Freigegebene Immobilie

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
El Torro
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 136
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Freigegebene Immobilie

Beitrag von El Torro »

Hallo,
Ein Schuldner ist in der Regelinsolvenz.
Eine in seinem Besitz befindliche Immobilie wird vom IV freigegeben zum freihaendigen Verkauf, Hauskredite
Werden bezahlt nach Verkauf des Hauses. Es bleiben nach Aufrechnung mehrere Zehntausend Euro übrig.
Hat der IV Zugriff auf den Mehrerlös?
Schuldner ist im eröffneten Verfahren.
Gruß El Torro
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Freigegebene Immobilie

Werbung

Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freigegebene Immobilie" geschaut?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von imker »

Schönes Thema. Wird behandelt unter dem Stichwort: Setzt sich die Freigabe (Immobiie) am Surrogat (Rest-Kaufpreis auf einem Konto) fort.
Eher kein eindeutig positives Ergebnis für den Schuldner. Der Restkaufpreis wird überwiegend für pfändbar gehalten.

Wenn das 50.000 sein sollen würde ich mal einen professionellen Berater aufsuchen und fragen, was man da machen könnte.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von robo »

Also nicht analog der 'Freigabe' einer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 (2) InsO ?
Da geht das tatsächliche Einkommen aus dieser 'freigegeben' Tätigkeit den IV ja nichts mehr an.
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von INTI »

Nö.

BGH, Beschluss vom 3. 4. 2014 - IX ZA 5/14
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von robo »

Also, wenn ich als juristischer Laie diesen BGH-Beschluss lese, dann gilt die 'Freigabe' doch fort, auch für den 'Übererlös':
Zitat (aus dem Beschluss):
"5 a) Die Meinung des Beschwerdegerichts, der Nachtragsverteilung unter-
lägen keine Gegenstände, die der Insolvenzverwalter oder Treuhänder wirksam
freigegeben habe, ist richtig. "
Zitat Ende
weiter Zitat:
" 9. Der Treuhänder hat gegenüber dem Schuldner erklärt, die fragliche Ei-
gentumswohnung werde mit sofortiger Wirkung aus dem Insolvenzbeschlag
freigegeben. Sämtliche Lasten, die durch dieses Wohnungseigentum begründet
würden, seien damit persönliche Verbindlichkeiten des Schuldners und könnten
gegenüber der Insolvenzmasse nicht geltend gemacht werden. Dagegen könne
die Insolvenzmasse keine Ansprüche an den Nutzen des freigegebenen Eigen-
tums erheben. Damit hat der Treuhänder den Willen dauernden Verzichts auf
die Massezugehörigkeit der Eigentumswohnung bekundet."
Zitat Ende

Es ging in dem Fall allerdings um eine Nachtragsverteilung (nach erhaltener RSB).
Und El Torro hier ist ja noch im Status "eröffnetes Verfahren"
(was für Einkommen aus einer 'freigegeben selbständigen Tätigkeit' keine Rolle spielt),
aber bei den Juristen weiß man ja nie, was die sich so ausdenken ...
(wie Imker schreibt: " ... setzt sich die 'Freigabe' am Surrogat fort ... ?" ).

Ich würde Imkers Rat folgen und bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Termin machen.
Viel Glück, El Torro!
Du kannst ja das AZ vom Beschluss direkt mitnehmen und den RA nach seiner Einschätzung dazu befragen ... aber er müsste solche Entscheidungen ja eigentlich kennen.
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von INTI »

Kann man doch schön aus der Entscheidung herauslesen:

"Ebenso kann der Verwertungserlös für den freigegebenen Gegenstand aus einer Veräußerung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht als ein Gegenstand der Masse iSv § 203 I Nr. 3 InsO angesehen werden. Da das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt Neuerwerb nicht mehr gem. § 35 I InsO in die Masse."

Im UKS bedeutet das, dass der Neuerwerb im laufenden Verfahren in die Masse fällt.
0
El Torro
Wissender
Reaktionen: 8
Beiträge: 136
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von El Torro »

Betrifft mich nicht, sondern einen Bekannten.
Mehrerlös sind 14000 Euro.
Ich vermute mal, da er im eröffneten Verfahren noch ist, wird es wohl zur Insolvenzmasse gezogen.
MfG
El Torro
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von imker »

El Torro hat geschrieben: 7. Nov 2023, 09:33 ..
Mehrerlös sind 14000 Euro.
Ich vermute mal, da er im eröffneten Verfahren noch ist, wird es wohl zur Insolvenzmasse gezogen.
MfG
El Torro
da ist nichts zu vermuten - wenn da im Grundbuch vorher nichts passiert, ist das "weg" - nicht mehrere zigtausend, aber ein dickes Auto ist das doch schon.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 104
Beiträge: 876
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von robo »

Was wäre, wenn der 'Überschuss' gar nicht auf dem Konto des Schuldners landet ?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Freigegebene Immobilie

Beitrag von tidus82 »

robo hat geschrieben: 7. Nov 2023, 13:22 Was wäre, wenn der 'Überschuss' gar nicht auf dem Konto des Schuldners landet ?
Ui, das fände ich ehrlich gesagt ziemlich heikel - bei 1 - 2 Euro mag das noch ok sein, aber bei ein paar tausend Euro bewegt man sich da schon in einem Bereich der später nicht mehr einfach mit: „Ich dachte ich kann es behalten“ erklärt werden kann.
Und dann käme vielleicht sogar Vorsatz mit ins Spiel und dann haste Stress.
Ich würde, um ehrlich zu sein, dem IV alles melden, der wird dann die Hand auf halten und dann kriegt er das halt.
1
1 Bild
Antworten