Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

Leider ist jeder Treuhänder anders, mir wurde dies auch schriftlich mitgeteilt und dann hab ich es den Arbeitgeber weitergeleitet und gut war es mit der Abtretung(dies hat mir aber der Treuhänder auch nur mitgeteilt und verschriftlicht,wo ich es angefragt habe ).Viele Arbeitgeber warten leider auf den RSB Beschluss was aber Unsinn ist und erst wenn man es ihnen nochmal erklärt mit der Abtretungsfrist dann funkt es.

Scheisse gelaufen und verstehe da deinen Treuhänder nicht wirklich @Marc80

Leider wird es jetzt dauern bis du den zuviel abgetretenen Lohn zurückerstattet bekommst vom Treuhänder. :|
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Dann zack zack auf HR zugehen und sagen, dass nicht mehr gepfändet wird. Die müssten die Daten vom Treuhänder haben. Die können gerne nachfragen ob weiterhin Gehalt abgetreten werden muss oder nicht und zack, hast du dein volles Gehalt. Ging bei mir auch innerhalb eines Tages. Irgendwann wird dann der Treuhänder auch auf dich zukommen und dir das zu viel abgetretene Geld zurückzahlen.
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mischa1981
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von mischa1981 »

Ben1986 hat geschrieben: 24. Jul 2024, 18:56Leider wird es jetzt dauern bis du den zuviel abgetretenen Lohn zurückerstattet bekommst vom Treuhänder. :|
Nicht zwangsweise, kurz nach seinem Abschlussbericht hat er mir das bereits zurückerstattet und seitdem hab ich auch nichts mehr gehört.
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Ben1986
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Ben1986 »

So sollte es sein,leider hört man von einigen auch das die lange warten mussten. Ist alles so individuell und halt bei jeden unterschiedlich.
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Bernd111
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Bernd111 »

Itak65 hat geschrieben: 24. Jul 2024, 18:48 Dann verstehe ich aber auch nicht das der treuhänder das geld trotzdem weiter vereinnahmt.
Der IV vereinnahmt das nicht, sondern der Arbeitgeber überweist das pfändbaren Gehalt (aus Unwissenheit und/oder Unsicherheit oder was weiß ich warum) einfach weiter auf das Insolvenzsonderkonto.
Aber dafür gibt es, wie gesagt, keine rechtliche Grundlage mehr (es sei denn, es handelt sich um eine vorzeitige RSB).

Man muss sich halt hier vor Augen führen, dass die Insolvenz (in den meisten Fällen) dann doch am Ende freiwillig ist und die Erklärung zur dreijährigen Gehaltsabtretung in diesem Zusammenhang ebenfalls freiwillig ist. Der Insolvente hat also sein Einverständnis zur Gehaltsabtretung gegeben, eben für drei Jahre. Da darf der Arbeitgeber nicht einfach mir nichts dir nichts weiter ein Teil des Gehalts abführen.

Fragt euren IV wie das am Ende der Abtretungsfrist läuft. Der IV wird wahrscheinlich so etwas sagen wie: "weiß ich nicht genau, das macht jeder Arbeitgeber anders, aber von mir aus ist Tag genau nach drei Jahren Ende".

Ansprechpartner für so etwas ist bei den von mir genannten Inso-Verfahren einzig der Arbeitgeber. Dem muss man den von mir vorhin genannten Paragrafen aufn Schreibtisch legen.

Auf welches Konto das Gehalt überwiesen wird, entscheidet einzig der Arbeitnehmer. Auch wenn man in der Insolvenz ist und ein Teil zum IV überwiesen wird, hat man dieses Vorgehen selbst entschieden (und zwar durch ein freiwilliges Einverständnis für exakt drei Jahre).
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Marc80
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Marc80 »

Danke für die Antworten....ich habe jetzt mit meinem Arbeitgeber und deren Steuerbüro gesprochen. Es wird solange gepfändet bis dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro was schriftliches vorliegt, das die Pfändung beendet ist. Das liegt ja eigentlich schon vor.....
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Marc80
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Marc80 »

Treuhänder sagt , es wird solange gepfändet bis der RSB Bescheid vorliegt.
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Graf Wadula
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Graf Wadula »

Marc80 hat geschrieben: 25. Jul 2024, 09:47 Treuhänder sagt , es wird solange gepfändet bis der RSB Bescheid vorliegt.
Haben Sie denn wirklich mit dem Treuhänder selbst gesprochen? Und nimmt er tatsächlich noch die Zahlungen durch den Arbeitgeber an?
Ich habe jetzt nicht nochmal alle Posts gelesen, aber bei Ihnen lief die Abtretungsfrist regulär ab? Und Ihr Insolvenzverfahren ist bereits aufgehoben gewesen (also bei Ihnen lief die Wohlverhaltensperiode)? Dann ist es wirklich sehr sehr misslich, was bei Ihnen passiert. Klar ist, dass es (dann) keinerlei Rechtsgrundlage für das Verhalten Ihres Arbeitgebers und des Treuhänders gibt. Es bleibt Ihnen eine Klage beim Arbeitsgericht (gegen den Arbeitgeber) und eine Herausgabeklage gegen den Treuhänder. Dort möglicherweise sogar Schadenersatzansprüche, da er ja wissentlich etwas macht, was gesetzlich nicht gedeckt ist. Vielleicht hilft ein Hinweis auf BGH Urt. v. 16.3.2023 – IX ZR 150/22-. Dort ging es um Beträge, die einfach an Gläubiger verteilt wurden trotz anderer Gesetzeslage.
Sie könnte auch noch versuchen, eine Eingabe beim InsoGericht zu machen. Möglicherweise treffen Sie dort auf einen verständigen Sachbearbeiter, der den TH auf die Lage hinweist. Aber dieses Hinterhergelaufe ist wirklich nicht schön.
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Marc80
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Marc80 »

Danke für die Informationen. Ich habe mit einer Sachbearbeiterin des Treuhänders gesprochen. Die Pfändung endet mit dem RSB Bescheid. Das zuviel gepfändete Geld bekomme ich zurück. Ende der Abtretungsfrist war vor 3 Monaten. Die 14 Tagesfrist endete am 14.06.2024.
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Bernd111
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Re: Wann bekomme ich Post vom Gericht bzgl. Ende Wohlverhaltensphase?

Beitrag von Bernd111 »

Marc80 hat geschrieben: 25. Jul 2024, 09:03 ich habe jetzt mit meinem Arbeitgeber und deren Steuerbüro gesprochen. Es wird solange gepfändet bis dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro was schriftliches vorliegt, das die Pfändung beendet ist. Das liegt ja eigentlich schon vor.....
Es ist äußerst bedauerlich für dich, dass sich dein Arbeitgeber auf deinem Rücken derart duckmäuserisch und unterm Strich inkorrekt verhält, da seine Forderung ("warten bis etwas schriftliches zum Pfändungsende kommt") bereits vor über drei Jahren erfüllt wurde... wie gesagt, bei Insolvenzeröffnung wurde deinem Arbeitgeber auch mitgeteilt, an welchem Tag die Abtretungsfrist enden wird.
ICH würde meinem Arbeitgeber, wenn er sich so verhalten würde, mit Verweis auf InsO § 287 Absatz 2 mitteilen, dass er sich gesetzeswidrig verhält. Dort steht, dass die Pfändung...

..."für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist)" wirkt.

Dort steht nicht: "drei Jahre und dann mal schauen wie lang noch, vielleicht bis der Verwalter alle Unterlagen eingereicht hat und das Gericht die Zeit gefunden hat alles zu prüfen und der Schuldner kann durch Urlaubszeit des sachbearbeitenden Rechtspfleger zusätzlich weiter gepfändet werden, im Prinzip also Open-End".

Du hast seinerzeit für eine dreijährige Abtretung unterschrieben, nicht für eine Open-End-Pfändung.

Bei mir endete die Abtretungsfrist im aktuellen Monat und ich sehe anhand meiner Juli-Gehaltsabrechnung, dass in diesem Monat weniger als sonst gepfändet wurde, mein Arbeitgeber hat also die letzte Pfändung Tag genau berechnet. DAS ist korrekt.
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