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Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Verfasst: 30. Apr 2021, 09:38
von Newa
Moin,
leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, weil es zuviele Einträge zum Thema Weiterbildungsprämie gibt? Oder hat das Wort einfach zuviele Buchstaben?
Die Weiterbildungsprämie als Anerkennung für eine bestandene Prüfung ist pfändbar? Falls nicht kann ich Sie als einmalige Sozialleistung auf der P-Konto Bescheinigung freistellen? Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Newa

Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Verfasst: 30. Apr 2021, 14:34
von caffery
Meine zwei Pfennig: Es ist eine Leistung - sie ist aus dem Sozialgesetzbuch - sie ist einmalig= Es ist eine einmalige Sozialleistung also würde ich sie bescheinigen.