Freigegebene Immobilie
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Freigegebene Immobilie
Hallo,
Ein Schuldner ist in der Regelinsolvenz.
Eine in seinem Besitz befindliche Immobilie wird vom IV freigegeben zum freihaendigen Verkauf, Hauskredite
Werden bezahlt nach Verkauf des Hauses. Es bleiben nach Aufrechnung mehrere Zehntausend Euro übrig.
Hat der IV Zugriff auf den Mehrerlös?
Schuldner ist im eröffneten Verfahren.
Gruß El Torro
Ein Schuldner ist in der Regelinsolvenz.
Eine in seinem Besitz befindliche Immobilie wird vom IV freigegeben zum freihaendigen Verkauf, Hauskredite
Werden bezahlt nach Verkauf des Hauses. Es bleiben nach Aufrechnung mehrere Zehntausend Euro übrig.
Hat der IV Zugriff auf den Mehrerlös?
Schuldner ist im eröffneten Verfahren.
Gruß El Torro
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Freigegebene Immobilie
Schönes Thema. Wird behandelt unter dem Stichwort: Setzt sich die Freigabe (Immobiie) am Surrogat (Rest-Kaufpreis auf einem Konto) fort.
Eher kein eindeutig positives Ergebnis für den Schuldner. Der Restkaufpreis wird überwiegend für pfändbar gehalten.
Wenn das 50.000 sein sollen würde ich mal einen professionellen Berater aufsuchen und fragen, was man da machen könnte.
Eher kein eindeutig positives Ergebnis für den Schuldner. Der Restkaufpreis wird überwiegend für pfändbar gehalten.
Wenn das 50.000 sein sollen würde ich mal einen professionellen Berater aufsuchen und fragen, was man da machen könnte.
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Re: Freigegebene Immobilie
Also nicht analog der 'Freigabe' einer selbständigen Tätigkeit gem. § 35 (2) InsO ?
Da geht das tatsächliche Einkommen aus dieser 'freigegeben' Tätigkeit den IV ja nichts mehr an.
Da geht das tatsächliche Einkommen aus dieser 'freigegeben' Tätigkeit den IV ja nichts mehr an.
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Re: Freigegebene Immobilie
Also, wenn ich als juristischer Laie diesen BGH-Beschluss lese, dann gilt die 'Freigabe' doch fort, auch für den 'Übererlös':
Zitat (aus dem Beschluss):
"5 a) Die Meinung des Beschwerdegerichts, der Nachtragsverteilung unter-
lägen keine Gegenstände, die der Insolvenzverwalter oder Treuhänder wirksam
freigegeben habe, ist richtig. "
Zitat Ende
weiter Zitat:
" 9. Der Treuhänder hat gegenüber dem Schuldner erklärt, die fragliche Ei-
gentumswohnung werde mit sofortiger Wirkung aus dem Insolvenzbeschlag
freigegeben. Sämtliche Lasten, die durch dieses Wohnungseigentum begründet
würden, seien damit persönliche Verbindlichkeiten des Schuldners und könnten
gegenüber der Insolvenzmasse nicht geltend gemacht werden. Dagegen könne
die Insolvenzmasse keine Ansprüche an den Nutzen des freigegebenen Eigen-
tums erheben. Damit hat der Treuhänder den Willen dauernden Verzichts auf
die Massezugehörigkeit der Eigentumswohnung bekundet."
Zitat Ende
Es ging in dem Fall allerdings um eine Nachtragsverteilung (nach erhaltener RSB).
Und El Torro hier ist ja noch im Status "eröffnetes Verfahren"
(was für Einkommen aus einer 'freigegeben selbständigen Tätigkeit' keine Rolle spielt),
aber bei den Juristen weiß man ja nie, was die sich so ausdenken ...
(wie Imker schreibt: " ... setzt sich die 'Freigabe' am Surrogat fort ... ?" ).
Ich würde Imkers Rat folgen und bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Termin machen.
Viel Glück, El Torro!
Du kannst ja das AZ vom Beschluss direkt mitnehmen und den RA nach seiner Einschätzung dazu befragen ... aber er müsste solche Entscheidungen ja eigentlich kennen.
Zitat (aus dem Beschluss):
"5 a) Die Meinung des Beschwerdegerichts, der Nachtragsverteilung unter-
lägen keine Gegenstände, die der Insolvenzverwalter oder Treuhänder wirksam
freigegeben habe, ist richtig. "
Zitat Ende
weiter Zitat:
" 9. Der Treuhänder hat gegenüber dem Schuldner erklärt, die fragliche Ei-
gentumswohnung werde mit sofortiger Wirkung aus dem Insolvenzbeschlag
freigegeben. Sämtliche Lasten, die durch dieses Wohnungseigentum begründet
würden, seien damit persönliche Verbindlichkeiten des Schuldners und könnten
gegenüber der Insolvenzmasse nicht geltend gemacht werden. Dagegen könne
die Insolvenzmasse keine Ansprüche an den Nutzen des freigegebenen Eigen-
tums erheben. Damit hat der Treuhänder den Willen dauernden Verzichts auf
die Massezugehörigkeit der Eigentumswohnung bekundet."
Zitat Ende
Es ging in dem Fall allerdings um eine Nachtragsverteilung (nach erhaltener RSB).
Und El Torro hier ist ja noch im Status "eröffnetes Verfahren"
(was für Einkommen aus einer 'freigegeben selbständigen Tätigkeit' keine Rolle spielt),
aber bei den Juristen weiß man ja nie, was die sich so ausdenken ...
(wie Imker schreibt: " ... setzt sich die 'Freigabe' am Surrogat fort ... ?" ).
Ich würde Imkers Rat folgen und bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Termin machen.
Viel Glück, El Torro!
Du kannst ja das AZ vom Beschluss direkt mitnehmen und den RA nach seiner Einschätzung dazu befragen ... aber er müsste solche Entscheidungen ja eigentlich kennen.
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Re: Freigegebene Immobilie
Kann man doch schön aus der Entscheidung herauslesen:
"Ebenso kann der Verwertungserlös für den freigegebenen Gegenstand aus einer Veräußerung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht als ein Gegenstand der Masse iSv § 203 I Nr. 3 InsO angesehen werden. Da das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt Neuerwerb nicht mehr gem. § 35 I InsO in die Masse."
Im UKS bedeutet das, dass der Neuerwerb im laufenden Verfahren in die Masse fällt.
"Ebenso kann der Verwertungserlös für den freigegebenen Gegenstand aus einer Veräußerung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht als ein Gegenstand der Masse iSv § 203 I Nr. 3 InsO angesehen werden. Da das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt Neuerwerb nicht mehr gem. § 35 I InsO in die Masse."
Im UKS bedeutet das, dass der Neuerwerb im laufenden Verfahren in die Masse fällt.
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Re: Freigegebene Immobilie
Betrifft mich nicht, sondern einen Bekannten.
Mehrerlös sind 14000 Euro.
Ich vermute mal, da er im eröffneten Verfahren noch ist, wird es wohl zur Insolvenzmasse gezogen.
MfG
El Torro
Mehrerlös sind 14000 Euro.
Ich vermute mal, da er im eröffneten Verfahren noch ist, wird es wohl zur Insolvenzmasse gezogen.
MfG
El Torro
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Re: Freigegebene Immobilie
da ist nichts zu vermuten - wenn da im Grundbuch vorher nichts passiert, ist das "weg" - nicht mehrere zigtausend, aber ein dickes Auto ist das doch schon.
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Re: Freigegebene Immobilie
Was wäre, wenn der 'Überschuss' gar nicht auf dem Konto des Schuldners landet ?
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Re: Freigegebene Immobilie
Ui, das fände ich ehrlich gesagt ziemlich heikel - bei 1 - 2 Euro mag das noch ok sein, aber bei ein paar tausend Euro bewegt man sich da schon in einem Bereich der später nicht mehr einfach mit: „Ich dachte ich kann es behalten“ erklärt werden kann.
Und dann käme vielleicht sogar Vorsatz mit ins Spiel und dann haste Stress.
Ich würde, um ehrlich zu sein, dem IV alles melden, der wird dann die Hand auf halten und dann kriegt er das halt.
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