Geldeingänge nach Aufhebung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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bys
Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 15. Nov 2024, 09:24

Geldeingänge nach Aufhebung

Beitrag von bys »

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich den Aufhebungsbeschluss bekommen, die Hälfte ist also geschafft.
Jetzt hat das Finanzamt auch um eine neue Bankverbindung gebeten, die nächste Steuererstattung darf ich also behalten. Muss ich der Bank auch noch den Beschluss zukommen lassen? Wenn also z.B. ein Händler etwas zurückerstattet o.ä., darf ich das doch auch behalten oder?

Danke vorab!
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Geldeingänge nach Aufhebung

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Hi bys,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geldeingänge nach Aufhebung" geschaut?
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 666
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Geldeingänge nach Aufhebung

Beitrag von Graf Wadula »

Das Konto ist ab Aufhebung nicht mehr im Insolvenzverfahren. Vorsichtshalber sollten sie eine Kopie des Beschlusses an die Bank geben. Aber sie können dort ja auch mal anrufen, ob man das aus den Öffentlichen bekanntmachungen bereits weiß.
bys
Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 15. Nov 2024, 09:24

Re: Geldeingänge nach Aufhebung

Beitrag von bys »

Graf Wadula hat geschrieben: 26. Mai 2026, 15:58 Das Konto ist ab Aufhebung nicht mehr im Insolvenzverfahren. Vorsichtshalber sollten sie eine Kopie des Beschlusses an die Bank geben. Aber sie können dort ja auch mal anrufen, ob man das aus den Öffentlichen bekanntmachungen bereits weiß.
Ich hab in der Zwischenzeit vom Treuhänder und auch von der Bank bestätigt bekommen, dass jetzt nichts mehr abgeführt wird. Ich könnte also auch das PSK wieder rückumwandeln.
Fehlt nur noch die Restschuldbefreiung in etwa 1,5 Jahren.

Wird die eigentlich pünktlich 3Jahre nach Eröffnung erteilt?
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