Hallo liebe Forums Nutzer und Nutzerinnen,
mein Vater bekommt eine EU Rente, 2100 Euro am Ende jeden Monats für den Monat.
Wir müssen nun in Privatinsolvenz gehen und sollen diese im Februar eröffnen.
Ich soll nun ein Pfändungsschutzkonto für ihn einrichten. Ich mache gerade alles für ihn, da er es gesundheitlich nicht schafft.
Er bekommt nun 2100 Euro am 30. des Monats. Gehen wir mal vom Grundfreibetrag aus (ich weiß während der Insolvenz wird weniger abgezogen). Also von 1560 Euro.
Wenn er zb am 1. des Monats 300 Euro auf dem Konto hat, kann aber 1560 nutzen, muss er ja bis zum 30. warten und dann theoretisch an einem Tag seinen ganzen Freibetrag ausgeben, damit dieser nicht in den nächsten Monat rutscht und weg ist?
Ich habe bei der Bank angerufen, die konnten es mir nicht gut erklären.
Müssen wir dann jetzt den ganzen Monat mit ganz wenig Geld leben und das was am Anfang des Monats vom Konto abgezogen wird an Lebenshaltungskosten, geht gar nicht ab und dann 3 Jahre lang jeden Monat am 30. alles runter holen was der Freibetrag von 1560 Euro ist?
Vielleicht könnt ihr mir helfen oder jemand der solch ein Konto hat und Ende des Monats Geld bekommt.
Das wäre super.
Viele Grüße
Anne
Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats
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Re: Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats
Hi Anne85,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats" geschaut?
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Re: Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats
Keine Sorge, alles, was er bekommt, bleibt erst mal auf dem Konto und verfügbar, auch in den nächsten Monat hinein. Es läuft also "normal" weiter. Frei verfügen kann er pro Kalendermonat aber nur über den pfändungsfreien Teil, also z.B. 1560€. Der Rest wird in den nächsten Monat übertragen und ist dann wieder verfügbar. Erst nach 3 Monaten wird der übriggebliebene Rest aus dem ersten Monat festgelegt/ausgekehrt.
Der normale Kontobetrieb läuft also in Höhe der Freigrenzen ganz normal weiter.
Tip: Das Konto vor der Eröffnung leerräumen, damit man nicht gleich zu Anfang seine Freigrenzen ausgeschöpft hat.
Der normale Kontobetrieb läuft also in Höhe der Freigrenzen ganz normal weiter.
Tip: Das Konto vor der Eröffnung leerräumen, damit man nicht gleich zu Anfang seine Freigrenzen ausgeschöpft hat.
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Re: Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats
Man hat beim P-Konto 3 Monate Zeit Guthaben zu verfügen. Jeder monatliche Renteneingang hat dann immer erneut die 3 Monatsfrist. Verfügungen werden gemäß First-In First-Out geregelt - was zu erst rein gekommen ist wird auch zu erst verbraucht.
Wird Guthaben für mehr als 3 Monate liegen gelassen und nicht verbraucht wird es pfändbar, auch wenn es ursprünglich mal innerhalb des Freibetrages war. Deshalb aufjedenfall immer die 1.560,00 Euro ausschöpfen. Ein Monatswechselt dürfte hier gar kein Problem darstellen.
Die Bank darf dir das eigentlich gar nicht oder nur begrenzt erklären weil dennen eine komplexe Beratung vom Gesetzgeber untersagt ist. Beratung ist den Rechtsanwälten und Schuldnerberatungen vorbehalten.
Falls er Pflegegeld bekommt oder ihr vlt zusammen wohnt, kannst du eventuell den Freibetrag anheben lassen. Jenachdem was zutrifft kann dir vlt beispielsweise die Krankenkasse das Pflegegeld gemäß § 850 k ZPO bescheinigen. Weiß gar nicht wer EU Rente zahlt aber die sind wahrscheinlich auch berechtigt eine Bescheinigung auszustellen, falls ihr zusammen wohnt oder ein Mehraufwand wegen Körperlicher beeinträchtigung besteht. Ansonsten könnte man vlt auch was über das zuständige Amtsgericht/Insogericht oder den Insolvenzverwalter machen falls ein erhöhter Freibetrag zustehen würde.
Wird Guthaben für mehr als 3 Monate liegen gelassen und nicht verbraucht wird es pfändbar, auch wenn es ursprünglich mal innerhalb des Freibetrages war. Deshalb aufjedenfall immer die 1.560,00 Euro ausschöpfen. Ein Monatswechselt dürfte hier gar kein Problem darstellen.
Die Bank darf dir das eigentlich gar nicht oder nur begrenzt erklären weil dennen eine komplexe Beratung vom Gesetzgeber untersagt ist. Beratung ist den Rechtsanwälten und Schuldnerberatungen vorbehalten.
Falls er Pflegegeld bekommt oder ihr vlt zusammen wohnt, kannst du eventuell den Freibetrag anheben lassen. Jenachdem was zutrifft kann dir vlt beispielsweise die Krankenkasse das Pflegegeld gemäß § 850 k ZPO bescheinigen. Weiß gar nicht wer EU Rente zahlt aber die sind wahrscheinlich auch berechtigt eine Bescheinigung auszustellen, falls ihr zusammen wohnt oder ein Mehraufwand wegen Körperlicher beeinträchtigung besteht. Ansonsten könnte man vlt auch was über das zuständige Amtsgericht/Insogericht oder den Insolvenzverwalter machen falls ein erhöhter Freibetrag zustehen würde.
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