Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
keyba
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 1
Registriert: 30. Aug 2023, 11:01

Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto

Beitrag von keyba »

Hallo,

Ich habe ein Kfz mit in die Privatinsolvenz nehmen dürfen. Damaliger Restwert waren so zirka 3.000 €.

Mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensphase.

Da ich in die Stadt gezogen bin brauche ich das Kfz nicht mehr und würde es für 2.000 € verkaufen.
Muss ich die Einnahmen aus dem Erlös des Kfz dem Treuhänder melden?

Wie sieht es mit Bareinzahlungen auf meinem Konto aus? Ich könnte das in Bar vereinnahmte Geld aus dem Kfz Verkauf auf mein Girokonto einzahlen. Auch könnte es vorkommen, dass ich einem Freund Geld auslege und er mir dieses in Bar zurückzahlt, welches ich auf mein Girokonto einzahle.
Sollte ich bereits Vorkehrungen treffen, sollte der Treuhänder irgendwann einmal Fragen zu den Bareinzahlungen stellen?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto

Werbung

Hi keyba,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto

Beitrag von tidus82 »

Du brauchst seit der Wohlverhaltensphase keine Informationen über dein Geld rausgeben - du darfst sparen, du darfst 100.000 Euro auf deinem Konto haben, das geht den Treuhänder nichts mehr an.

Du darfst aber nicht:
- Von der Abtretungserklärung erfasstes Geld vorenthalten. Also z.Bsp. dein Arbeitgeber zahlt dir Lohn bar aus.
- Erben ohne dem TH Bescheid zu sagen
- Gewinne (z.Bsp. durch Glückspiel) einfach einbehalten
- Schenkungen über dem üblichen Maße hinaus verheimlichen

Ansonsten noch folgender Tipp: wenn dein Konto noch ein P-Konto ist oder dort ggf. noch Pfändungen drauf liegen, dann solltest du das vor einer Einzahlung abklären, sonst könnte das Geld (bzw ein Teil des Geldes) erstmal gesperrt sein und im schlimmsten Fall ausgekehrt werden.

Im gesamten steht das ganze hier nochmal: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
0
Antworten