Wieviel wird denn nun gepfändet?

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Falke
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Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Falke »

Hallo,

ich habe den Insolvenzantrag abgegeben und warte auf den Beschluss.

Derzeit habe ich von meinem Kreditgeber eine Lohnpfändung laufen.

Nach der Pfändungstabelle werden mir derzeit noch 1500 von meinem Arbeitgeber überwiesen.

Jetzt habe ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, und da hieß es dass der Insolvenzverwalter das Konto pfänden wird und ich dann nur noch den Freibetrag in Höhe von circa 1178 € übrig hätte.

Stimmt das so? Bleiben mir in der Insolvenz nur der Freibetrag oder der unpfändbare Teil des Einkommens übrig?

Grüße

Falke
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

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Hi Falke,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wieviel wird denn nun gepfändet?" geschaut?
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tidus82
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Du schickst deinem Insolvenzverwalter am Besten direkt die letzten 6 Gehaltsabrechnungen von deinem Arbeitgeber, sowie die letzten 6 Monate deiner Kontoauszüge und bittest den Insolvenzverwalter das Konto freizugeben.
Wichtig ist, dass auf dein Konto kein weiteres Geld eingeht, sondern wirklich nur das Geld vom Arbeitgeber.

Denn dann würde eine Doppelpfändung vorliegen und das Geld würde an der Quelle gepfändet werden.

Wenn dann das Konto freigegeben ist, schickst du die Freigabe an deine Bank und die sollte den Insolvenzbeschlag vom Konto nehmen, so dass du über das Geld vom Arbeitgeber verfügen kannst.
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Falke
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Falke »

tidus82 hat geschrieben: 27. Jul 2020, 12:56 Du schickst deinem Insolvenzverwalter am Besten direkt die letzten 6 Gehaltsabrechnungen von deinem Arbeitgeber, sowie die letzten 6 Monate deiner Kontoauszüge und bittest den Insolvenzverwalter das Konto freizugeben.
Wichtig ist, dass auf dein Konto kein weiteres Geld eingeht, sondern wirklich nur das Geld vom Arbeitgeber.

Denn dann würde eine Doppelpfändung vorliegen und das Geld würde an der Quelle gepfändet werden.

Wenn dann das Konto freigegeben ist, schickst du die Freigabe an deine Bank und die sollte den Insolvenzbeschlag vom Konto nehmen, so dass du über das Geld vom Arbeitgeber verfügen kannst.
Kann der IV denn mein Konto sperren,auch wenn es ein P-Konto ist?

oder bedeutet Sperre dass dann alles über dem Freibetrag gesperrt ist?
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tidus82
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Das Konto wird bei der Insolvenzeröffnung pauschal gesperrt, weil es dem Insolvenzbeschlag unterliegt.
Dafür hast du aber das P-Konto eingerichtet, dass du zumindest über den Teil verfügen kannst, der grundsätzlich auf einem P-Konto pfändungsfrei ist. Für eine eventuelle spätere Erhöhung ist dann der Insolvenzverwalter verantwortlich.
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Käsebrot
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Käsebrot »

Wenn der IV beim Arbeitgeber pfändet und du nur noch den unpfändbaren Teil deines Einkommens ausgezahlt bekommst, musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen. Den erhält dann die Bank und gibt das Einkommen entsprechend diesem Beschluss frei.

Der Beschlag des IV bezieht sich ausschließlich auf Zahlungen, die über deinem persönlichen Freibetrag liegen. Eventuell wird das Konto für ein paar Tage komplett gesperrt, was aber nicht bedeutet, dass das Geld für dich dann komplett weg ist. Du kommst halt dann bis zur Freigabe des Kontos nicht dran.
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tidus82
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von tidus82 »

Diese Variante funktioniert auch - ich persönlich empfinde es aber als einfacher das ganze Konto freigeben zu lassen, als beim Amtsgericht eine Quellenfreigabe zu erwirken.
Wenn du noch andere Geldeingänge hast, dann müsstest du den Weg von Käsebrot gehen.
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Käsebrot
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Käsebrot »

tidus82 hat geschrieben: 27. Jul 2020, 13:27 Diese Variante funktioniert auch - ich persönlich empfinde es aber als einfacher das ganze Konto freigeben zu lassen, als beim Amtsgericht eine Quellenfreigabe zu erwirken.
Wenn du noch andere Geldeingänge hast, dann müsstest du den Weg von Käsebrot gehen.
Mir wurde dieser Weg beim Erstgespräch mit dem IV mitgeteilt, unabhängig von der Herkunft der Zahlungseingänge. Etwaige zweckgebundene Zahlungen wie Erstattungen von der Zahnzusatzversicherung wurden hingegen auf Antrag jeweils vom IV freigegeben.
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Falke
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Falke »

Oh man, klingt komplizierter als ich dachte.
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caffery
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von caffery »

Der Weg von Käsebrot (wobei mit Amtsgericht das Insolvenzgericht gemeint ist bei dem das Verfahren läuft) ist der übliche.

Der Weg von Tidus ist zwar erstrebenswerter, aber in der Praxis eher selten, da fast kein Insolvenzverwalter soetwas von sich aus anbietet und die wenigsten Insolvenzschuldner von sich aus in diese Richtung bittstellen.

... und selbst wenn sie es tun, hat der Insolvenzverwalter jedes Recht zu sagen: "Sowas mache ich nicht. Thema vorbei."

Grundsätzlich möglich ist es aber, das stimmt.
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Falke
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Re: Wieviel wird denn nun gepfändet?

Beitrag von Falke »

Käsebrot hat geschrieben: 27. Jul 2020, 13:21 Wenn der IV beim Arbeitgeber pfändet und du nur noch den unpfändbaren Teil deines Einkommens ausgezahlt bekommst, musst du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen. Den erhält dann die Bank und gibt das Einkommen entsprechend diesem Beschluss frei.
Aber wenn ich doch den unpfändbaren Teil ausgezahlt bekomme, weil der IV beim Arbeitgeber pfändet, ist doch alles ok für mich.
Dann habe ich ja weiterhin meine 1500 auf dem Konto. Muss ich dann trotzdem noch eine Erhöhung des FB beantragen? Eigentlich ja nicht.
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