tidus82 hat geschrieben: ↑7. Mai 2025, 07:23
Tatsächlich ist das eine Möglichkeit um am Jahresende keine Rückerstattung zu erhalten, die in der Insolvenz gepfändet werden würde.
Beachte nur bitte, dass du - da du dann ja eine Nachzahlung erwarteten wirst - das Geld dann entsprechend auch da hast und dem stromanbieter überweisen kannst.
In der Insolvenz würde ich tunlichst drauf schauen, dass ich mich an die vorherigen Rechnungen halte. Man kann ja nachschauen, wie viel Strom man die letzten Jahre verbraucht hat und weiß dann ja so in etwa, wie viel man verbraucht. Zudem wird kein Stromanbieter Probleme machen, wenn es doch eine höhere Rückzahlung gibt. Die Situation hatte ich schon und ich musste über 350 Euro nachzahlen. Hatte dann dem Anbieter geschrieben, dass ich das nicht auf einmal zahlen kann und dann wurden mir 3 Monate 100 Euro und im 4. Monat die restlichen 50 Euro noch zusätzlich zu den Abschlagszahlungen abgezogen.
Ich will nur sagen, in der Insolvenz hat man nichts davon, ein Guthaben zu haben. Das geht direkt in die Insolvenymasse. Lieber würde ich schauen, nur minimalen Überschuss zu haben, damit ich einerseits keine große Nachzahlung habe und andererseits kein Guthaben, das direkt in die Insolvenzmasse geht.
Letztes Jahr hatte ich dann Abschlagszahlungen von 100 Euro den Monat (nach ca. 5 Monaten selbst erhöht) und musste dann noch grob 10 Euro nachzahlen.