Verjähungsfrage

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Grachtenelse
Neuankömmling
Beiträge: 1
Registriert: 6. Mär 2026, 13:13

Verjähungsfrage

Beitrag von Grachtenelse »

Hallo,

ich hatte 2004 ein Insolvenzverfahren. Verfahrensaufhebung war 2006.
2010 wurde mir die RSB auf Antrag eines Gläubigers versagt.

Ich habe einen Gläubiger der hat einen Titel aus 1994. Wann ist dieser Verjährt?

Zwangsvollstreckungen aus diesem Titel fanden nie statt. Das einzige was das Inkasso, die den Titel erworben haben, macht ist ein jährlicher Schufa Eintrag.

Gilt der Tabellenauszug von 2004 als neuer Titel? Oder ist der Titel bereits verjährt?

Danke für eure Antworten

Else
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Verjähungsfrage

Werbung

Hi Grachtenelse,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjähungsfrage" geschaut?
imker
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 1528
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Verjähungsfrage

Beitrag von imker »

Tabellenauszug ersetzt den alten Titel - nirgendwo im Gesetz geregelt- das aber nur für den Teil, der angemeldet wurde - da Zinsen ab Insolvenzeröffnung nicht angemeldet werden, bleiben die "alt-tituliert" und verjähren grundsätzlich früher -- dazu kannst Du mit dem Stichwort "Aufzehrung und Tabellenauszug" googeln
Antworten