Hallo,
folgender Sachverhalt:
am 29.05.24 wurde meine Insolvenz eröffnet. Bis dato noch keine Pfändung auf dem Konto. Nach dem Ersttermin mit dem IV hat dieser der Bank ( P-Konto ) per Brief mitgeteilt das ich über alles Geld das vom AG kommt verfügen darf auch wenn dieses den Freibetrag übersteigt da mein Lohn gepfändet wird.
Das war am 24.06.24. Am 25.06 24 wurde mir von einem Altgläubiger ein Pfändungsbeschluss zugestellt. Dieser Gläubiger steht auch auf meiner Schuldnerliste.
Ich habe den Beschluss nun an den IV geschickt. Nun meine Fragen.
1. kümmert der IV sich um die Pfändung? Oder ich? Wenn ja was muss ich tun?
2. Ist diese Pfändung überhaupt aktiv, sprich gilt jetzt auf meinem P-Konto doch nur der Freibetrag?
3. Heute ging mein Gehalt ein inkl. Urlaubsgeld und Nachtschichtzulage, abgezogen wurde hier noch nichts, da hatte es wohl zeitlich nichtmehr gelangt, wie wird dies nun verrechnet da ja schon ursp Lohn gepfändet werden sollte
Ich bin gerade echt überfragt, Google macht mich fix und fertig. Wenn jetzt nur der Sockelfreibetrag zählt sind es ca.1000 Euro die weg sind, ich weiss nicht wieviel Lohn gepfändet wird und ich evt. zurückhalten muss zur Bezahlung aus dem Freibetrag. Zum Schluss bleibt evt. nichtsmehr übrig weil die Bank doch alles über Freibetrag einbehält, und ich dann noch vom freien Geld den IV bezahlen muss.
Auf meinem Konto wurde der volle Betrag gutgeschrieben, wie ist hier der Ablauf? Wird das erst am 01. dann ausgekehrt und verschwindet? Kann man das auf dem Konto irgendwo einsehen ( deutsche Bank ) Bezahlen konnte ich heute ganz normal, hatte seit der Pfändung aber erst nur den Kindergeldeingang von 250 Euro.
Vielen Dank schonmal im vorraus!
Kontopfändung Insolvenz
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Re: Kontopfändung Insolvenz
Ich weiss nicht wie das bei bei deiner Bank ist, bei meiner sand bei kontodetails mein Guthaben und darunter der noch verfügbare Betrag und darunter was geblockt bleibt und mit in den neuen Monat übertragen wird.
Itak65
Itak65
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Re: Kontopfändung Insolvenz
Du solltest zur Sicherheit beim Insolvenzgericht eine "Erinnerung" gegen die Kontopfändung einlegen.
Das Insolvenzgericht sollte sodann - wohl nach Anhörung des Insolvenzverwalters - die Kontopfändung als unzulässig nach § 89 InsO aufheben.
Das Insolvenzgericht sollte sodann - wohl nach Anhörung des Insolvenzverwalters - die Kontopfändung als unzulässig nach § 89 InsO aufheben.
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