
ich lese lange offline mit und habe Bier Inspiration und Mut während der Privatinsolvenz getankt… Danke dafür!
Heute hatte ich aber ein Problem wo ich nichts finden konnte.
In meiner Insolvenz sind Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen z.b.
„Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur Befriedigung der Gläubiger geeignet“
Auf der Seite der Schufa steht diese Infos werden nach 3 Jahren gelöscht. Eine vorzeitige Löschung wäre wohl möglich wenn man nachweist das es auch im öffentlichen Verzeichnis gelöscht wurde.
Jetzt hatte ich immer gedacht das wird nach 6 Monaten mit der Restschuldbefreiung gelöscht aber nach genauem recherchieren konnte ich das nicht finden. Jetzt ist meine Angst das die Sachen 2 1/2 Jahre bleiben obwohl alles andere aus der Schufa raus ist.
Gibt es in diesem Forum zufällig jemanden der ähnliche Einträge hatte und berichten kann ob diese mit der Restschuldbefreiung gelöscht werden oder eben nicht gelöscht werden?.
Das wäre echt schade da ein wirtschaftlicher Neustart dadurch verhindert wäre und die Reduzierung von 3 Jahren auf 6 Monate bzgl. der Restschuldbefreiung für mich irrelevant wäre.
Vielen Dank im Voraus
MrX