Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats

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Anne85
Neuankömmling
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Beiträge: 1
Registriert: 29. Jan 2026, 12:34

Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats

Beitrag von Anne85 »

Hallo liebe Forums Nutzer und Nutzerinnen,

mein Vater bekommt eine EU Rente, 2100 Euro am Ende jeden Monats für den Monat.
Wir müssen nun in Privatinsolvenz gehen und sollen diese im Februar eröffnen.
Ich soll nun ein Pfändungsschutzkonto für ihn einrichten. Ich mache gerade alles für ihn, da er es gesundheitlich nicht schafft.
Er bekommt nun 2100 Euro am 30. des Monats. Gehen wir mal vom Grundfreibetrag aus (ich weiß während der Insolvenz wird weniger abgezogen). Also von 1560 Euro.
Wenn er zb am 1. des Monats 300 Euro auf dem Konto hat, kann aber 1560 nutzen, muss er ja bis zum 30. warten und dann theoretisch an einem Tag seinen ganzen Freibetrag ausgeben, damit dieser nicht in den nächsten Monat rutscht und weg ist?

Ich habe bei der Bank angerufen, die konnten es mir nicht gut erklären.
Müssen wir dann jetzt den ganzen Monat mit ganz wenig Geld leben und das was am Anfang des Monats vom Konto abgezogen wird an Lebenshaltungskosten, geht gar nicht ab und dann 3 Jahre lang jeden Monat am 30. alles runter holen was der Freibetrag von 1560 Euro ist?

Vielleicht könnt ihr mir helfen oder jemand der solch ein Konto hat und Ende des Monats Geld bekommt.
Das wäre super.

Viele Grüße
Anne
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats

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Hi Anne85,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats" geschaut?
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AktiverRentner
Fortgeschrittener
Reaktionen: 18
Beiträge: 99
Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Pfändungsschutzkonto und Renteneingang erst am 30. des Monats

Beitrag von AktiverRentner »

Keine Sorge, alles, was er bekommt, bleibt erst mal auf dem Konto und verfügbar, auch in den nächsten Monat hinein. Es läuft also "normal" weiter. Frei verfügen kann er pro Kalendermonat aber nur über den pfändungsfreien Teil, also z.B. 1560€. Der Rest wird in den nächsten Monat übertragen und ist dann wieder verfügbar. Erst nach 3 Monaten wird der übriggebliebene Rest aus dem ersten Monat festgelegt/ausgekehrt.
Der normale Kontobetrieb läuft also in Höhe der Freigrenzen ganz normal weiter.
Tip: Das Konto vor der Eröffnung leerräumen, damit man nicht gleich zu Anfang seine Freigrenzen ausgeschöpft hat.
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