kurze Fragen zur Vermögensauskunft
Verfasst: 28. Okt 2021, 00:33
so, nun muss es wohl doch passieren - ein erster Schritt zur Insolvenz...
Zur Abgabe der Vermögensauskunft habe ich noch Fragen, zu denen ich bisher keine sichere Antwort gefunden habe:
- wenn ich das richtig sehe, müssen geliehene Sachen auch genannt werden - wenn ich also mit dem geliehenen Fahrrad zur VA fahre, muss ich das angeben. Und sollte es zeitnaah wieder zurückgeben/umtauschen, falls einer der Gläubiger da trotzdem auf 'dumme' Gedanken kommen sollte, richtig? Oder fällt das eh' unter den letzten Punkt 'gebräuchliche Gegenstände'?
- ein altes (länger als ursprüngliche Vertragslaufzeit [24 Monate]) Smartphone (kein Festnetz vorhanden) dürfte unschädlich sein?
- wie wird eine Kreditkarte angegeben? Bzw: Muss eine Partnerkarte überhaupt angegeben werden? Ist ja kein eigenes Konto, sondern lediglich eine Karte auf das Konto eines Freundes!
- Paypal-Konto ist auch so ein Thema - uralt, mit 'kreativem' Namen erstellt - zählt das als eigenes Konto? Oder wäre das ohne Guthaben eh' unschädlich?
- "Haben Sie Rechte an ... Internetdomain usw." - als lediglich eingetragener Ansprechpartner (nicht Inhaber!) sollte das doch nicht mal anzugeben sein, oder?
- "Personen, mit denen ich in häuslicher Gemeinschaft ... gelebt habe" -> eine WG, die auch beim Jobcenter genauso lief, und eben keinen gemeinsamen Haushalt darstellte, zählt nicht dazu, oder?
- was meint "haben Sie ... unentgeltlich über Gegenstände (auch Geld) verfügt? Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzugeben." -> also das mal geliehene Rad/Auto ist genausowenig anzugeben wie den Internetanschluss oder Übernachtungen? Sind ja keine Gegenstände (auch Geld)...
Im nächsten Leben mache ich alles anders, vor allem 'sauberer' in Sachen Trennung von Vermögen, Nachweisbarkeit von Nicht-Vermögen etc... *seufz*
Danke für Eure Antworten! Ich denke, die Punkte kann ich dann ja auch, soweit keine Änderungen kommen, 1:1 zur Inso übernehmen, oder?
Zur Abgabe der Vermögensauskunft habe ich noch Fragen, zu denen ich bisher keine sichere Antwort gefunden habe:
- wenn ich das richtig sehe, müssen geliehene Sachen auch genannt werden - wenn ich also mit dem geliehenen Fahrrad zur VA fahre, muss ich das angeben. Und sollte es zeitnaah wieder zurückgeben/umtauschen, falls einer der Gläubiger da trotzdem auf 'dumme' Gedanken kommen sollte, richtig? Oder fällt das eh' unter den letzten Punkt 'gebräuchliche Gegenstände'?
- ein altes (länger als ursprüngliche Vertragslaufzeit [24 Monate]) Smartphone (kein Festnetz vorhanden) dürfte unschädlich sein?
- wie wird eine Kreditkarte angegeben? Bzw: Muss eine Partnerkarte überhaupt angegeben werden? Ist ja kein eigenes Konto, sondern lediglich eine Karte auf das Konto eines Freundes!
- Paypal-Konto ist auch so ein Thema - uralt, mit 'kreativem' Namen erstellt - zählt das als eigenes Konto? Oder wäre das ohne Guthaben eh' unschädlich?
- "Haben Sie Rechte an ... Internetdomain usw." - als lediglich eingetragener Ansprechpartner (nicht Inhaber!) sollte das doch nicht mal anzugeben sein, oder?
- "Personen, mit denen ich in häuslicher Gemeinschaft ... gelebt habe" -> eine WG, die auch beim Jobcenter genauso lief, und eben keinen gemeinsamen Haushalt darstellte, zählt nicht dazu, oder?
- was meint "haben Sie ... unentgeltlich über Gegenstände (auch Geld) verfügt? Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht anzugeben." -> also das mal geliehene Rad/Auto ist genausowenig anzugeben wie den Internetanschluss oder Übernachtungen? Sind ja keine Gegenstände (auch Geld)...
Im nächsten Leben mache ich alles anders, vor allem 'sauberer' in Sachen Trennung von Vermögen, Nachweisbarkeit von Nicht-Vermögen etc... *seufz*
Danke für Eure Antworten! Ich denke, die Punkte kann ich dann ja auch, soweit keine Änderungen kommen, 1:1 zur Inso übernehmen, oder?