Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Verfasst: 25. Aug 2022, 19:46
Guten Tag liebe Community,
Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor:
Person A hat eine Privatinsolzenz mit anschließender Restschuldbefreiung hinter sich, und nun fordert die Familienkasse (bzw. Nordrhein-Westfalen Nord Inkasso) nach 5 Jahren zuviel gezahlte Kindergeldbeträge mit einem hohes Säumniszuschlag zurück.
Die Daten:
Insolvenzzeitraum: 01.2017 bis 05.2022
Leistungszeitraum der zuviel gezahlten Kindergeldbeträge: 08.2016-06.2017
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: 07.2017
Danach 2 Mahnungen 09.2017 und 10.2017.
D.h. der Leistungszeitraum vom 08.2016-12.2016 war noch vor der Insolvenz.
Person A konnte die Forderung nicht bezahlen, da sie in Insolvenz war und ihr Gehalt ja bis zur Lohnpfändungsgrenze abgeschöpft worden ist.
Nun kommt die Familienkasse NACH Ende der Insolvenz und fordert die Beträge zurück. Sie schreiben, dass die Forderung vom laufenden Insolvenzverfahren nicht berührt wird.
Forderung der Familienkasse:
Schreiben vom 08.08.2022:
Forderung von 1.364,00 EUR (Rückforderung + 2 Mahnungen je 13,00 EUR)
Person A rief da an und fragte nach Ratenzahlung, da sie ja frisch aus der Insolvenz ist und den Betrag nicht aufbringen kann. Die Sachbearbeiterin sagte, dass dies nicht möglich ist, und dann jetzt Mahnungen rausgehen, bis die Forderung an das Zollamt weitergegeben wird.
Dann Schreiben vom 24.08.2022:
Forderung von 2.118,00 EUR
Für den Zeitraum vom 10.2017-08.2022 wurde ein Säumniszuschlag gem. § 240 AO von 754,00 EUR hinzugefügt.
In diesem Zeitraum war Person A in Insolvenz und konnte die Forderung nicht begleichen (s.o.).
Nach erneutem Anruf lässt sich die Familienkasse immernoch nicht auf eine Ratenzahlung ein und droht damit, die Forderung weiter abzugeben, was noch höhere Kosten verursacht.
Person A möchte weiterhin so schnell wie möglich eine Ratenzahlung vereinbaren, damit der Betrag nicht steigt, da es "eh keinen Sinn hat, "die" sitzen eh am längeren Hebel".
Eine neue Person B rät eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da sie vor allem den hohes Säumniszuschlag für nicht berechtigt hält. (Gesunder Menschenverstand / Fairnessgedanke, nicht rechtlich begründbar).
Was würdet ihr Person A in diesem Fall raten? Denkt ihr, dass der hohe Säumniszuschlag berechtigt sein kann?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen!
Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor:
Person A hat eine Privatinsolzenz mit anschließender Restschuldbefreiung hinter sich, und nun fordert die Familienkasse (bzw. Nordrhein-Westfalen Nord Inkasso) nach 5 Jahren zuviel gezahlte Kindergeldbeträge mit einem hohes Säumniszuschlag zurück.
Die Daten:
Insolvenzzeitraum: 01.2017 bis 05.2022
Leistungszeitraum der zuviel gezahlten Kindergeldbeträge: 08.2016-06.2017
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: 07.2017
Danach 2 Mahnungen 09.2017 und 10.2017.
D.h. der Leistungszeitraum vom 08.2016-12.2016 war noch vor der Insolvenz.
Person A konnte die Forderung nicht bezahlen, da sie in Insolvenz war und ihr Gehalt ja bis zur Lohnpfändungsgrenze abgeschöpft worden ist.
Nun kommt die Familienkasse NACH Ende der Insolvenz und fordert die Beträge zurück. Sie schreiben, dass die Forderung vom laufenden Insolvenzverfahren nicht berührt wird.
Forderung der Familienkasse:
Schreiben vom 08.08.2022:
Forderung von 1.364,00 EUR (Rückforderung + 2 Mahnungen je 13,00 EUR)
Person A rief da an und fragte nach Ratenzahlung, da sie ja frisch aus der Insolvenz ist und den Betrag nicht aufbringen kann. Die Sachbearbeiterin sagte, dass dies nicht möglich ist, und dann jetzt Mahnungen rausgehen, bis die Forderung an das Zollamt weitergegeben wird.
Dann Schreiben vom 24.08.2022:
Forderung von 2.118,00 EUR
Für den Zeitraum vom 10.2017-08.2022 wurde ein Säumniszuschlag gem. § 240 AO von 754,00 EUR hinzugefügt.
In diesem Zeitraum war Person A in Insolvenz und konnte die Forderung nicht begleichen (s.o.).
Nach erneutem Anruf lässt sich die Familienkasse immernoch nicht auf eine Ratenzahlung ein und droht damit, die Forderung weiter abzugeben, was noch höhere Kosten verursacht.
Person A möchte weiterhin so schnell wie möglich eine Ratenzahlung vereinbaren, damit der Betrag nicht steigt, da es "eh keinen Sinn hat, "die" sitzen eh am längeren Hebel".
Eine neue Person B rät eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da sie vor allem den hohes Säumniszuschlag für nicht berechtigt hält. (Gesunder Menschenverstand / Fairnessgedanke, nicht rechtlich begründbar).
Was würdet ihr Person A in diesem Fall raten? Denkt ihr, dass der hohe Säumniszuschlag berechtigt sein kann?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen!