Namentliche Nennung Pfändungsgläubiger in VA?
Verfasst: 31. Mär 2019, 17:11
Bei der Abgabe der Vermögensauskunft muß der Schuldner ja u.a. angeben, ob bereits Abtretungen oder Pfändungen vorliegen.
Muss der Schuldner, falls bereits Pfändungen vorliegen, auch die Namen und die Anschrift der Pfändungsgläubiger nennen?
Das Merkblatt für Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft sagt hierzu leider nichts aus.
Muss der Schuldner, falls bereits Pfändungen vorliegen, auch die Namen und die Anschrift der Pfändungsgläubiger nennen?
Das Merkblatt für Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft sagt hierzu leider nichts aus.