Alleinerziehende in der Insolvenz
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Alleinerziehende in der Insolvenz
Gibt es hier Alleinerziehende Mütter oder Väter ?
Wie läuft es bei euch ?
Wo ist eure Grenze beim P-Konto?
Oder habt ihr es schon geschafft? Wie ist es euch ergangen?
Lg
Wie läuft es bei euch ?
Wo ist eure Grenze beim P-Konto?
Oder habt ihr es schon geschafft? Wie ist es euch ergangen?
Lg
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Hi Lilly35,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Alleinerziehende in der Insolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Alleinerziehende in der Insolvenz" geschaut?
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- Registriert: 19. Jan 2024, 11:37
Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Was soll man auf solche Fragen groß antworten:
also könnte so aussehen:
denke schon
gut
weiß nicht
bald, ganz gut
Ich glaube ein bischen mehr und ausfürhlicher solltest du schon schreiben.
also könnte so aussehen:
denke schon
gut
weiß nicht
bald, ganz gut
Ich glaube ein bischen mehr und ausfürhlicher solltest du schon schreiben.
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Es wird wohl nicht viel anders laufen als wie bei jedem anderen auch. Ich war in der Inso und war bzw. ich bin es immer noch alleinerziehend. Der Freibetrag ist dann höher, hat bei mir als EM-Rente mit Minirente und aufstockende Grundsicherung keine Rolle gespielt.
Mehr war da nicht gewesen, da ich sowieso arbeitsunfähig bin, gab es auch keine Pflicht für irgendwelche Bewerbungen. Ich habe die 6 Jahre damals einfach "abgesessen" und das war es
Mehr war da nicht gewesen, da ich sowieso arbeitsunfähig bin, gab es auch keine Pflicht für irgendwelche Bewerbungen. Ich habe die 6 Jahre damals einfach "abgesessen" und das war es
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Also sagen wir so, ich bin in der "Gegenrolle" als Erzeuger, meine Ex Frau lebt in Mexiko und ich zahle ihr regelmäßig ihren Unterhalt, selbst ohne Gerichtsurteil. Und da sie Mexikanerin ist und in Mexiko lebt hab ich nicht mal Kindergeld bekommen sondern hab alles von meinem Freibetrag bezahlt.
Wie Shadow schon sagt, es läuft wie bei allen anderen Schuldnern auch, du hast dann deinen Freibetrag und Kindergeld wird soweit ich weiß grundsätzlich nicht gepfändet, da man dieses Geld ja für das Kind aufwendet.
Wenn du es genauer wissen willst, schau dir die Pfändungtabelle 2024 an und guck nach, wie viel du netto ausbezahlt bekommst und wie viel du davon behalten darfst.
Wie Shadow schon sagt, es läuft wie bei allen anderen Schuldnern auch, du hast dann deinen Freibetrag und Kindergeld wird soweit ich weiß grundsätzlich nicht gepfändet, da man dieses Geld ja für das Kind aufwendet.
Wenn du es genauer wissen willst, schau dir die Pfändungtabelle 2024 an und guck nach, wie viel du netto ausbezahlt bekommst und wie viel du davon behalten darfst.
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Na ja … „genauso“ wohl nicht. Ist ja schon was anderes, ob der Monat für einen allein zu lang ist und man die letzten Tage selbst nur noch von Dosenravioli oä lebt oder ob da noch ein Kind ist, für das man verantwortlich ist, und dem man selbst bei 30 Grad Aussentemperatur sagen muss: „Ne, ein Eis ist diesen Monat nicht mehr drin“ oder so.
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Ich bin alleinerziehend. Habe zwei Kinder zu versorgen. Einer ist schon volljährig, studiert und wohnt außerhalb daher, der Kleine ist 11 Jahre. Mein Freibetrag liegt irgendwo knapp über 2.000 €. Kindergeld zählt extra.
Schwierig war es mit dem Kindesunterhalt, da der eigentlich nicht in den Freibetrag reinzählt, aber hier nicht tituliert ist und auch in Höhe wechselt. Die Schuldenberatung gab als Tipp den auf ein Kinderkonto extra laufen zu lassen. Noch ein Jahr bei mir.
Schwierig war es mit dem Kindesunterhalt, da der eigentlich nicht in den Freibetrag reinzählt, aber hier nicht tituliert ist und auch in Höhe wechselt. Die Schuldenberatung gab als Tipp den auf ein Kinderkonto extra laufen zu lassen. Noch ein Jahr bei mir.
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Schreibe es jetzt zum 3 mal…..Melek hat geschrieben: ↑25. Apr 2024, 19:57 Ich bin alleinerziehend. Habe zwei Kinder zu versorgen. Einer ist schon volljährig, studiert und wohnt außerhalb daher, der Kleine ist 11 Jahre. Mein Freibetrag liegt irgendwo knapp über 2.000 €. Kindergeld zählt extra.
Schwierig war es mit dem Kindesunterhalt, da der eigentlich nicht in den Freibetrag reinzählt, aber hier nicht tituliert ist und auch in Höhe wechselt. Die Schuldenberatung gab als Tipp den auf ein Kinderkonto extra laufen zu lassen. Noch ein Jahr bei mir.
Mannooooo
Also schön zuhören wie es bei einer anderen Mama lauft die in der gleichen Situation ist.
Ich bin auch Alleinerziehend und auch bei mir passt die P-Konto Grenze nicht zu meinem Einkommen + Unterhalt und Kindergeld. Sehr frustrierend.
Ich habe jetzt meinen Schlusstermin am 23.04 und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die RSB ist damit auch am 18.07.25 gültig steht alles schon in zwei Schreiben. Online ich denke ich bekomme es dann jetzt bald schriftlich.
Darf ich jetzt
Etf für meine Altersvorsorge anlegen?
Guthaben durch eine Steuererklärung und Strom Guthaben behalten ?
Darf ich mein Konto umwandeln oder sollte ich noch warten?
Hat jemand Erfahrung
Wann bist du damit durch ?
Freue mich auf antworten
Lg
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Es wird ja nicht eine passendere Antwort geben, weil du zum dritten Mal schreibst:
1. Nein, es sei denn du sprichst das mit deinem Insolvenzverwalter ab
2. Nein
3. Du solltest noch warten
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Hier im Forum liest man immer wieder das man Gutschriften in der WVP behalten darf und wieder Geld ansparen darf. Deshalb frage ich.
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Re: Alleinerziehende in der Insolvenz
Warte doch ab, bis du es schriftlich hast, dann kannst du auch zu deiner Bank gehen und sagen "Schaut her Leute, die Insolvenz ist aufgehoben, ich darf jetzt wieder Geld ansparen". Solange du das nicht schriftlich hast wird die Bank da auch nichts machen.
Und zur Aussagen, dass die Freigerenze nicht zu dem passt, was du gerne hättest? Sorry, aber wie sitzen alle im gleichen Boot. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt. Kindergeld wird im Regelfall nicht gepfändet weil das sachbezogen ist. Unterhaltszahlungen weiß ich nicht.
In der Wohlverhaltensphase wird dir zudem nur noch der pfändbare Anteil des Lohns gepfändet bzw. abgetreten.
Sieh doch das Positive: Wenn du das alles durchgestanden hast, bist du deine Schulden los und kannst einen Neuanfang machen. Bei mir wird nun seit Februar nichts mehr gepfändet / abgetreten und ich muss noch bis 6.5. abwarten, dass mir das Gericht die Restschuldbefreiung zusagt, dann ist der ganze Mist durch.
Und wenn es bei dir dann soweit ist mach nur nicht den Fehler und lebe über deine Verhältnisse. Schaff dir ein Haushaltsbuch an, in dem du deine Fixkosten und Variablen Kosten von deinem gesamten EInkommen abziehst und voila weißt du ganz genau, was du hast und was nicht. Einfacher geht es nicht. Aber es erfordert eben Disziplin und spontanes Shopping ist halt auch nicht drin. Dafür ist man aber schuldenfrei.
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