Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
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Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Guten Tag liebe Community,
Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor:
Person A hat eine Privatinsolzenz mit anschließender Restschuldbefreiung hinter sich, und nun fordert die Familienkasse (bzw. Nordrhein-Westfalen Nord Inkasso) nach 5 Jahren zuviel gezahlte Kindergeldbeträge mit einem hohes Säumniszuschlag zurück.
Die Daten:
Insolvenzzeitraum: 01.2017 bis 05.2022
Leistungszeitraum der zuviel gezahlten Kindergeldbeträge: 08.2016-06.2017
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: 07.2017
Danach 2 Mahnungen 09.2017 und 10.2017.
D.h. der Leistungszeitraum vom 08.2016-12.2016 war noch vor der Insolvenz.
Person A konnte die Forderung nicht bezahlen, da sie in Insolvenz war und ihr Gehalt ja bis zur Lohnpfändungsgrenze abgeschöpft worden ist.
Nun kommt die Familienkasse NACH Ende der Insolvenz und fordert die Beträge zurück. Sie schreiben, dass die Forderung vom laufenden Insolvenzverfahren nicht berührt wird.
Forderung der Familienkasse:
Schreiben vom 08.08.2022:
Forderung von 1.364,00 EUR (Rückforderung + 2 Mahnungen je 13,00 EUR)
Person A rief da an und fragte nach Ratenzahlung, da sie ja frisch aus der Insolvenz ist und den Betrag nicht aufbringen kann. Die Sachbearbeiterin sagte, dass dies nicht möglich ist, und dann jetzt Mahnungen rausgehen, bis die Forderung an das Zollamt weitergegeben wird.
Dann Schreiben vom 24.08.2022:
Forderung von 2.118,00 EUR
Für den Zeitraum vom 10.2017-08.2022 wurde ein Säumniszuschlag gem. § 240 AO von 754,00 EUR hinzugefügt.
In diesem Zeitraum war Person A in Insolvenz und konnte die Forderung nicht begleichen (s.o.).
Nach erneutem Anruf lässt sich die Familienkasse immernoch nicht auf eine Ratenzahlung ein und droht damit, die Forderung weiter abzugeben, was noch höhere Kosten verursacht.
Person A möchte weiterhin so schnell wie möglich eine Ratenzahlung vereinbaren, damit der Betrag nicht steigt, da es "eh keinen Sinn hat, "die" sitzen eh am längeren Hebel".
Eine neue Person B rät eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da sie vor allem den hohes Säumniszuschlag für nicht berechtigt hält. (Gesunder Menschenverstand / Fairnessgedanke, nicht rechtlich begründbar).
Was würdet ihr Person A in diesem Fall raten? Denkt ihr, dass der hohe Säumniszuschlag berechtigt sein kann?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen!
Man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor:
Person A hat eine Privatinsolzenz mit anschließender Restschuldbefreiung hinter sich, und nun fordert die Familienkasse (bzw. Nordrhein-Westfalen Nord Inkasso) nach 5 Jahren zuviel gezahlte Kindergeldbeträge mit einem hohes Säumniszuschlag zurück.
Die Daten:
Insolvenzzeitraum: 01.2017 bis 05.2022
Leistungszeitraum der zuviel gezahlten Kindergeldbeträge: 08.2016-06.2017
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid: 07.2017
Danach 2 Mahnungen 09.2017 und 10.2017.
D.h. der Leistungszeitraum vom 08.2016-12.2016 war noch vor der Insolvenz.
Person A konnte die Forderung nicht bezahlen, da sie in Insolvenz war und ihr Gehalt ja bis zur Lohnpfändungsgrenze abgeschöpft worden ist.
Nun kommt die Familienkasse NACH Ende der Insolvenz und fordert die Beträge zurück. Sie schreiben, dass die Forderung vom laufenden Insolvenzverfahren nicht berührt wird.
Forderung der Familienkasse:
Schreiben vom 08.08.2022:
Forderung von 1.364,00 EUR (Rückforderung + 2 Mahnungen je 13,00 EUR)
Person A rief da an und fragte nach Ratenzahlung, da sie ja frisch aus der Insolvenz ist und den Betrag nicht aufbringen kann. Die Sachbearbeiterin sagte, dass dies nicht möglich ist, und dann jetzt Mahnungen rausgehen, bis die Forderung an das Zollamt weitergegeben wird.
Dann Schreiben vom 24.08.2022:
Forderung von 2.118,00 EUR
Für den Zeitraum vom 10.2017-08.2022 wurde ein Säumniszuschlag gem. § 240 AO von 754,00 EUR hinzugefügt.
In diesem Zeitraum war Person A in Insolvenz und konnte die Forderung nicht begleichen (s.o.).
Nach erneutem Anruf lässt sich die Familienkasse immernoch nicht auf eine Ratenzahlung ein und droht damit, die Forderung weiter abzugeben, was noch höhere Kosten verursacht.
Person A möchte weiterhin so schnell wie möglich eine Ratenzahlung vereinbaren, damit der Betrag nicht steigt, da es "eh keinen Sinn hat, "die" sitzen eh am längeren Hebel".
Eine neue Person B rät eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da sie vor allem den hohes Säumniszuschlag für nicht berechtigt hält. (Gesunder Menschenverstand / Fairnessgedanke, nicht rechtlich begründbar).
Was würdet ihr Person A in diesem Fall raten? Denkt ihr, dass der hohe Säumniszuschlag berechtigt sein kann?
Viele Grüße und vielen Dank fürs Lesen!
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Hi renek,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge" geschaut?
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
mich begeistern solche fiktiven Sachverhalte immer wieder besonders eindriglich
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
@imker, warum amüsiert Dich das ? Leider gar nicht so fiktiv und kommt durchaus vor, Rückzahlungen an die Familienkasse, weil Sachverhalte erst am Ende einer Ausbildung oder anderen Leistungszeit von der Familienkasse bewertet werden oder Unterlagen nicht eingereicht wurden.
@renek: Wurde die Forderung in der Insolvenz von Person A angegeben oder von der Familienkasse angemeldet? Und welche Begründung hat die Familienkasse, dass die Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wurde?
@renek: Wurde die Forderung in der Insolvenz von Person A angegeben oder von der Familienkasse angemeldet? Und welche Begründung hat die Familienkasse, dass die Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wurde?
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Keine, da wurde noch nicht nachgefragt. Das wäre vielleicht mal ganz interessant zu wissen.
Meines Wissens da die Forderung während der Insolvenz entstanden ist, und nicht davor.
Muss der Anwalt, der die Insolvenz betreut hat, dazu noch Auskünfte geben? Oder würde man dies als neuen Fall betrachten?
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Ich würde mal glauben, dass sämtliche Forderungen BIS zur Inso-Eröffnung (in 01.2017) unter die RSB fallen - ganz egal, ob sie angemeldet waren und in der Tabelle standen oder nicht.
Nur der Rest (taggenau von 01.2017 bis 06.2017 und die darauf entfallenden Säumniszuschläge) dürften jetzt eingetrieben werden können.
Mein Vorschlag: Gegenüber der Familienkasse (schriftlich und nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) die Einrede wg. RSB erheben und die Aufteilung der Schuld beantragen (mit Termin: " ... bis zum ...").
Kopie des Eröffnungsbeschlusses dazu.
Nicht mit denen reden.
Falls keine entsprechende Antwort kommt, sondern tatsächlich ein Vollstreckungsversuch, dann könnte man eine 'Vollstreckungsabwehrklage' einreichen. Dazu würde ich mich aber dann vorher beraten lassen. Schildere den Sachverhalt und frag bei dem Anwalt nach. Oder frag bei einer caritativen (=kostenlosen) Schuldnerberatung (von AWO, Caritas, Diakonie, DPWV oä) nach einem Termin.
Viel Glück!
Man kann von den Mitarbeitern der Familienkasse nicht unbedingt umfassende Kenntnisse des Inso-Rechts erwarten.
Nur der Rest (taggenau von 01.2017 bis 06.2017 und die darauf entfallenden Säumniszuschläge) dürften jetzt eingetrieben werden können.
Mein Vorschlag: Gegenüber der Familienkasse (schriftlich und nachweisbar per Einwurf-Einschreiben) die Einrede wg. RSB erheben und die Aufteilung der Schuld beantragen (mit Termin: " ... bis zum ...").
Kopie des Eröffnungsbeschlusses dazu.
Nicht mit denen reden.
Falls keine entsprechende Antwort kommt, sondern tatsächlich ein Vollstreckungsversuch, dann könnte man eine 'Vollstreckungsabwehrklage' einreichen. Dazu würde ich mich aber dann vorher beraten lassen. Schildere den Sachverhalt und frag bei dem Anwalt nach. Oder frag bei einer caritativen (=kostenlosen) Schuldnerberatung (von AWO, Caritas, Diakonie, DPWV oä) nach einem Termin.
Viel Glück!
Man kann von den Mitarbeitern der Familienkasse nicht unbedingt umfassende Kenntnisse des Inso-Rechts erwarten.
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
@imker
vielleicht ist Dir nicht bekannt, dass es Foren gibt, in denen "Fiktion" ausdrücklich verlangt wird und alle konkreten Anfragen gesperrt werden ?
Könntest Du als Profi auch was zum Sachverhalt beitragen, egal, ob "fiktiv" oder nicht ?
zB: Warum sollte eine Forderung einer Familienkasse anders behandelt werden als eine vom Finanzamt ?
Die müssen ihre Forderung doch auch taggenau abgrenzen, bis zur Inso-Eröffnung und danach ?
vielleicht ist Dir nicht bekannt, dass es Foren gibt, in denen "Fiktion" ausdrücklich verlangt wird und alle konkreten Anfragen gesperrt werden ?
Könntest Du als Profi auch was zum Sachverhalt beitragen, egal, ob "fiktiv" oder nicht ?
zB: Warum sollte eine Forderung einer Familienkasse anders behandelt werden als eine vom Finanzamt ?
Die müssen ihre Forderung doch auch taggenau abgrenzen, bis zur Inso-Eröffnung und danach ?
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Ach krass - das wusste ich auch nicht :OWitwe Bolte hat geschrieben: ↑26. Aug 2022, 09:38 vielleicht ist Dir nicht bekannt, dass es Foren gibt, in denen "Fiktion" ausdrücklich verlangt wird und alle konkreten Anfragen gesperrt werden ?
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Und was haltet ihr von der Höhe des Säumniszuschlages?
Von 1.300€ auf 2.100€ für den Zeitraum, in denen die Forderung quasi nicht bezahlt werden durfte.
Von 1.300€ auf 2.100€ für den Zeitraum, in denen die Forderung quasi nicht bezahlt werden durfte.
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
1. ist in diesem Forum aber nicht üblich oder vorgeschrieben
2. ich habe den Eindruck, dass zunehmend mehr Antragen mit fiktiken Sachverhalten vorgestellt werden und da verdichtet sich meine "Ahnung", dass das Unterhaltungsanfragen ohne wahren Kern sein können-so etwas fände ich blöd
3. die Forderung ist dann eine Insolvenzforderung gewesen und nung mit der RSB "weg", wenn sie vor Insolvenzeröffnung begründet wurde - egal wann gemerkt oder wann angefordert
2. ich habe den Eindruck, dass zunehmend mehr Antragen mit fiktiken Sachverhalten vorgestellt werden und da verdichtet sich meine "Ahnung", dass das Unterhaltungsanfragen ohne wahren Kern sein können-so etwas fände ich blöd
3. die Forderung ist dann eine Insolvenzforderung gewesen und nung mit der RSB "weg", wenn sie vor Insolvenzeröffnung begründet wurde - egal wann gemerkt oder wann angefordert
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Re: Forderung von Familienkasse nach Privatinsolvenz. Hohe Säumniszuschläge
Das wird irgendwo geregelt sein, da denkt sich keiner Fantasie-Prozente aus.
Und es geht nach deren Auffassung immerhin um 1.364,- Euro aus 2017 bis heute,
such Dir mal einen Verzugszinsrechner, da läppert sich schon was zusammen.
Das ist falsch.
Richtig ist (meines Wissens), dass ein 'Insolaner' mit dem unpfändbaren Teil seines Einkommens machen kann, was er will: Brötchen kaufen, Miete+Strom usw. bezahlen - und auch alte Schulden bezahlen
(wenn er das möchte - er MUSS es im Inso-Verfahren nur nicht mehr).
Und was haltet Ihr davon, den Teil der Forderung bis zur Inso-Eröffnung gar nicht zu bezahlen, sondern zu bestreiten ? Dann reduzieren sich die Verzugszinsen auch ganz von alleine - und ganz erheblich!
@imker, da hast Du natürlich recht.
Ich wundere mich auch über so manche threads hier in letzter Zeit.
Aber der o.g. Sachverhalt klingt m.E. nicht nach 'fake'.
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