'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 880
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse

Beitrag von robo »

Nur zur Info für Interessierte:

"Mini-Jobs" kennt ja wohl fast jeder ?
Aber viele wissen wohl nicht, dass es bei so einer "geringfügige Beschäftigung" keinen Krankenversicherungsschutz gibt (OBWOHL der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag an die Krankenkasse zahlen muss).
In der Rentenversicherung können diese Zeiten zählen (hier muss der Arbeitgeber auch zahlen), aber auf die Rentenversicherung kann der "Mini-Jobber" auch verzichten (und bekommt dann etwas mehr netto).

Die Regelungen zum "Midi-Job" kennt fast kaum einer ...
Ein MIDI-Job ist sozialversicherungspflichtig, dh, Kranken-, Pflege-, Alo- und Rentenversicherung muss bezahlt werden und der Arbeitnehmer IST krankenversichert !
Der Arbeitgeber muss dann übrigens die vollen Sätze zahlen und der Arbeitnehmer nur reduziert.

Bis zum 31.12.2023 gilt für MINI-Jobs: Bis 520,- Euro/Monat
und für MIDI-Jobs: ab 520,01 Euro/Monat.

Ab 1.1.2024 gilt für Mini-Jobs: Bis 538,- Euro/Monat
und folglich für MIDI-Jobs (MIT Krankenversicherung !!) ab 538,01 EURO brutto/Monat.

Und dazu nochmal: Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherung-PFLICHT !!
Auch, wer keinen Job und kein Geld hat, MUSS sich kranken- (und pflege-) versichert,
für ca. 200,- EURO/Monat bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Also besser einen Teilzeitjob machen, bei 13,- € Stundenlohn sind das etwa 42 Std./Monat,
also etwa 9,5 Std pro Woche - dann ist man damit krankenversichert.

Und sammelt keine Schulden für die "freiwillige" Krankenversicherung,
die man per Gesetz haben MUSS - eben die o.g. ca. 200,-EURO pro Monat.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: 'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse

Werbung

Hi robo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse" geschaut?
0
Inso?
Wissender
Reaktionen: 15
Beiträge: 170
Registriert: 30. Apr 2019, 11:17

Re: 'Geringfügige Beschäftigung' und Krankenkasse

Beitrag von Inso? »

Ein Grund warum man sich unbedingt Arbeitslos melden sollte bzw. Bürgergeld/Grundsicherung beantragen sollte wenn man nichts macht - denn dann bezahlt der Staat die Krankenkasse.

Wer einen Minijob macht sollte einfach mit seinem Arbeitgeber reden, ein Einkommen von 5€ über der Schwelle reicht um versicherungsbeschäftigt zu sein, kostet den AG nicht die Welt mehr.
0
Antworten