Hallo,
Ich habe ein Kfz mit in die Privatinsolvenz nehmen dürfen. Damaliger Restwert waren so zirka 3.000 €.
Mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensphase.
Da ich in die Stadt gezogen bin brauche ich das Kfz nicht mehr und würde es für 2.000 € verkaufen.
Muss ich die Einnahmen aus dem Erlös des Kfz dem Treuhänder melden?
Wie sieht es mit Bareinzahlungen auf meinem Konto aus? Ich könnte das in Bar vereinnahmte Geld aus dem Kfz Verkauf auf mein Girokonto einzahlen. Auch könnte es vorkommen, dass ich einem Freund Geld auslege und er mir dieses in Bar zurückzahlt, welches ich auf mein Girokonto einzahle.
Sollte ich bereits Vorkehrungen treffen, sollte der Treuhänder irgendwann einmal Fragen zu den Bareinzahlungen stellen?
Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto
Hi keyba,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto" geschaut?
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Re: Einnahmen aus Verkauf eines Kfz mit Bareinzahlung auf Girokonto
Du brauchst seit der Wohlverhaltensphase keine Informationen über dein Geld rausgeben - du darfst sparen, du darfst 100.000 Euro auf deinem Konto haben, das geht den Treuhänder nichts mehr an.
Du darfst aber nicht:
- Von der Abtretungserklärung erfasstes Geld vorenthalten. Also z.Bsp. dein Arbeitgeber zahlt dir Lohn bar aus.
- Erben ohne dem TH Bescheid zu sagen
- Gewinne (z.Bsp. durch Glückspiel) einfach einbehalten
- Schenkungen über dem üblichen Maße hinaus verheimlichen
Ansonsten noch folgender Tipp: wenn dein Konto noch ein P-Konto ist oder dort ggf. noch Pfändungen drauf liegen, dann solltest du das vor einer Einzahlung abklären, sonst könnte das Geld (bzw ein Teil des Geldes) erstmal gesperrt sein und im schlimmsten Fall ausgekehrt werden.
Im gesamten steht das ganze hier nochmal: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
Du darfst aber nicht:
- Von der Abtretungserklärung erfasstes Geld vorenthalten. Also z.Bsp. dein Arbeitgeber zahlt dir Lohn bar aus.
- Erben ohne dem TH Bescheid zu sagen
- Gewinne (z.Bsp. durch Glückspiel) einfach einbehalten
- Schenkungen über dem üblichen Maße hinaus verheimlichen
Ansonsten noch folgender Tipp: wenn dein Konto noch ein P-Konto ist oder dort ggf. noch Pfändungen drauf liegen, dann solltest du das vor einer Einzahlung abklären, sonst könnte das Geld (bzw ein Teil des Geldes) erstmal gesperrt sein und im schlimmsten Fall ausgekehrt werden.
Im gesamten steht das ganze hier nochmal: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__295.html
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