Halbwaisenrente der kinder
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Halbwaisenrente der kinder
Kurz zur Info.Ich verwitwet mit 3 minderjährigen Kinder habe ein p konto.Kann ich die halbwaisenrente meiner Kinder schützen lassen.Und wie hoch wäre die Pfändungsfreigrenze.
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Re: Halbwaisenrente der kinder
Hi Marion19111974?,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Halbwaisenrente der kinder" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Halbwaisenrente der kinder" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Halbwaisenrente der kinder
Hallo!
Du kannst die Halbwaisenrente indirekt schützen, indem Du der Bank die Unterhaltsverpflichtungen (und das Kindergeld) durch eine P-Kontobescheinigung nachweist. In einigen Fällen sollte das bereits ausreichen.
Ein zusätzlicher Freibetrag für Waisenrenten über eine P-Kontobescheinigung ist meines Erachtens nicht vorgesehen. Dennoch mag es aber Beratungsstellen geben, die Dir das trotzdem auf eine Bescheinigung schreiben, da sie gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind.
Andernfalls müsstest Du einen Gerichtsbeschluss zu dem Sachverhalt erwirken.
Da es sich bei der Halbwaisenrente aber um nichts anderes als persönliches Einkommen der Kinder handelt, empfielt es sich in vielen Fällen der Einfachheit halber für jedes Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und die Beträge jeweils darauf fließen zu lassen. Damit hätte sich das Problem erledigt.
Du kannst die Halbwaisenrente indirekt schützen, indem Du der Bank die Unterhaltsverpflichtungen (und das Kindergeld) durch eine P-Kontobescheinigung nachweist. In einigen Fällen sollte das bereits ausreichen.
Ein zusätzlicher Freibetrag für Waisenrenten über eine P-Kontobescheinigung ist meines Erachtens nicht vorgesehen. Dennoch mag es aber Beratungsstellen geben, die Dir das trotzdem auf eine Bescheinigung schreiben, da sie gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar sind.
Andernfalls müsstest Du einen Gerichtsbeschluss zu dem Sachverhalt erwirken.
Da es sich bei der Halbwaisenrente aber um nichts anderes als persönliches Einkommen der Kinder handelt, empfielt es sich in vielen Fällen der Einfachheit halber für jedes Kind ein eigenes Konto zu eröffnen und die Beträge jeweils darauf fließen zu lassen. Damit hätte sich das Problem erledigt.
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