Hallo!
ich habe eine Frage: meine schwester ist privatinsolvent und kriegt aber hartz 4. Wird hartz 4 gepfändet?
ich kenn mich da leider nicht so gut aus in dem bereich! hoffe mir kann einer helfen
lg
Privatinsolvenz Hartz 4
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
Eigentlich Nein.
Nach der P-Konto-Logik wird Hartz IV aber auf dem Konto zunächst mal wie jedes andere Geld behandelt. Von daher sollte man hier die üblichen Hinweise beachten.
P-Konto führen (ggf. um Unterhaltsverpflichtungen und Kindergeld "upgraden")
Möglichst wenige, am besten gar keine anderen Geldeingänge auf dem Konto generieren
Wenns neues Hartz gibt möglichst keine Beträge vom Hartz des Vormonats mehr auf dem Konto haben
(ganz vereinfacht)
Nach der P-Konto-Logik wird Hartz IV aber auf dem Konto zunächst mal wie jedes andere Geld behandelt. Von daher sollte man hier die üblichen Hinweise beachten.
P-Konto führen (ggf. um Unterhaltsverpflichtungen und Kindergeld "upgraden")
Möglichst wenige, am besten gar keine anderen Geldeingänge auf dem Konto generieren
Wenns neues Hartz gibt möglichst keine Beträge vom Hartz des Vormonats mehr auf dem Konto haben
(ganz vereinfacht)
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
ALG II ist erst eimmal grds. pfändbar. Wichtig ist hier, wie auch bei normalem Erwerbseinkommen, ein P-Konto einzurichten und der kontoführenden Bank den aktuellen Leistungsbescheid zu überreichen. Manchen Banken genügt dieser nicht, dann kannst Du - oder Deine Schwester - beim JC ein separates Bestätigungsschreiben zur Unpfändbarkeit anfordern.
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
okay danke für die schnellen Rückmeldungen! Für Leute die sich mit dem Thema genauso wenig auskennen wie ich habe ich heute eine Seite entdeckt , die das Thema privatinsolvenz ganz gut erläutert.
vielleicht hilft das noch jemandem! LG
Edit von tidus82:
URL Entfernt, auf unserer Seite gibts auch eine schöne Erklärung: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/
vielleicht hilft das noch jemandem! LG
Edit von tidus82:
URL Entfernt, auf unserer Seite gibts auch eine schöne Erklärung: https://schuldner-community.de/privatinsolvenz/
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Zuletzt geändert von tidus82 am 6. Mai 2020, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
So richtig pralle finde ich den Text ehrlich gesagt nicht. Er vereinfacht an manchen Stellen aus meiner Sicht einfach zu stark und lässt zu viele essentielle Informationen einfach weg.
Das mag gewollt sein - aber zumindest die Nummer mit dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan hätte man kurz anreißen können. Sinngemäß zu schreiben "wenn nur ein Gläubiger ablehnt, gibt's ne Insolvenzeröffnung" ist schon etwas "schade".
Genauso wie z.b. die 3-Jahres InsO hier zu stark vereinfacht und damit sehr irreführend "erklärt" wird. Das sorgt einfach für falsche Erwartungen und im schlimmsten Falle sogar für unwirtschaftliche Insolvenzanträge wegen falscher Vorstellungen.
Ich könnte noch weiter machen ... unterm Strich ist der Text wie gesagt m.E. nicht sonderlich gut.
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
Kurz als Information: Ich habe die beiden Links oben geändert bzw. gelöscht, da sie meiner Ansicht nach nicht genug Informationen hergeben. Außerdem haben wir das Thema selbst auf unserer Seite und können dort ggf. noch weitere Abschnitte hinzufügen, falls dort noch Informationen fehlen.
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Re: Privatinsolvenz Hartz 4
Schulden werden nicht auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet.
Bei Miet- oder Stromschulden muss das Jobcenter ein Darlehen gewähren, wenn der Schuldner ansonsten in die Obdachlosigkeit abrutschen könnte.
Ein Erbe kann nicht zur Tilgung der Schulden genutzt werden, da es sich dabei um ein einmaliges Einkommen handelt, mit welchem der Lebensunterhalt zunächst bestritten werden muss.
Bei Miet- oder Stromschulden muss das Jobcenter ein Darlehen gewähren, wenn der Schuldner ansonsten in die Obdachlosigkeit abrutschen könnte.
Ein Erbe kann nicht zur Tilgung der Schulden genutzt werden, da es sich dabei um ein einmaliges Einkommen handelt, mit welchem der Lebensunterhalt zunächst bestritten werden muss.
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