Was darf der Gläubiger bei einen Gerichtlichen Vergleich ?
Verfasst: 22. Mär 2023, 21:33
Hallo liebe Community,
Ich bin der René und habe eine Frage an euch. Vielleicht weiß ja der eine oder andere was mehr.
Folgendes ist Stand der Dinge. Nach dem ein Außergerichtlicher Schuldenvergleich mit 11 Gläubiger nach gut ein Jahr! und zwei Angebote, nur durch ein Gläubiger gescheitert ist, habe ich selber (mit den vorhanden Daten der Vergleiche) Insolvenz gestellt bzw. einen Gerichtlichen Vergleich beantragt.
Mein Anwalt wollte dafür nochmal 1200€ … war mir Zuviel, dafür das er im Prinzip nur die Daten übernimmt und eintragen tut. 1400€ hat der Außergerichtliche Vergleich schon gekostet.
Habe am 08.02.2023 das Schreiben vom Gericht bekommen, dass alle Gläubiger angeschrieben wurden und denen eine Frist von einen Monat zur Antwort gegeben wird. So weit so gut. Ich hab gelesen, solche Gerichtlichen Vergleiche können ja nach dem ob ein Gläubiger Beschwerde oder Einwände dagegen hat, sich über Monate hinauszögern.
Meine Frage nun, was darf ein Gläubiger noch gegen mich ausüben? Besonders dieser eine Gläubiger, ganz hartnäckig ist und ein Titel gegen mich hat (Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid).
Hab Angst das der Gläubiger ein Konto oder Lohnpfändung erzwingen tut. Das Recht dazu hat er ja.
Besten Dank im Voraus
Gruß
René
Ich bin der René und habe eine Frage an euch. Vielleicht weiß ja der eine oder andere was mehr.
Folgendes ist Stand der Dinge. Nach dem ein Außergerichtlicher Schuldenvergleich mit 11 Gläubiger nach gut ein Jahr! und zwei Angebote, nur durch ein Gläubiger gescheitert ist, habe ich selber (mit den vorhanden Daten der Vergleiche) Insolvenz gestellt bzw. einen Gerichtlichen Vergleich beantragt.
Mein Anwalt wollte dafür nochmal 1200€ … war mir Zuviel, dafür das er im Prinzip nur die Daten übernimmt und eintragen tut. 1400€ hat der Außergerichtliche Vergleich schon gekostet.
Habe am 08.02.2023 das Schreiben vom Gericht bekommen, dass alle Gläubiger angeschrieben wurden und denen eine Frist von einen Monat zur Antwort gegeben wird. So weit so gut. Ich hab gelesen, solche Gerichtlichen Vergleiche können ja nach dem ob ein Gläubiger Beschwerde oder Einwände dagegen hat, sich über Monate hinauszögern.
Meine Frage nun, was darf ein Gläubiger noch gegen mich ausüben? Besonders dieser eine Gläubiger, ganz hartnäckig ist und ein Titel gegen mich hat (Mahnbescheid-Vollstreckungsbescheid).
Hab Angst das der Gläubiger ein Konto oder Lohnpfändung erzwingen tut. Das Recht dazu hat er ja.
Besten Dank im Voraus
Gruß
René