Hallo,
ich hatte 2004 ein Insolvenzverfahren. Verfahrensaufhebung war 2006.
2010 wurde mir die RSB auf Antrag eines Gläubigers versagt.
Ich habe einen Gläubiger der hat einen Titel aus 1994. Wann ist dieser Verjährt?
Zwangsvollstreckungen aus diesem Titel fanden nie statt. Das einzige was das Inkasso, die den Titel erworben haben, macht ist ein jährlicher Schufa Eintrag.
Gilt der Tabellenauszug von 2004 als neuer Titel? Oder ist der Titel bereits verjährt?
Danke für eure Antworten
Else
Verjähungsfrage
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Grachtenelse
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Re: Verjähungsfrage
Tabellenauszug ersetzt den alten Titel - nirgendwo im Gesetz geregelt- das aber nur für den Teil, der angemeldet wurde - da Zinsen ab Insolvenzeröffnung nicht angemeldet werden, bleiben die "alt-tituliert" und verjähren grundsätzlich früher -- dazu kannst Du mit dem Stichwort "Aufzehrung und Tabellenauszug" googeln