Guten Abend, liebe Gemeinschaft,
ich bin ganz neu hier und möchte gern etwas fragen, dazu kurze Darstellung meiner Situation:
Bin seit 1,5 Jahren im dreijährigen Insolvenzverfahren und erhalte normal regelmäßig Gehalt aufs Konto, von dem ich ab jedem 1. d. Monats bis zum nächsten 1. d. Monats über meinen Freibetrag verfügen darf.
Es gab jedoch auch Monate ohne Geldeingang oder unter Freibetrag, z. B. weil ich nach einer Reha noch arbeitsunfähig geschrieben war und die Krankenkasse das Krankengeld erst auszahlte, nachdem ich wieder arbeitsfähig war.
Heißt, erstens konnte ich einen Monatlang gar nicht über Geld verfügen und zweitens war das Krankengeld dann auch später für mich nicht verfügbar, da im Folgemonat gleichfalls Gehalt gezahlt wurde und ich natürlich wieder nur über meinen Freibetrag verfügen konnte.
Kann ich dieses Krankengeld noch irgendwie wieder freistellen lassen?
Es hieß von meiner ehem. Beraterin der Verbraucherzentrale, man könne einen Antrag bei Gericht stellen? Gibt‘s da ein Formular für? Weiß jemand etwas darüber?
Das gleiche gilt für Beträge, die ich unwissentlich zu viel bezahlt oder vorausgelegt - bspw. Versicherungen oder Vorauszahlungen beim Stromanbieter oder Auslagen für Arzneimittel etc. - und dann zurückerstattet bekommen habe, jedoch nicht drüber verfügen kann, weil … Verfügungsrahmen pro Monat ist eben maximal in Höhe des Freibetrages.
Kann ich diese Erstattungen freistellen lassen? (Heißt das überhaupt so …?)
Und wie ist das mit dem 13. Monatsgehalt (sog. „Weihnachtsgeld“)? Kann ich das freistellen lassen?
(Alles Einkommen über Freibetrag hinaus scheint ja dennoch erstmal auf dem Konto zu verbleiben, so sieht es nach dem Kontostand jedenfalls aus - nur in den „Kontodetails“ kann ich immer meinen tatsächlichen aktuellen Verfügungsrahmen sehen.)
Lieben Dank und
schönen Abend,
Juli
Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
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Re: Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
Hi Juli,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?" geschaut?
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Re: Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
Moin,
ich denke dieses Formular sollte dir helfen. Nennt sich Quellenfreigabe. Musst es nur für dein zuständiges Amtgericht anpassen. Lieben Gruß
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
ich denke dieses Formular sollte dir helfen. Nennt sich Quellenfreigabe. Musst es nur für dein zuständiges Amtgericht anpassen. Lieben Gruß
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
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Re: Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
Oh, vielen lieben Dank! Das heißt, es ist üblich, dass solche Gelder freigegeben werden oder nur, wenn der Freibetrag nicht zur Verfügung stand? Sorry, so viele Fragen …Pitti1981 hat geschrieben: ↑17. Okt 2025, 07:05 Moin,
ich denke dieses Formular sollte dir helfen. Nennt sich Quellenfreigabe. Musst es nur für dein zuständiges Amtgericht anpassen. Lieben Gruß
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
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Re: Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
Rückerstattungen von Versicherungen, Energieversorgern etc. fallen in die Insolvenzmasse, sofern das Zeiträume vor Insolvenzeröffnung betrifft. Hast du diese Zahlungen dem Insolvenzverwalter gemeldet?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Kein Verfügungsrahmen - Freistellung von Beträgen mgl.?
Wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben?
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