Bei der Abgabe der Vermögensauskunft muß der Schuldner ja u.a. angeben, ob bereits Abtretungen oder Pfändungen vorliegen.
Muss der Schuldner, falls bereits Pfändungen vorliegen, auch die Namen und die Anschrift der Pfändungsgläubiger nennen?
Das Merkblatt für Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft sagt hierzu leider nichts aus.
Namentliche Nennung Pfändungsgläubiger in VA?
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Re: Namentliche Nennung Pfändungsgläubiger in VA?
Hi mucel,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Namentliche Nennung Pfändungsgläubiger in VA?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Namentliche Nennung Pfändungsgläubiger in VA?" geschaut?
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