Schuldnerverzeichnis nach der RSB

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MrX
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Schuldnerverzeichnis nach der RSB

Beitrag von MrX »

Hi Leute :),

ich lese lange offline mit und habe Bier Inspiration und Mut während der Privatinsolvenz getankt… Danke dafür!

Heute hatte ich aber ein Problem wo ich nichts finden konnte.

In meiner Insolvenz sind Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen z.b.

„Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur Befriedigung der Gläubiger geeignet“


Auf der Seite der Schufa steht diese Infos werden nach 3 Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung wäre wohl möglich wenn man nachweist das es auch im öffentlichen Verzeichnis gelöscht wurde.

Jetzt hatte ich immer gedacht das wird nach 6 Monaten mit der Restschuldbefreiung gelöscht aber nach genauem recherchieren konnte ich das nicht finden. Jetzt ist meine Angst das die Sachen 2 1/2 Jahre bleiben obwohl alles andere aus der Schufa raus ist.

Gibt es in diesem Forum zufällig jemanden der ähnliche Einträge hatte und berichten kann ob diese mit der Restschuldbefreiung gelöscht werden oder eben nicht gelöscht werden?.

Das wäre echt schade da ein wirtschaftlicher Neustart dadurch verhindert wäre und die Reduzierung von 3 Jahren auf 6 Monate bzgl. der Restschuldbefreiung für mich irrelevant wäre.

Vielen Dank im Voraus ❤️
MrX
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Re: Schuldnerverzeichnis nach der RSB

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Hi MrX,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schuldnerverzeichnis nach der RSB" geschaut?
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MrX
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Registriert: 23. Mär 2025, 14:55

Re: Schuldnerverzeichnis nach der RSB

Beitrag von MrX »

Für alle die auch das gleiche Problem haben.

Mittlerweile weiß ich die Schufa löscht diesen vermerk auch nach den 6 Monaten NICHT.

Es muss gewartet werden bis die reguläre Löschfrist abgelaufen ist. Das sind 3 Jahre.

Sie schreiben aber es wird gelöscht wenn das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (Schuldnerverzeichnis) es vorzeitig löscht.

Man kann es vorzeitig löschen lassen wenn der Eintragungsgrund weggefallen ist z.b. durch die Insolvenz die Vollstreckungstitel aufgehoben wurden wie in meinem Fall.

Man muss für jeden Eintrag ein separaten Antrag mit dem Beschluss hinzufügen. Das habe ich gemacht. Nachdem es gelöscht wird löscht es die Schufa automatisch oder man sendet der Schufa und anderen Auskunfteien die Bestätigung über die Löschung. Fertig

Die meisten werden das Problem aber nicht haben da die Löschfrist aus dem Schuldnerverzeichnis 3 Jahre ist und die Insolvenz 3 Jahre läuft und somit nach Ende der Insolvenz der Eintrag sowieso weg ist. Ich hatte das Problem nur weil meine Restschuldbefreiung nach 1 Jahr erteilt wurde.

Liebe Grüße
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