RSB light?
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RSB light?
Hallo zusammen,
habe kürzlich Post vom Amtsgericht erhalten.
Es gibt zwei Textstellen denen meine besondere Aufmerksamkeit galt:
1. wird dem Schuldner vorzeitig RSB erteilt. (Hat mich natürlich erst mal gefreut)
2. die Abtretungsfrist und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit Rechtskraft dieser Entscheidung.
Wann diese Rechtskraft eintritt wurde nicht erwähnt,
Punkt 2 des Schreibens macht mir ein wenig Sorge.
Wann ist der Beschluss rechtskräftig?
Schönen Sonntag noch
und viel Glück und Kraft für die Anderen hier.
Können die Gläubiger jetzt wieder Forderungen stellen und durchsetzen?
habe kürzlich Post vom Amtsgericht erhalten.
Es gibt zwei Textstellen denen meine besondere Aufmerksamkeit galt:
1. wird dem Schuldner vorzeitig RSB erteilt. (Hat mich natürlich erst mal gefreut)
2. die Abtretungsfrist und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden mit Rechtskraft dieser Entscheidung.
Wann diese Rechtskraft eintritt wurde nicht erwähnt,
Punkt 2 des Schreibens macht mir ein wenig Sorge.
Wann ist der Beschluss rechtskräftig?
Schönen Sonntag noch
und viel Glück und Kraft für die Anderen hier.
Können die Gläubiger jetzt wieder Forderungen stellen und durchsetzen?
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Re: RSB light?
Soweit ich das mitbekommen habe, können die Gläubiger jetzt viel... Aber nicht mehr wegen der Schulden an Dich heran treten (Sofern sie alle in der Tabelle waren?!)...
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RSB Standard
Die sogenannte Notfrist für eine sofortige Beschwerde - 14 Tage.
Ja, alle die nicht restschuldbefreit wurden.
Alles formaljuristisches Standard-Plemplem.
Es wäre an dieser Stelle angezeigt sich bei einem Sektchen oder wenigstens einer Pampelmuseschorle einen Moment der Begeisterung zu gönnen.
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Re: RSB light?
Ruhrpottmensch...
habe niemand vergessen bei Antragstellung.
Insofern sollte das klappen.
Caffery....
Ich werde Deinem Rat folgen und ein bisschen feiern.
Die Gläschen werden sicher ihren Teil zu meiner Begeisterung beitragen,
auf so was muß man natürlich erst mal kommen.
Besten Dank!
habe niemand vergessen bei Antragstellung.
Insofern sollte das klappen.
Caffery....
Ich werde Deinem Rat folgen und ein bisschen feiern.
Die Gläschen werden sicher ihren Teil zu meiner Begeisterung beitragen,
auf so was muß man natürlich erst mal kommen.
Besten Dank!
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Re: RSB light?
Sorry, ich hake hier mal kurz ein.
Das bedeutet, dass auch evtl. Altpfändungen erst nach rechtskräftig werden der RSB ausgekehrt werden könnten?
Hab das Problem zwar schon anders gelöst, interessiert mich aber.
Das bedeutet, dass auch evtl. Altpfändungen erst nach rechtskräftig werden der RSB ausgekehrt werden könnten?
Hab das Problem zwar schon anders gelöst, interessiert mich aber.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB light?
Irgendwie habe ich geahnt/befürchtet, dass Du jetzt hier mit sowas kommst;)
Dein Thema hat nur indirekt damit zu tun und ist ausgesprochen schwer zu vermitteln.
Ich versuchs mal so vereinfacht wies geht:
Es betrifft weniger die Frage, ob die restschuldbefreite Forderung die bepfändet wird von der RSB erfasst ist (ist sie höchstwahrscheinlich) und auch nicht damit, ob aufgrund dessen nach Enden des Vollstreckungsverbots ausgekehrt werden darf. (darf es nicht, Forderung ist ja restschuldbefreit)
Es geht darum, dass der Beschlag der Pfändung u.U. nicht weg ist (ziemlich formaljuristischer kackkack). Das wird von manchen Banken quasi wie ein Patt ausgelegt, der dazu führt, dass überhaupt nichts mehr passiert so lange nicht entweder der Gläubiger zum Rückzug pfeift oder ein Gericht einen Beschluss von befreiender Wirkung in die Welt bläst.
Auch gab es immermal wieder Banken, die einfach ausgekehrt haben obwohl die Forderung bereits restschuldbefreit wurde. Das ist - soweit ich weiß - nicht zulässig und führt zu einem Erstattungsanspruch gegen das Institut. Aber den erstmal durchzusetzen braucht dann ja im Endeffekt auch kein Mensch...
Also kriegst Du hier mein klares JeinBlecheimer hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 15:31 Das bedeutet, dass auch evtl. Altpfändungen erst nach rechtskräftig werden der RSB ausgekehrt werden könnten?
Dein Thema hat nur indirekt damit zu tun und ist ausgesprochen schwer zu vermitteln.
Ich versuchs mal so vereinfacht wies geht:
Es betrifft weniger die Frage, ob die restschuldbefreite Forderung die bepfändet wird von der RSB erfasst ist (ist sie höchstwahrscheinlich) und auch nicht damit, ob aufgrund dessen nach Enden des Vollstreckungsverbots ausgekehrt werden darf. (darf es nicht, Forderung ist ja restschuldbefreit)
Es geht darum, dass der Beschlag der Pfändung u.U. nicht weg ist (ziemlich formaljuristischer kackkack). Das wird von manchen Banken quasi wie ein Patt ausgelegt, der dazu führt, dass überhaupt nichts mehr passiert so lange nicht entweder der Gläubiger zum Rückzug pfeift oder ein Gericht einen Beschluss von befreiender Wirkung in die Welt bläst.
Auch gab es immermal wieder Banken, die einfach ausgekehrt haben obwohl die Forderung bereits restschuldbefreit wurde. Das ist - soweit ich weiß - nicht zulässig und führt zu einem Erstattungsanspruch gegen das Institut. Aber den erstmal durchzusetzen braucht dann ja im Endeffekt auch kein Mensch...
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Re: RSB light?
Caffery, bei der Steilvorlage und meinem, bis gerade eben noch vorhandenem, "nicht-begreifen" der Situation, konnte ich nicht anders.
Ich denke, ich habe das jetzt, zumindest hinreichend, verstanden und verspreche, dass ich nicht mehr damit stresse.
Ich danke Dir natürlich, wie immer, für Deinen kompetenten Rat und muss an der Stelle mal loswerden, dass bestimmt nicht nur ich den Eindruck habe, dass es Dir offenbar eine Herzensangelegenheit ist, dafür zu sorgen, dass wir nervösen Schuldner, die sich in einer sehr unangenehmen Situation befinden, ruhiger schlafen können.
Vielen Dank dafür.
Trotzdem werde ich natürlich berichten, wie die Nummer ausgegangen ist.
Ich denke, ich habe das jetzt, zumindest hinreichend, verstanden und verspreche, dass ich nicht mehr damit stresse.
Ich danke Dir natürlich, wie immer, für Deinen kompetenten Rat und muss an der Stelle mal loswerden, dass bestimmt nicht nur ich den Eindruck habe, dass es Dir offenbar eine Herzensangelegenheit ist, dafür zu sorgen, dass wir nervösen Schuldner, die sich in einer sehr unangenehmen Situation befinden, ruhiger schlafen können.
Vielen Dank dafür.
Trotzdem werde ich natürlich berichten, wie die Nummer ausgegangen ist.
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Re: RSB light?
merci pour les fleursBlecheimer hat geschrieben: ↑2. Feb 2020, 20:03 Ich danke Dir natürlich, wie immer, für Deinen kompetenten Rat und muss an der Stelle mal loswerden, dass bestimmt nicht nur ich den Eindruck habe, dass es Dir offenbar eine Herzensangelegenheit ist, dafür zu sorgen, dass wir nervösen Schuldner, die sich in einer sehr unangenehmen Situation befinden, ruhiger schlafen können.
Um dem ganzen dann aber ein wenig die Selbstlosigkeit aus den Segeln zu nehmen: Ich sehe das hier auch ein Stück weit als kostenfreie Dauer-Weiterbildung für mich selbst. So eine Art tägliches Hirn- und Themenjogging mit Massenkorrektiv;)
Ach und - es stresst mich nicht...
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Re: RSB light?
Kannst die Lorbeeren ruhig mal annehmen.
Da Du meinen etwas längeren Beitrag in dem Spielsucht-Thread gelesen hast, kannst Du Dir evtl. vorstellen, dass man bei mir die "normale" Nervosität mit 10 potenzieren kann. Was dann erhellende und beruhigende Beiträge von Dir und natürlich auch einigen anderen einschlägig fachkundigen, ebenfalls mit der Potenz 10 wertvoller macht.
Da Du meinen etwas längeren Beitrag in dem Spielsucht-Thread gelesen hast, kannst Du Dir evtl. vorstellen, dass man bei mir die "normale" Nervosität mit 10 potenzieren kann. Was dann erhellende und beruhigende Beiträge von Dir und natürlich auch einigen anderen einschlägig fachkundigen, ebenfalls mit der Potenz 10 wertvoller macht.
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