Hallo zusammen,
mein Insolvenzantrag liebt mittlerweile über 5 Jahre zurück. Ich hatte durch die 35% Regelung auch eine Verkürzung auf 3 Jahre bekommen. Damit hatte ich im Mai 2021 meine RSB erlangt. Soweit so gut, Schufa ist auch wieder bei 99,x%.
Aber die Lowell (gehört zur GFKL pay Protect GmbH) hat noch viele falsche oder überholte Daten drinnen.
- eine falsche Adresse, wobei da nur die Hausnummer falsch ist. Würde ich aber trotzdem gern los haben.
- einen Vollstreckungsbescheid von vor über 20 Jahren. Die GFKL nahm an der Insolvenz teil. Somit ist dieser Titel doch restschuldbefreit. Wie gehe ich da vor, daß ich diesen Eintrag los werde?
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch noch gespeichert mit Aktenzeichen und Insolvenzverwalter. Den Eintrag würde ich natürlich auch gern los haben. Aufgehoben wurde das Verfahren im Juli 2019.
Zudem haben die geschrieben, daß "Diese Auskunft ist eine erneute Auskunft, da es bei dem Versand des ersten Briefes an Sie zu einem Post-Rücklauf gekommen ist".
Vielleicht haben die das absichtlich an die falsche Adresse gesendet.....
Wie und was könnte ich jetzt da unternehmen? Hat jemand Erfahrung damit?
GFKL löscht Einträge nicht
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: GFKL löscht Einträge nicht
Du schickst ihnen ein Einschreiben, forderst die Berichtigung und Löschung und legst die entsprechenden Nachweise bei.
Du kannst dich dabei auf Art.16 und 17 DSGVO berufen - es gibt da nämlich eine gesetztliche Verpflichtung.
Danach solltest du unaufgefordert eine neue aktualisierte Auskunft erhalten.
Du kannst dich dabei auf Art.16 und 17 DSGVO berufen - es gibt da nämlich eine gesetztliche Verpflichtung.
Danach solltest du unaufgefordert eine neue aktualisierte Auskunft erhalten.
0