Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
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Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Hallo
Seit Ende diesen Monats ist meine Wohlverhaltensphase beendet.
Laut Insolvenzbekanntmachungen haben die Gläubiger zeit bis zum 11.03.24 Stellungnahme zu beziehen und eventuell eine Versagung zu veranlassen.
Meine Frage:
Muss mein Arbeitgeber weiterhin einen Teil von meinem Lohn abtreten bis zur erteilung der RSB?
Vielen Dank
LG
Gamb
Seit Ende diesen Monats ist meine Wohlverhaltensphase beendet.
Laut Insolvenzbekanntmachungen haben die Gläubiger zeit bis zum 11.03.24 Stellungnahme zu beziehen und eventuell eine Versagung zu veranlassen.
Meine Frage:
Muss mein Arbeitgeber weiterhin einen Teil von meinem Lohn abtreten bis zur erteilung der RSB?
Vielen Dank
LG
Gamb
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Hi Gamb,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Das kommt darauf an, ob Ihre Wohlverhaltenperiode nach regulärer Zeit abläuft, sprich als Altverfahren nach 6 oder als Neuverfahren nach 3 Jahren. Dann endet die Abtretungsfrist u d es muss nichts mehr abgeführt werden. Wenn sie eine vorzeitige RSB nach 5 Jahren anstreben, dann werden diese noch bis zur Rechtskraft abgeführt und werden ihnen dann zurückerstattet.
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe.
Ich habe meine Insolvenz nach der Änderung angetreten (Januar 2021). Sprich 3 Jahre, diese habe ich auch nicht vorzeitig beenden können.
Mein Arbeitgeber bei dem ich seit mitte letzten Jahres tätig bin, hat mir mitgeteilt dass die Abtretung erst endet wenn ich den Bescheid der RSB vorlege. Also heißt das, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass falls mein nächstes Gehalt wieder zum Teil abgetreten wird, ich diesen Betrag vom Insolvenzverwalter zurück erhalte?
Ich habe meine Insolvenz nach der Änderung angetreten (Januar 2021). Sprich 3 Jahre, diese habe ich auch nicht vorzeitig beenden können.
Mein Arbeitgeber bei dem ich seit mitte letzten Jahres tätig bin, hat mir mitgeteilt dass die Abtretung erst endet wenn ich den Bescheid der RSB vorlege. Also heißt das, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass falls mein nächstes Gehalt wieder zum Teil abgetreten wird, ich diesen Betrag vom Insolvenzverwalter zurück erhalte?
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Der eine Arbeitgeber sieht es so, der andere so…
wenn aber am Ende zu viel gezahlt wurde, dann bekommst du das natürlich zurück - das ist täglich Brot für den Treuhänder.
wenn aber am Ende zu viel gezahlt wurde, dann bekommst du das natürlich zurück - das ist täglich Brot für den Treuhänder.
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
ja, so ist das wohl bei Arbeitgebern, Rechtsanwälten, Gerichten und Beratern - damit wird es für Dich auch nicht klarer.
Aber: wenn der Arbeitgeber hier einen Fehler macht und auf eine RSB wartet und nicht die Abtretungsfrist für ausschlaggebend hält, dann kannst Du auf Zahlung beim Arbeitsgericht klagen und Recht bekommen - der AG will aber nicht dazulernen und wird darauf angemessen reagieren
Aber: wenn der Arbeitgeber hier einen Fehler macht und auf eine RSB wartet und nicht die Abtretungsfrist für ausschlaggebend hält, dann kannst Du auf Zahlung beim Arbeitsgericht klagen und Recht bekommen - der AG will aber nicht dazulernen und wird darauf angemessen reagieren
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Äh, ich vermute vielmehr, dass der TH einfacher zu überzeugen ist das Geld zurückzuzahlen - immerhin haben die TH sowas fast jeden Tag - oder bin ich da zu naiv?
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Bin mal gespannt, da ich aktuell in der gleichen Situation bin. Ja sicherlich ich bin gerade etwas angespannt, da ich offiziell aus der Abtretungsphase raus bin, noch hat das Gericht aber nicht reagiert. Und ich vermute solange mein Arbeitgeber vom Treuhänder keinen Brief bekommt wird auch weiterhin gepfändet. Da die "Bringschuld" aber wohl beim Gericht liegt muss ich wohl oder übel drauf warten, bis die in die Pötte kommen.imker hat geschrieben: ↑31. Jan 2024, 20:27 ja, so ist das wohl bei Arbeitgebern, Rechtsanwälten, Gerichten und Beratern - damit wird es für Dich auch nicht klarer.
Aber: wenn der Arbeitgeber hier einen Fehler macht und auf eine RSB wartet und nicht die Abtretungsfrist für ausschlaggebend hält, dann kannst Du auf Zahlung beim Arbeitsgericht klagen und Recht bekommen - der AG will aber nicht dazulernen und wird darauf angemessen reagieren
Vielleicht bin ich wohl auch einfach zu ungeduldig, da die Abtretungsfrist zum 26.01. beendet wurde. Ende des Monats, wenn ich meinen Lohnzettel bekomme, werde ich mehr wissen.
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Das stimmt so nicht. Sie haben als Schuldner eine Abtretungserklärung abgegeben. Diese war/ist zeitlich begrenzt. Wenn Sie für 3 Jahre (bei Neuverfahren) Ihren pfändbaren Anteil am Lohn abgetreten haben, dann kann der AG danach eben nicht mehr an den TH auszahlen. da kommt es überhaupt nicht auf die RSB an.
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Dann bin ich mal gespannt auf meinen nächsten LohnzettelGraf Wadula hat geschrieben: ↑5. Feb 2024, 10:48 Das stimmt so nicht. Sie haben als Schuldner eine Abtretungserklärung abgegeben. Diese war/ist zeitlich begrenzt. Wenn Sie für 3 Jahre (bei Neuverfahren) Ihren pfändbaren Anteil am Lohn abgetreten haben, dann kann der AG danach eben nicht mehr an den TH auszahlen. da kommt es überhaupt nicht auf die RSB an.
Da ich vom Gericht bislang noch nichts gehört habe bin ich davon ausgegangen, dass solange gepfändet wird, bis das Gericht sagt, das Verfahren endet mit Restschuldbefreiung.
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Re: Wohlverhaltensphase beendet / Lohnabtretung
Es ist ja eben nicht gepfändet, Pfändung (bzw. in der Insolvenz: Beschlagnahme) endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. In der Wohlverhaltensperiode gilt nur noch die Abtretungserklärung. Deshalb gibt es überhaupt keine rechtliche Begründung mehr für eine weitere Zahlung an den TH. Allerdings gebe ich Ihnen recht, wahrscheinlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber darauf stupsen.
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