Neue Wohnung während Privatinsolvenz
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Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Hallo allerseits!
Ich habe das leider nicht so schnell erwartet aber die Familie wächst und wir brauchen nun eine größere Wohnung. Ich befinde mich aber in der Wohlverhaltensphase und habe auch natürlich einen SCHUFA-Eintrag.
Habt Ihr Tipps, wie ich trotz Privatinsolvenz eine Wohnung bekommen kann?
Bin dankbar für jeden Hinweis!
Ich habe das leider nicht so schnell erwartet aber die Familie wächst und wir brauchen nun eine größere Wohnung. Ich befinde mich aber in der Wohlverhaltensphase und habe auch natürlich einen SCHUFA-Eintrag.
Habt Ihr Tipps, wie ich trotz Privatinsolvenz eine Wohnung bekommen kann?
Bin dankbar für jeden Hinweis!
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Hi adamo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neue Wohnung während Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Neue Wohnung während Privatinsolvenz" geschaut?
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Ja, aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen: Sympathie, Ehrlichkeit, Offenheit und Authentizität sind bei möglichen Vermietern das A und O.
Versuch nur private Vermieter zu finden - Gesellschaften oder Genossenschaften haben meistens die Vorgabe, dass sie keine Mieter in der Wohlverhaltensphase nehmen dürfen.
Wichtig ist auch, dass man - sollte es zur Vertragsanbahnung kommen erklärt:
- Warum ist man insolvent gewesen?
- Welche Lösung wurden da eingeschlagen
- Warum denkt man, dass man alles pünktlich bezahlt
Man kann auch gern erklären, dass man die Insolvenz begonnen hat, damit wieder Ordnung und Struktur in die Finanzen kommt und man wieder alles ganz normal bezahlen kann. Ich habe meinen damaligen Vermieter sogar etwas angeflunkert indem ich gesagt habe: "Wenn ich die Miete nicht pünktlich zahlen WÜRDE, dann würde ich meine Restschuldbefreiung aufs Spiel setzen". (Damals wusste ich es nicht besser, nun weiß ich dass es nicht so ist)
Über allem steht aber wirklich, dass man sich "grün" sein muss und die Vermieter Vertrauen in dich haben müssen. Und das funktioniert nur indem man (gern auch entwaffnend) ehrlich ist.
Lass dich von deinem Plan nicht abbringen, rechne damit, dass du Absagen erhalten wirst! Es können auch mehrere Absagen sein, aber bitte versuch das nicht als "Niederlage" aufzunehmen. Du wirst sicher eine Wohnung finden, auch wenn es etwas länger dauert als jeder "Normalo"
Versuch nur private Vermieter zu finden - Gesellschaften oder Genossenschaften haben meistens die Vorgabe, dass sie keine Mieter in der Wohlverhaltensphase nehmen dürfen.
Wichtig ist auch, dass man - sollte es zur Vertragsanbahnung kommen erklärt:
- Warum ist man insolvent gewesen?
- Welche Lösung wurden da eingeschlagen
- Warum denkt man, dass man alles pünktlich bezahlt
Man kann auch gern erklären, dass man die Insolvenz begonnen hat, damit wieder Ordnung und Struktur in die Finanzen kommt und man wieder alles ganz normal bezahlen kann. Ich habe meinen damaligen Vermieter sogar etwas angeflunkert indem ich gesagt habe: "Wenn ich die Miete nicht pünktlich zahlen WÜRDE, dann würde ich meine Restschuldbefreiung aufs Spiel setzen". (Damals wusste ich es nicht besser, nun weiß ich dass es nicht so ist)
Über allem steht aber wirklich, dass man sich "grün" sein muss und die Vermieter Vertrauen in dich haben müssen. Und das funktioniert nur indem man (gern auch entwaffnend) ehrlich ist.
Lass dich von deinem Plan nicht abbringen, rechne damit, dass du Absagen erhalten wirst! Es können auch mehrere Absagen sein, aber bitte versuch das nicht als "Niederlage" aufzunehmen. Du wirst sicher eine Wohnung finden, auch wenn es etwas länger dauert als jeder "Normalo"
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Hach, ganz vergessen:
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (was ein Wort), dass du bei deinem jetzigen Vermieter keine Mietschulden hast ist meistens ganz vertrauenserweckend.
(auch wenn der Wisch 0,00 glaubhaft ist, aber das ist ne andere Baustelle und die meisten Vermieter vertrauen irrsinnigerweise auf sie)
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (was ein Wort), dass du bei deinem jetzigen Vermieter keine Mietschulden hast ist meistens ganz vertrauenserweckend.
(auch wenn der Wisch 0,00 glaubhaft ist, aber das ist ne andere Baustelle und die meisten Vermieter vertrauen irrsinnigerweise auf sie)
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Steht und fällt natürlich auch mit dem Einkommen was man zur Verfügung hat. Jemand der nach Pfändung 3000€ hat wird sicher leichter eine Wohnung finden als jemand der am Existenzminimum liegt. Und auch am Wohnungsmarkt an dem Ort wo du lebst. Wenn das München ist dann wird es sicher auch schwieriger als in der Lausitz.
Aber wichtig ist der Tipp, am besten gleich ehrlich zu sein.
Aber wichtig ist der Tipp, am besten gleich ehrlich zu sein.
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
okay, selbstverständlich! Ich habe es als Grundvoraussetzung angesehen, dass man sich nur Wohnungen anschauen sollte, die auch gut und ohne Probleme in das Budget passen.Peter68 hat geschrieben: ↑9. Jan 2020, 14:03 Steht und fällt natürlich auch mit dem Einkommen was man zur Verfügung hat. Jemand der nach Pfändung 3000€ hat wird sicher leichter eine Wohnung finden als jemand der am Existenzminimum liegt. Und auch am Wohnungsmarkt an dem Ort wo du lebst. Wenn das München ist dann wird es sicher auch schwieriger als in der Lausitz.
Aber wichtig ist der Tipp, am besten gleich ehrlich zu sein.
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass die Chancen, über eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft oder ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft eine Wohnung zu finden, sehr viel besser sind, als bei Privat-Vermietern.
Um dies zu verstehen, ist zunächst einmal ein genauerer Blick auf die Bedeutung von Auskunfteien im Allgemeinen und der Schufa im Besonderen bei der Wohnungssuche lohnenswert. Seit einigen Jahren vermarkten Immobilienportale sehr offensiv ein kostenpflichtiges Angebot der Schufa, und stellen dieses Angebot den anbietenden Vermietern als geradezu unerlässlich vor; vor Mietnomaden müsse man sich schützen - ein Phänomen übrigens, dass in der Form, wie es über die Jahre hinweg vor allem in privaten TV-Sendern dargestellt wurde, gar nicht existiert, und auch nicht existieren kann: es scheitert schon allein daran, dass der Wohnungsmarkt ein ständiges Umziehen von Wohnung zu Wohnung gar niciht zulässt.
Und darüber, ob Mieter die Wohnung verkommen lassen, gar "Messies" sind, sagt die Schufa gar nichts aus. Die Schufa sagt auch nichts darüber aus, ob Mieter sich die Wohnung auch in Zukunft werden leisten können. Denn auch mit einer komplett sauberen Schufa kann es schnell passieren, dass man sich trennt, dass man arbeitsunfähig, arbeitslos wird, dass das Einkommen plötzlich massiv einbricht.
Und überhaupt: Die Schufa-Auskunft sagt erstaunlich wenig aus. Denn viele Unternehmen des täglichen Lebens wie auch Inkasso-Unternehmen kümmern sich überhaupt nicht mehr um die Schufa; so mancher stellt fest, dass der Aktenordner mit den unbezahlten Rechnungen voll ist, und die Schufa-Selbstauskunft trotzdem weitgehend leer. Denn Online-Händler, Transportunternehmen, unter anderem, Inkasso-Unternehmen tragen ihre Forderungen bevorzugt bei Infoscore (der Auskunftei, nicht dem Inkasso-Unternehmen) ein, die auch gleichzeitig eine sehr viel größere Bedeutung für den Online-Handel hat: Viele Unternehmen fragen ausschließlich dort an, und nicht bei der Schufa.
Es kann also durchaus passieren, dass ein Vermieter glaubt, alles richtig zu machen, und auf die Schufa-Bonitätsauskunft vertraut, nur um dann kurz darauf mitzubekommen, dass der Gerichtsvollzieher beim Neu-Mieter eingezogen ist.
Das ist der eine Aspekt. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die datenschutzrechtlichen Regelungen. Bereits am 22.10.2009 hatte sich der sogenannte "Düsseldorfer Kreis", eine Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, darauf geeinigt, dass Auskunfteien bei der Übermittlung von Auskünften über Mietinteressenten an die Wohnungswirtschaft nur eingeschränkte Informationen verwenden dürfen. Genutzt werden dürfen Informationen aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen, sowie Informationen über negatives Zahlunfsverhalten, bei denen die Forderung noch offen ist oder die Erledigung weniger als ein Jahr zurück liegt, und eine Bagatellgrenze nicht überschritten wird.
Später wurde dann auch festgelegt, welche Informationen Vermieter überhaupt und wann von den Interessenten abfragen dürfen.
Aber, man braucht sich hier keine Illusionen zu machen: Die Bonitätsauskunft, die die Schufa gegen Geld anbietet, umgeht diese Vorgaben indirekt, denn zwar ist sie nicht explizit für Vermieter bestimmt, wird aber vor allem dort angeboten, wo Menschen nach einer neuen Wohnung suchen. Enthalten sind in dieser Auskunft auch Bagatellforderungen, und nicht nur das: Das Ganze wird auf den lapidaren Satz reduziert, es lägen negative Informationen vor. Wer dieses Schriftstück in der Hand hält, umringt von 20 Mietinteressenten, wird enorme Schwierigkeiten haben, überhaupt die Bereitschaft beim Vermieter zu erzeugen, sich anzuhören, was da los ist, wenn er überhaupt die Kenntnisse hat, den Sachverhalt zu verstehen und zu bewerten, denn vieles, was sich rund um Schulden abspielt, ist unfassbar kompliziert.
Seit einigen Jahren gehen die Datenschutzbehörden in vielen Bundesländern aber gegen Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor, die die Vorgaben verletzen. Ein Unternehmen oder eine Genossenschaft hat also einen sehr viel geringeren Spielraum, als ein Privat-Vermieter, bei dem eine Beschwerde an die Datenschützer in der Regel ins Leere läuft.
Hier wird also selbst bei Auskunfteien angefragt, wird die Bonität nach den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises übermittelt. Für eine Person im Insolvenzverfahren ist das aber ein schwacher Trost, weil dies auf jeden Fall eine Information ist, die abgefragt und beauskunftet werden darf.
Aber: Man kann auch gleichzeitig darauf hoffen, dass bei einem Unternehmen, dass sich hauptsächlich mit der Vermietung von Wohnraum befasst, die Kenntnisse und Bereitschaft da sind, sich auch mit komplexen Lebenssituationen zu befassen. In einigen Städten / Ländern sind Wohnungsbauunternehmen sogar durch Vorgaben und / oder vertragliche Regelungen dazu gezwungen.
In diesen Fällen will man, nachprüfbar und belegbar, den Nachweis sehen, dass die Miete einen bestimmten Prozentsatz des zur Verfügung stehenden Einkommens nicht überschreitet. Man will sehen, dass keine Verbindlichkeiten beim Vormieter bestehen, und ja, es ist trotzdem schwierig, sich gegen all' diejenigen durchzusetzen, die noch ein bisschen dringender eine neue Wohnung brauchen, und man wird auch Mühe finden, eine Wohnung dort zu finden, wo man genau hin will.
Es kann auch durchaus passieren, dass ein Unternehmen nicht nur will, dass die Miete nicht nur einen bestimmten Prozentsatz des zur Verfügung stehenden Einkommens nicht überschreitet, sondern sich auch im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II ( Hartz IV) bewegt, um zu verhindern, dass unerwartete Einkommensveränderungen zu Zahlungsausfällen führen.
grundsätzlich ist es so, dass die Chancen, über eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft oder ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft eine Wohnung zu finden, sehr viel besser sind, als bei Privat-Vermietern.
Um dies zu verstehen, ist zunächst einmal ein genauerer Blick auf die Bedeutung von Auskunfteien im Allgemeinen und der Schufa im Besonderen bei der Wohnungssuche lohnenswert. Seit einigen Jahren vermarkten Immobilienportale sehr offensiv ein kostenpflichtiges Angebot der Schufa, und stellen dieses Angebot den anbietenden Vermietern als geradezu unerlässlich vor; vor Mietnomaden müsse man sich schützen - ein Phänomen übrigens, dass in der Form, wie es über die Jahre hinweg vor allem in privaten TV-Sendern dargestellt wurde, gar nicht existiert, und auch nicht existieren kann: es scheitert schon allein daran, dass der Wohnungsmarkt ein ständiges Umziehen von Wohnung zu Wohnung gar niciht zulässt.
Und darüber, ob Mieter die Wohnung verkommen lassen, gar "Messies" sind, sagt die Schufa gar nichts aus. Die Schufa sagt auch nichts darüber aus, ob Mieter sich die Wohnung auch in Zukunft werden leisten können. Denn auch mit einer komplett sauberen Schufa kann es schnell passieren, dass man sich trennt, dass man arbeitsunfähig, arbeitslos wird, dass das Einkommen plötzlich massiv einbricht.
Und überhaupt: Die Schufa-Auskunft sagt erstaunlich wenig aus. Denn viele Unternehmen des täglichen Lebens wie auch Inkasso-Unternehmen kümmern sich überhaupt nicht mehr um die Schufa; so mancher stellt fest, dass der Aktenordner mit den unbezahlten Rechnungen voll ist, und die Schufa-Selbstauskunft trotzdem weitgehend leer. Denn Online-Händler, Transportunternehmen, unter anderem, Inkasso-Unternehmen tragen ihre Forderungen bevorzugt bei Infoscore (der Auskunftei, nicht dem Inkasso-Unternehmen) ein, die auch gleichzeitig eine sehr viel größere Bedeutung für den Online-Handel hat: Viele Unternehmen fragen ausschließlich dort an, und nicht bei der Schufa.
Es kann also durchaus passieren, dass ein Vermieter glaubt, alles richtig zu machen, und auf die Schufa-Bonitätsauskunft vertraut, nur um dann kurz darauf mitzubekommen, dass der Gerichtsvollzieher beim Neu-Mieter eingezogen ist.
Das ist der eine Aspekt. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die datenschutzrechtlichen Regelungen. Bereits am 22.10.2009 hatte sich der sogenannte "Düsseldorfer Kreis", eine Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, darauf geeinigt, dass Auskunfteien bei der Übermittlung von Auskünften über Mietinteressenten an die Wohnungswirtschaft nur eingeschränkte Informationen verwenden dürfen. Genutzt werden dürfen Informationen aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen, sowie Informationen über negatives Zahlunfsverhalten, bei denen die Forderung noch offen ist oder die Erledigung weniger als ein Jahr zurück liegt, und eine Bagatellgrenze nicht überschritten wird.
Später wurde dann auch festgelegt, welche Informationen Vermieter überhaupt und wann von den Interessenten abfragen dürfen.
Aber, man braucht sich hier keine Illusionen zu machen: Die Bonitätsauskunft, die die Schufa gegen Geld anbietet, umgeht diese Vorgaben indirekt, denn zwar ist sie nicht explizit für Vermieter bestimmt, wird aber vor allem dort angeboten, wo Menschen nach einer neuen Wohnung suchen. Enthalten sind in dieser Auskunft auch Bagatellforderungen, und nicht nur das: Das Ganze wird auf den lapidaren Satz reduziert, es lägen negative Informationen vor. Wer dieses Schriftstück in der Hand hält, umringt von 20 Mietinteressenten, wird enorme Schwierigkeiten haben, überhaupt die Bereitschaft beim Vermieter zu erzeugen, sich anzuhören, was da los ist, wenn er überhaupt die Kenntnisse hat, den Sachverhalt zu verstehen und zu bewerten, denn vieles, was sich rund um Schulden abspielt, ist unfassbar kompliziert.
Seit einigen Jahren gehen die Datenschutzbehörden in vielen Bundesländern aber gegen Unternehmen der Wohnungswirtschaft vor, die die Vorgaben verletzen. Ein Unternehmen oder eine Genossenschaft hat also einen sehr viel geringeren Spielraum, als ein Privat-Vermieter, bei dem eine Beschwerde an die Datenschützer in der Regel ins Leere läuft.
Hier wird also selbst bei Auskunfteien angefragt, wird die Bonität nach den Vorgaben des Düsseldorfer Kreises übermittelt. Für eine Person im Insolvenzverfahren ist das aber ein schwacher Trost, weil dies auf jeden Fall eine Information ist, die abgefragt und beauskunftet werden darf.
Aber: Man kann auch gleichzeitig darauf hoffen, dass bei einem Unternehmen, dass sich hauptsächlich mit der Vermietung von Wohnraum befasst, die Kenntnisse und Bereitschaft da sind, sich auch mit komplexen Lebenssituationen zu befassen. In einigen Städten / Ländern sind Wohnungsbauunternehmen sogar durch Vorgaben und / oder vertragliche Regelungen dazu gezwungen.
In diesen Fällen will man, nachprüfbar und belegbar, den Nachweis sehen, dass die Miete einen bestimmten Prozentsatz des zur Verfügung stehenden Einkommens nicht überschreitet. Man will sehen, dass keine Verbindlichkeiten beim Vormieter bestehen, und ja, es ist trotzdem schwierig, sich gegen all' diejenigen durchzusetzen, die noch ein bisschen dringender eine neue Wohnung brauchen, und man wird auch Mühe finden, eine Wohnung dort zu finden, wo man genau hin will.
Es kann auch durchaus passieren, dass ein Unternehmen nicht nur will, dass die Miete nicht nur einen bestimmten Prozentsatz des zur Verfügung stehenden Einkommens nicht überschreitet, sondern sich auch im Rahmen der angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II ( Hartz IV) bewegt, um zu verhindern, dass unerwartete Einkommensveränderungen zu Zahlungsausfällen führen.
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Hi,
abgesehen davon dass es besser ankommt, ehrlich zu sein bist du auch verpflichtet deinen neuen Vermieter über deine Privatinsolvenz zu informieren (https://www.privatinsolvenz.net/miete-z ... tinsolvenz). Zwei Tipps wäre noch einen WBS zu beantragen, mit dem ihr dann auch nach Sozialwohnungen suchen könnt oder dem neuen Vermieter einen Haushaltsplan vorzulegen, wo er sieht dass ihr euch an die Verpflichtungen haltet. Einkommensanchweis oder Schufa wird wahrscheinlich so oder so verlangt.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Suche!
abgesehen davon dass es besser ankommt, ehrlich zu sein bist du auch verpflichtet deinen neuen Vermieter über deine Privatinsolvenz zu informieren (https://www.privatinsolvenz.net/miete-z ... tinsolvenz). Zwei Tipps wäre noch einen WBS zu beantragen, mit dem ihr dann auch nach Sozialwohnungen suchen könnt oder dem neuen Vermieter einen Haushaltsplan vorzulegen, wo er sieht dass ihr euch an die Verpflichtungen haltet. Einkommensanchweis oder Schufa wird wahrscheinlich so oder so verlangt.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Suche!
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Der Mieter selbst ist nicht verpflichtet, irgendwem von seiner Insolvenz zu erzählen - auch nicht dem Vermieter.
Dass sich der TH selbst an den Vermieter wendet, ist natürlich zu erwarten.
Dass sich der TH selbst an den Vermieter wendet, ist natürlich zu erwarten.
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- Registriert: 29. Aug 2018, 13:28
Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Also es gibt schon Rechtsprechung, die eine Informationspflicht während des Insolvenzverfahrens bejaht, wenn man auf der Wohnungssuche ist. Inwieweit das auch in der WVP gilt, ist mir nicht bekannt. Es ist auch die Frage, wie z.B. bei einem Konflikt mit dem Vermieter, das zuständige Gericht das sieht. Ich habe nie bei der Wohnungssuche auf die Insolvenz verwiesen. Bei einem gerichtlichen Konflikt drang der Vermieter, der daraus Kapital schlagen wollte, damit aber bei Gericht nicht durch. Sein entsprechender Hinweis wurde schlicht abgebügelt.
Da allerdings heutzutage wohl meistens die Schufa befragt wird, erübrigt sich das Offenbaren ohnehin. Die immer erwähnte Bescheinigung des Vermieters über pünkliche Zahlungen könnte hilfreich sein. Allerdings haben Vermieter auch schon, um Mieter loszuwerden, wider besseres Wissen so etwas unterschrieben. Der Wert dieser Bescheinigungen hat also auch schon etwas gelitten.
Wenn man in einer Gegend lebt, in denen Mieter keine Mangelware sind, dann ist es schon ein Problem, eine neue Wohnung während des RSB-Verfahrens zu finden.
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Re: Neue Wohnung während Privatinsolvenz
Es gibt echt Urteile, die darauf verweisen, dass ich dem Vermieter ungefragt von meiner Insolvenz erzählen muss?
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