Guten Tag,
ich habe eine Frage:
Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse und leider auch ein Pfändung auf dem Konto.
Nun wollte ich mein Gehalt abheben bis zur Freigrenze, aber die Sparkasse verweigert mir die Auszahlung.
Blöderweise wurde versehentlich ein Betrag über 2400 EUR im laufenden Monat Oktober auf mein Konto
überwiesen, der nicht für mich bestimmt war.
Dies habe ich auch geklärt und den Betrag zurücküberwiesen bzw. weitergeleitet zum richtigen Empfänger.
Nun sagt die Sparkasse aber plötzlich, die Freigrenze sei überschritten und nun keine Auszahlung mehr möglich.
Darf die Sparkasse das, obwohl hier kein Versäumnis meinerseits vorliegt? Was kann ich machen??
Vielen Dank für Eure HIlfe.
Grüsse
TOM
Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Hi ddorfer1966,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto" geschaut?
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Moin, weiss die Spasskasse 'offiziell' von der fehlgeleiteten Zahlung? Wenn ja, sollte sie es intern klären können. Ansonsten hilft die wohl nur eine Freigabe mit "Bescheinigung einer anerkannten Stelle" (850er), wer war denn der Empfänger der Rückzahlung, was offizielles oder privat?
Wobei, ich lese gerade "weitergeleitet", das riecht (ohne dass ich Dir das jetzt unterstellen will) dann doch arg nach Geldwäsche, da wird die Bank schon hellhörig...
Wobei, ich lese gerade "weitergeleitet", das riecht (ohne dass ich Dir das jetzt unterstellen will) dann doch arg nach Geldwäsche, da wird die Bank schon hellhörig...
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Woher kam denn diese Zahlung und wie hast du die retourniert? Über die Sparkasse oder selbst überwiesen?
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Es ist halt im Endeffekt die Frage von wem der Fehler bei der Überweisung ausging.
War es ein Fehler der Bank, dann sollte da was zu machen sein.
Wenn es ein Betrag war, der in irgendeiner Weise vor Vollstreckung zu schützen ist, geht vielleicht in diese Richtung was. Aber dafür sind hier auch zu wenig Infos.
War es der Fehler eines Dritten, dann sehe ich da leider einigermaßen schwarz. Dann sollte es eher ein Haftungsfall für eben diesen Dritten sein.
War es ein Fehler der Bank, dann sollte da was zu machen sein.
Wenn es ein Betrag war, der in irgendeiner Weise vor Vollstreckung zu schützen ist, geht vielleicht in diese Richtung was. Aber dafür sind hier auch zu wenig Infos.
War es der Fehler eines Dritten, dann sehe ich da leider einigermaßen schwarz. Dann sollte es eher ein Haftungsfall für eben diesen Dritten sein.
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
also es geht um eine Zahlung der Pflegekasse. Es ging um eine Sanierung der Dusche. Dieser Betrag sollte aber nicht auf mein Konto gehen, sondern auf das Konto der Wohnungsgesellschaft. Leider hat die Pflegekasse hier Mist gemacht:-(
Und nun sperrt die Sparkasse die Auszahlung da der Freibetrag überschritten sei.
Seltsamerweise hat die Sparkasse die Weiterleitung/Überweisung des Betrages an die Wohnungsgesellschaft genehmigt bzw. freigegeben nach Rücksprache.
??
Und nun sperrt die Sparkasse die Auszahlung da der Freibetrag überschritten sei.
Seltsamerweise hat die Sparkasse die Weiterleitung/Überweisung des Betrages an die Wohnungsgesellschaft genehmigt bzw. freigegeben nach Rücksprache.
??
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Puuuh, also war das Geld im Endeffekt schon für dich bestimmt, sollte nur nicht über dein Konto laufen.
Ich sehe da schwarz ohne entsprechende Freigabe nach § 850k. Die Bank wird nicht im Zweifel haften wollen, schonmal gar nicht, wenn die Überweisung ja eigentlich auch für dich gedacht war.
Mein erster Gedanke war, dass jemandem ein Fehler unterlaufen ist und einfach Geld auf deinem Konto gelandet ist, was mit dir überhaupt nichts zu tun hat. Da hätte man vielleicht mit der Bank diskutieren könne. Aber so? Eher nicht.
Da die Zahlung der Pflegekasse aber vermutlich unpfändbar ist, solltest du doch eigentlich eine entsprechende Bescheinigung zur Freigabe bekommen können.
Ich sehe da schwarz ohne entsprechende Freigabe nach § 850k. Die Bank wird nicht im Zweifel haften wollen, schonmal gar nicht, wenn die Überweisung ja eigentlich auch für dich gedacht war.
Mein erster Gedanke war, dass jemandem ein Fehler unterlaufen ist und einfach Geld auf deinem Konto gelandet ist, was mit dir überhaupt nichts zu tun hat. Da hätte man vielleicht mit der Bank diskutieren könne. Aber so? Eher nicht.
Da die Zahlung der Pflegekasse aber vermutlich unpfändbar ist, solltest du doch eigentlich eine entsprechende Bescheinigung zur Freigabe bekommen können.
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Re: Keine Auszahlung bei Sparkasse wg. P-KOnto
Die Rechtsgrundlage (konkreter Paragraf) der Leistung wäre spannend. Wahrscheinlich kann man das sogar auf eine P-Kontobescheinigung zimmern. Auf jeden Fall aber, sollte es über einen Gerichtsbeschluss möglich sein.
Ohne eins von beidem wird die Sparkasse da nichts freigeben - und das ist auch bei solchen Geschichten m.E. (leider) absolut normal bzw. üblich so.
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