Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

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Kalina
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Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

Beitrag von Kalina »

Liebes Forum,

ich befinde mich seit 04/2021 in der dreijährigen Privatinsolvenz. Das Ende ist also in Sicht und ich hoffe sehr, dass alles gut verläuft.

Ich hatte sehr lange Zeit nichts bzgl. der Wohlverhaltensphase gehört. Auf wiederholte freundliche Nachfrage bei IV und Amtsgericht stellt sich heraus, dass meine Akte beim Gericht wohl einfach liegengeblieben war. So weit so gut - jetzt scheint sich auf jeden Fall etwas zu tun.
Mir fällt es aber schwer, aus dem "Amtsdeutsch" herauszulesen: Bin ich jetzt in der WVP? Verläuft alles "normal" und ich bin ab dem 6.4.24 durch mit der Insolvenz (drei Jahre nach Verfahrenseröffnung) und muss nur noch auf den offiziellen Schlusstermin/-bericht des Gerichts warten?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand übersetzen könnte:

- Beschluss vom 13.2.24: "Die Prüfung der bis 19.2. angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.2.24. den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Ins.Gericht zu widersprechen."

- Beschluss 29.2.24: "Die Durchführung des Schlusstermins gem. $197 InsoO einschließlich Erörterung der Schlussrechnung des IV, (.....) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.4. 24 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung, Anträge auf Versagung der RSB (......) schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen."

- Weiterer Beschluss 29.2.24: Vergütung des IV wurde festgesetzt

- Weiterer Beschluss 29.2.24: "Niederschrift über den besonderen Prüfungstermin (...): Die nachträglich angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 5,6 werden ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Das Prüfungsergebnis wir in die Tabelle eingetragen."

Besonders die "nachträglich angemeldeten Forderungen" verwundern mich. Das ist das einzige, was ich von irgendeiner Seite bzgl. Forderungen etc. gehört habe, war eine Krankenversicherung, die durch nachträglich berechnete Beiträge für 2021 noch ca. 30€ wollte. Muss ich mir hier Sorgen machen?

Vielen Dank fürs Lesen und eure Bemühungen
Kalina
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Re: Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

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Hi Kalina,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?" geschaut?
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tidus82
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Re: Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

Beitrag von tidus82 »

Du brauchst dir gar keine Sorgen machen - dass die Akte liegen geblieben ist ist ärgerlich. Umso besser, dass du mal nachgehakt hast und die jetzt wiedergefunden wurde :-) du wirst genauso deine Restschuldbefreiung bekommen - die nachträglich angemeldeten Forderungen spielen für die RSB keine Rolle. Du wirst irgendwann die Aufhebung des Verfahrens bekommen und wahrscheinlich relativ zeitnah dann die RSB - vielleicht sogar umgekehrt (aufgrund der Verzögerung wird vielleicht die Verteilung erst nach der RSB stattfinden) - das tut aber prinzipiell nix zur Sache 😍
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robo
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Beiträge: 880
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Re: Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

Beitrag von robo »

Nein, Du bist noch nicht in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase', das bist Du erst dann, wenn Du einen Beschluss vom Gericht bekommen hast, in dem etwas von "Aufhebung gem. § 200 InsO" steht.
Was steht denn zu Deinem Verfahren bei 'Insolvenzbekanntmachungen.de" ?

Das kann Dir aber auch egal sein, denn Deine 'RSB' solltest Du taggenau drei Jahre nach "Eröffnung" bekommen ( = "Ende der Abtretungsfrist"), selbst dann, wenn das Hauptverfahren noch nicht beendet ist, s.:

https://justiz.de/service/formular/date ... t%20werden.
Hier dann unter Punkt 6.:
6. Die Erteilung der Restschuldbefreiung nach dem Ende der Abtretungsfrist
Ist das Verfahren nicht vorzeitig aufgrund der unter der Ziff. 5 aufgeführten Fallgestaltungen beendet worden, so entscheidet das Insolvenzgericht über den Erlass der restlichen Schulden (Erteilung der Restschuldbefreiung), wenn die Abtretungsfrist verstrichen ist (§ 300 Abs. 1 S. 1 InsO). Dies gilt auch dann, wenn das Hauptverfahren noch nicht beendet ist.

Also: Keine Sorge, es läuft alles gut, bald bist Du durch.

"Gut" ist Dein Verfahren insbesondere auch für Deinen IV gelaufen ...
(er/sie könnte Dir, als kleines 'Dankeschön', ruhig eine Flasche besten Champagner zukommen lassen!), denn so lange Du im Status "eröffnetes Verfahren" bist, bekommt er von Deinen 1.000,-. € 40% ...

Aber auch das kann Dir im Grunde ja egal sein, ob Deine Gläubiger das Geld bekommen oder der IV,
Du bekommst jedenfalls Deine RSB nach dem Ende der Abtretungsfrist (drei Jahre).

Glückwunsch !
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Kalina
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Beiträge: 8
Registriert: 6. Nov 2022, 10:24

Re: Ablauf Verfahren - bin ich schon in der WVP?

Beitrag von Kalina »

Vielen Dank für eure Antworten!

Von "Aufhebung gem. § 200 InsO" habe ich tatsächlich noch nichts gelesen - dann kommt wohl bald alles recht zeitnah aufeinander.

Die Schlussabrechnung habe ich gesehen - der IV steht echt deutlich besser da als die Gläubiger :D... Was für mich ja tatsächlich keinen Unterschied macht. Ich schmunzle einfach ein bisschen über den Lauf der Dinge und freue mich etwas für den IV. Der Kontakt war immer gut und ich hatte das Gefühl, fair behandelt zu werden - nach einigem, was ich hier im Forum gelesen habe ich es da wohl gut getroffen.

Ob mit oder ohne Champagner, morgen stoße ich auf den Ablauf der drei Jahre an und bin einfach richtig froh. Gewartet und gebangt habe ich in den letzten Jahren viel, also werde ich auch die nächsten Wochen noch gut rumkriegen ;-).

Danke auf jeden Fall auch ans Forum, bei dieser und auch anderen Fragen wart ihr eine große Unterstützung und auch das Mitlesen war immer wieder informativ und hat gut getan. Toll, dass es dieses Forum gibt 😍!

Liebe Grüße von einer fröhlichen Kalina
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