Steuererstattungsbeträge aus Nachtragsverteilung nach RSB ohne angemeldete Forderung
Verfasst: 5. Feb 2021, 10:49
Folgende Fallkonstellation hatte ich noch nicht:
Bis zum Schlusstermin meldet kein Gläubiger eine Forderung beim Verwalter an, das Verfahren wird aufgehoben und die Gerichtskasse erstellt die Rechnung über die bisherigen Verfahrenskosten. Diese wird vom Klienten gezahlt und die sofortige RSB beantragt, welche lt. Gericht auch in Kürze erteilt wird.
Aufgrund der Nachtragsverteilungsanordnung im Aufhebungsbeschluss verlangt die Treuhänderin aber weiterhin Unterlagen zur Erstellung einer Steuererklärung.
Frage: Da die Verfahrenskosten ja bereits gedeckt sind und es auch keine Gläubiger für eine Masseverteilung gibt, was passiert mit den möglichen Steuererstattungsbeträgen? Erhält der Klient diese in vollem Umfang wieder ausgezahlt oder kann die Treuhänderin noch Extrakosten abrechnen?
Danke und viele Grüße
Bis zum Schlusstermin meldet kein Gläubiger eine Forderung beim Verwalter an, das Verfahren wird aufgehoben und die Gerichtskasse erstellt die Rechnung über die bisherigen Verfahrenskosten. Diese wird vom Klienten gezahlt und die sofortige RSB beantragt, welche lt. Gericht auch in Kürze erteilt wird.
Aufgrund der Nachtragsverteilungsanordnung im Aufhebungsbeschluss verlangt die Treuhänderin aber weiterhin Unterlagen zur Erstellung einer Steuererklärung.
Frage: Da die Verfahrenskosten ja bereits gedeckt sind und es auch keine Gläubiger für eine Masseverteilung gibt, was passiert mit den möglichen Steuererstattungsbeträgen? Erhält der Klient diese in vollem Umfang wieder ausgezahlt oder kann die Treuhänderin noch Extrakosten abrechnen?
Danke und viele Grüße