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Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 11:26
von saida
Hallo zusammen,
ich stecke gerade schon mitten in der Zahlungsunfähigkeit und habe nun die Möglichkeit zusätzlich zu meinem Hauptjob (angestellt) auf Honorarbasis zu unterrichten. Was würde aber mit diesen Honorar-Einnahmen im Fall einer Kontopfändung passieren, die mir wohl bevorsteht? Für mein Angestellten-Gehalt ist ebenfalls schon eine Pfändung angekündigt.

Ich rechne mit rund 500 Euro Honorareinnahmen pro Monat zusätzlich zu meinem festen Gehalt.

Würde das Honorar dann zu meinen monatlichen Einnahmen gezählt? Gibt es für die Honorare auch eine Quellenfreigabe wie für das Gehalt, damit mir von dem Honorar auch ein Anteil bleibt?
Oder würde dann alles gepfändet, was davon auf mein Konto gelangt?

Ich versteh es gerade noch nicht :-)

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 14:49
von AktiverRentner
Das Honorar zählt sicherlich (abzüglich ev. entstehender Kosten) zum Einkommen. Ich würde das Honorar auf ein anderes eigenes oder fremdes (z.B. Familie/Freund) Konto überweisen lassen. Dann umgeht man viele Scherereien. Es darf im Verfahren natürlich nicht verschwiegen werden, aber vorher muss man den Gläubiger ja nicht darauf stoßen.

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 15:08
von Graf Wadula
Im Grunde würde dieser Nebenjob mit Ihrem Hauptjob zusammengerechnet werden und daraus dann der pfändungsfreie Betrag errechnet. Haben Sie z.b. 2.000 € Hauptjob und 500 Nebenjob, dann wird der Insoverwalter/Gläubiger einen Antrag auf Zusammenrechnung stellen (§ 850e ZPO).
Auf Ihrem Konto ist es etwas komplizierter. Dort gibt es ja einen bestimmten Sockelfreibetrag. Alles darüber hinaus wird abgeführt. Sie müssten also selber einen Antrag (bei Gericht) stellen, um diesen Betrag zu erhöhen.

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 15:35
von saida
AktiverRentner hat geschrieben: 15. Feb 2024, 14:49 Das Honorar zählt sicherlich (abzüglich ev. entstehender Kosten) zum Einkommen. Ich würde das Honorar auf ein anderes eigenes oder fremdes (z.B. Familie/Freund) Konto überweisen lassen. Dann umgeht man viele Scherereien. Es darf im Verfahren natürlich nicht verschwiegen werden, aber vorher muss man den Gläubiger ja nicht darauf stoßen.
Würde ich mich damit nicht vielleicht sogar strafbar machen? Mein Honorar muss doch wahrscheinlich auch auf einem Konto eingehen, dass mein eigenes ist, oder?

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 16:58
von AktiverRentner
Nein, es darf nur nicht vor dem Gerichtsvollzieher, dem Gericht oder dem Insolvenzverwalter verschwiegen werden. Meine eigenen Einkünfte (früher Gehalt, heute Renten) gehen schon seit vielen Jahren auf ein fremdes Konto auf das ich keinen Zugriff habe. Das geschieht auch zur Sicherung der zwingend nötigen Zahlungen. Von dort werden Miete und Nebenkosten, Tel. etc. beglichen, nicht durch mich, sondern durch den Kontoinhaber. Auf mein Konto bekomme ich dann von dort nur den Rest. Folge: Auf meinem P-Konto wird die Pfändungsfreigrenze nie erreicht, auch nicht zufällig, z.B. bei Rücküberweisungen. Der Insolvenzverwalter weiß Bescheid, von Beginn an problemlos seit knapp 2 Jahren.

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 15. Feb 2024, 23:04
von Shopgirl
Es kann theoretisch aber das fremde Konto gepfändet werden, bzw. der Auszahlungsanspruch. In dem Fall greift kein Pfändungsschutz.

Von der Problematik, dass man sein Konto laut AGB der Bank nicht Dritten zur Verfügung stellen darf, fang ich gar nicht erst an ...

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 16. Feb 2024, 10:14
von AktiverRentner
Shopgirl hat geschrieben: 15. Feb 2024, 23:04 Es kann theoretisch aber das fremde Konto gepfändet werden, bzw. der Auszahlungsanspruch. In dem Fall greift kein Pfändungsschutz.

Von der Problematik, dass man sein Konto laut AGB der Bank nicht Dritten zur Verfügung stellen darf, fang ich gar nicht erst an ...
Wie bereits geschrieben läuft das Ganze bei mir seit Jahren problemlos auch schon vor der Insolvenz. Der Knackpunkt ist, dass ich selbst keinerlei Verfügungsgewalt über das Konto habe. Damit stellt der Kontoinhaber das Konto gar nicht Dritten zur Verfügung, er handelt eigenverantwortlich treuhänderisch.

In meinem Fall handelt es sich um eine Regelinsolvenz mit einer Vielzahl von Gläubigern, von denen nicht einer in den Jahren vor der Insolvenz auch nur ansatzweise versucht hat, auf das fremde Konto zuzugreifen in welcher Form auch immer.

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 16. Feb 2024, 13:00
von robo
AktiverRentner hat geschrieben: 16. Feb 2024, 10:14 ....
Wie bereits geschrieben läuft das Ganze bei mir seit Jahren problemlos auch schon vor der Insolvenz.
....
Du hast auch jahrelang über rote Ampeln fahren und so lange Du keine Crash baust, Dir ein Foto einhandelst oder es vor den Augen der Polizei machst, ist es wohl auch "problemlos" ...
AktiverRentner hat geschrieben: 16. Feb 2024, 10:14 ...
Der Knackpunkt ist, dass ich selbst keinerlei Verfügungsgewalt über das Konto habe.
...
Das halte ich, sorry, für Quatsch.
Wenn das Konto online geführt wird, dann kann doch niemand sehen oder gar beweisen, wer da am Rechner sitzt und die Daten eingibt.
AktiverRentner hat geschrieben: 16. Feb 2024, 10:14 ...
Damit stellt der Kontoinhaber das Konto gar nicht Dritten zur Verfügung, er handelt eigenverantwortlich treuhänderisch.
...
"treuhänderisch" - für Dich.
Oder was meinst Du damit ?
AktiverRentner hat geschrieben: 16. Feb 2024, 10:14 ...
In meinem Fall handelt es sich um eine Regelinsolvenz mit einer Vielzahl von Gläubigern, von denen nicht einer in den Jahren vor der Insolvenz auch nur ansatzweise versucht hat, auf das fremde Konto zuzugreifen in welcher Form auch immer.
Nur, weil es bei Dir keiner versucht hat, bleibt das m.E. ein recht gefährlicher Tipp.
Denn im Fall des Falles gibt es keinen Pfändungsschutz, wie shopgirl schon schrieb.

@saida
Hast Du durch Deine Honorartätigkeit Kosten ?
(Arbeitsmittel, Fahrtkosten, usw?)

Das müsstest Du detailliert auflisten für den "Freigabeantrag" beim Gericht.
"Um diese Einnahmen zu erwirtschaften sind folgende Aufwendungen unabdingbar:
1. ... "usw

Ich glaube, es wäre leichter, wenn Du den Honorarjob als Minijob oder so machen könntest.
Lt. Pfändungstabelle soll dem Schuldner von seinem "Mehrverdienst" ja auch mehr verbleiben,
aus "Motivationszwecken" ...
Aber das gilt m.W. eben nur für Einkommen von Arbeitnehmern.

Re: Pfändung von Honorar-Einnahmen?

Verfasst: 16. Feb 2024, 22:55
von Shopgirl
AktiverRentner hat geschrieben: 16. Feb 2024, 10:14 Der Knackpunkt ist, dass ich selbst keinerlei Verfügungsgewalt über das Konto habe. Damit stellt der Kontoinhaber das Konto gar nicht Dritten zur Verfügung, er handelt eigenverantwortlich treuhänderisch.
Das ist Blödsinn. Ob du da Verfügungsgewalt hast oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Du hast bis jetzt einfach Glück gehabt, dass es nicht aufgefallen ist. So ein Konstrukt aber als Tipp zu verbreiten, ist fahrlässig.