Vermögenswirksame Leistungen

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
mischa1981
Wissender
Reaktionen: 58
Beiträge: 419
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von mischa1981 »

Shadow hat geschrieben: 6. Mai 2025, 22:48
Agent008 hat geschrieben: 6. Mai 2025, 21:37 Ich bin jetzt nicht direkt betroffen aber das wäre in der Theorie doch machbar, oder?
Nicht nur in der Theorie, ich habe das während meiner Inso so gemacht. Jetzt, wo es ich damit durch bin, zahle ich wieder extra ein wenig mehr. Ich mag es einfach immer ein bisschen zurückzubekommen.
Ist jetzt nur meine subjektive Meinung, aber nur um des Willens, etwas Geld wieder zurück zu erhalten mehr zahlen? Ich würde einfach schauen, wie viel Strom du so durchschnittlich pro Jahr verbrauchst und entsprechend zahlen. Klar schadet es nicht, pro Monat nen 10er extra zu überweisen um dann ggf etwas Guthaben zu haben, aber das ist ja keine Geldanlage, wo du mit Gewinn rausgehst :)
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 283
Beiträge: 1610
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von tidus82 »

Tatsächlich ist das eine Möglichkeit um am Jahresende keine Rückerstattung zu erhalten, die in der Insolvenz gepfändet werden würde.
Beachte nur bitte, dass du - da du dann ja eine Nachzahlung erwarteten wirst - das Geld dann entsprechend auch da hast und dem stromanbieter überweisen kannst.
0
Shadow
Fortgeschrittener
Reaktionen: 8
Beiträge: 84
Registriert: 22. Dez 2022, 23:22

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Shadow »

mischa1981 hat geschrieben: 6. Mai 2025, 23:33 Ist jetzt nur meine subjektive Meinung, aber nur um des Willens, etwas Geld wieder zurück zu erhalten mehr zahlen? Ich würde einfach schauen, wie viel Strom du so durchschnittlich pro Jahr verbrauchst und entsprechend zahlen.
Ich hab es auch immer nur so gemacht, dass ich zwischen 60 und 100 Euro zurückbekomme. Das ist einfach besser als etwas nachzahlen zu müssen. Und hier werden die Preise im Jahr doch mindestens einmal nach oben korrigiert, ich runde deswegen den Abschlag immer auf.

Aktuell von 94, was die Stadtwerke eigentlich haben wollten auf 100 Euro. Aber am Ende kann es natürlich jede/r machen wie er/sie/es möchte ;)
0
mischa1981
Wissender
Reaktionen: 58
Beiträge: 419
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von mischa1981 »

tidus82 hat geschrieben: 7. Mai 2025, 07:23 Tatsächlich ist das eine Möglichkeit um am Jahresende keine Rückerstattung zu erhalten, die in der Insolvenz gepfändet werden würde.
Beachte nur bitte, dass du - da du dann ja eine Nachzahlung erwarteten wirst - das Geld dann entsprechend auch da hast und dem stromanbieter überweisen kannst.
In der Insolvenz würde ich tunlichst drauf schauen, dass ich mich an die vorherigen Rechnungen halte. Man kann ja nachschauen, wie viel Strom man die letzten Jahre verbraucht hat und weiß dann ja so in etwa, wie viel man verbraucht. Zudem wird kein Stromanbieter Probleme machen, wenn es doch eine höhere Rückzahlung gibt. Die Situation hatte ich schon und ich musste über 350 Euro nachzahlen. Hatte dann dem Anbieter geschrieben, dass ich das nicht auf einmal zahlen kann und dann wurden mir 3 Monate 100 Euro und im 4. Monat die restlichen 50 Euro noch zusätzlich zu den Abschlagszahlungen abgezogen.

Ich will nur sagen, in der Insolvenz hat man nichts davon, ein Guthaben zu haben. Das geht direkt in die Insolvenymasse. Lieber würde ich schauen, nur minimalen Überschuss zu haben, damit ich einerseits keine große Nachzahlung habe und andererseits kein Guthaben, das direkt in die Insolvenzmasse geht.

Letztes Jahr hatte ich dann Abschlagszahlungen von 100 Euro den Monat (nach ca. 5 Monaten selbst erhöht) und musste dann noch grob 10 Euro nachzahlen.
0
Icke26
Fortgeschrittener
Reaktionen: 9
Beiträge: 44
Registriert: 25. Feb 2025, 15:22

Re: Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von Icke26 »

mischa1981 hat geschrieben: 8. Mai 2025, 01:21
tidus82 hat geschrieben: 7. Mai 2025, 07:23 Tatsächlich ist das eine Möglichkeit um am Jahresende keine Rückerstattung zu erhalten, die in der Insolvenz gepfändet werden würde.
Beachte nur bitte, dass du - da du dann ja eine Nachzahlung erwarteten wirst - das Geld dann entsprechend auch da hast und dem stromanbieter überweisen kannst.
In der Insolvenz würde ich tunlichst drauf schauen, dass ich mich an die vorherigen Rechnungen halte. Man kann ja nachschauen, wie viel Strom man die letzten Jahre verbraucht hat und weiß dann ja so in etwa, wie viel man verbraucht. Zudem wird kein Stromanbieter Probleme machen, wenn es doch eine höhere Rückzahlung gibt. Die Situation hatte ich schon und ich musste über 350 Euro nachzahlen. Hatte dann dem Anbieter geschrieben, dass ich das nicht auf einmal zahlen kann und dann wurden mir 3 Monate 100 Euro und im 4. Monat die restlichen 50 Euro noch zusätzlich zu den Abschlagszahlungen abgezogen.

Ich will nur sagen, in der Insolvenz hat man nichts davon, ein Guthaben zu haben. Das geht direkt in die Insolvenymasse. Lieber würde ich schauen, nur minimalen Überschuss zu haben, damit ich einerseits keine große Nachzahlung habe und andererseits kein Guthaben, das direkt in die Insolvenzmasse geht.

Letztes Jahr hatte ich dann Abschlagszahlungen von 100 Euro den Monat (nach ca. 5 Monaten selbst erhöht) und musste dann noch grob 10 Euro nachzahlen.
Vielleicht mach ich ja einen Denkfehler, aber was ist besser? 100 Euro Guthaben die in die Insolvenzmasse kommen, oder 350 Euro die ich dann in 3 Raten abstatten muss.
Also ich habe lieber auf die 100 Euro verzichtet, bei den ganzen Schulden die mir durch die Insolvenz erlassen wurden.
0
Antworten