu formulieren.
Vorher anrufen, nach der Sprechstunde fragen und ob Du einen Termin brauchst oder einfach in die Sprechstunde kommen kannst.
Viel Glück !
Wie kann man denn (als Gläubiger) so' n Depp sein ?
Stand er denn überhaupt auf Deiner Liste ?
Hatte er vielleicht eine "vbuH" angemeldet ?
(der Du nicht widersprochen hast?)
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Ja der stand auf der Liste.robo hat geschrieben: ↑23. Feb 2024, 19:15 Das kannst Du natürlich so machen.
Aber meiner Meinung nach ist es der falsche Weg.
Das wird Dir der GV dann vermutlich auch sagen.
Meiner Meinung nach wäre eine "Vollstreckungsabwehrklage" der richtige Weg
(wenn der Gläubiger seinen Pfändungsversuch wirklich nicht zurücknehmen will - was hat er denn eigentlich zu Deiner RSB gesagt ? ). Ist ja schon ziemlich dumm, wenn er jetzt noch Kosten produziert ...
Beim Gericht gibt es eine "Rechtsantragsstelle", da sitzt ein Rechtspfleger/eine Rechtspflegerin und der / die kann Dir dabei helfen, die Klage richtig zu formulieren.
Vorher anrufen, nach der Sprechstunde fragen und ob Du einen Termin brauchst oder einfach in die Sprechstunde kommen kannst.
Viel Glück !
Wie kann man denn (als Gläubiger) so' n Depp sein ?
Stand er denn überhaupt auf Deiner Liste ?
Hatte er vielleicht eine "vbuH" angemeldet ?
(der Du nicht widersprochen hast?)
Und das Inkassounternehmen hätte es ( angeblich nicht gewusst) bis jetzt haben die sich nicht gerührt.
Aber es hat sich damals tatsächlich nur ein Gläubiger gemeldet, und den habe ich ausbezahlt.
Ich ruf am Montag bei der GV.
Danke
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Hallo zusammen,
nach Rücksprache mit der Schuldnerberatung.
Ein Widerspruch steht mir hier als Rechtsmittel leider nicht zur Verfügung.
Also habe ich folgenden Text an den GV geschickt.
Aktenzeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf o.g. Aktenzeichen möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit Beschluss des XX XXX (hier Gericht eintragen) vom 23.08.2023 nach erfolgreich durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung an mich erteilt wurde. Aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung sind Ansprüche seitens des Gläubigers gegen mich nicht mehr durchsetzbar.
Entsprechender Nachweis ist diesem Schreiben beigefügt.
Nach meinem Kenntnisstand wurde der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeführte Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom XXX, Geschäftszeichen XXX, im Verfahren durch den Insolvenzverwalter eingezogen (der Gläubiger hat am Verfahren teilgenommen). Der Erlass nachträglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist für mich, insbesondere ohne wirksame Rechtsgrundlage, nicht nachvollziehbar.
Ich fordere Sie daher dazu auf, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zurückzunehmen und mich über alle weiteren Schritte im Verfahren zu informieren.
Wenn das nichts bringt, beantrage ich die Vollstreckungsgegenklage.
Ich habe meine ehemalige Treuhänderin um die Insolvenztabelle der Gläubiger gebeten. Jedoch habe ich bislang keine Antwort von ihr erhalten. Ich weiß, dass ich diese Tabelle auch beim Gericht anfordern kann. Muss ich dabei begründen, warum ich die Tabelle anfordere?
Vielen Dank euch.
nach Rücksprache mit der Schuldnerberatung.
Ein Widerspruch steht mir hier als Rechtsmittel leider nicht zur Verfügung.
Also habe ich folgenden Text an den GV geschickt.
Aktenzeichen: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf o.g. Aktenzeichen möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass mit Beschluss des XX XXX (hier Gericht eintragen) vom 23.08.2023 nach erfolgreich durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung an mich erteilt wurde. Aufgrund der erteilten Restschuldbefreiung sind Ansprüche seitens des Gläubigers gegen mich nicht mehr durchsetzbar.
Entsprechender Nachweis ist diesem Schreiben beigefügt.
Nach meinem Kenntnisstand wurde der im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angeführte Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom XXX, Geschäftszeichen XXX, im Verfahren durch den Insolvenzverwalter eingezogen (der Gläubiger hat am Verfahren teilgenommen). Der Erlass nachträglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist für mich, insbesondere ohne wirksame Rechtsgrundlage, nicht nachvollziehbar.
Ich fordere Sie daher dazu auf, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zurückzunehmen und mich über alle weiteren Schritte im Verfahren zu informieren.
Wenn das nichts bringt, beantrage ich die Vollstreckungsgegenklage.
Ich habe meine ehemalige Treuhänderin um die Insolvenztabelle der Gläubiger gebeten. Jedoch habe ich bislang keine Antwort von ihr erhalten. Ich weiß, dass ich diese Tabelle auch beim Gericht anfordern kann. Muss ich dabei begründen, warum ich die Tabelle anfordere?
Vielen Dank euch.
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Das ist ein super Schreiben - ich drücke dir die Daumen, dass das alles so klappt und du ohne Vollstreckungsgegenklage damit weiter kommst.
Um die Tabelle bei Gericht anzufordern brauchst du nichts begründen - einfach nen Zweizeiler ans Gericht schicken, dass du die Tabelle in Kopie bekommen möchtest und - je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des Rechtspflegers - hast du die bald in der Hand. Ich hab meine auch angefordert
Um die Tabelle bei Gericht anzufordern brauchst du nichts begründen - einfach nen Zweizeiler ans Gericht schicken, dass du die Tabelle in Kopie bekommen möchtest und - je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des Rechtspflegers - hast du die bald in der Hand. Ich hab meine auch angefordert
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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts
Dankeschön, vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.tidus82 hat geschrieben: ↑27. Feb 2024, 17:57 Das ist ein super Schreiben - ich drücke dir die Daumen, dass das alles so klappt und du ohne Vollstreckungsgegenklage damit weiter kommst.
Um die Tabelle bei Gericht anzufordern brauchst du nichts begründen - einfach nen Zweizeiler ans Gericht schicken, dass du die Tabelle in Kopie bekommen möchtest und - je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit des Rechtspflegers - hast du die bald in der Hand. Ich hab meine auch angefordert
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