Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Ben1986 hat geschrieben: 9. Jan 2024, 17:57 ... Ist das jetzt ein Versagungsgrund wenn man seine Steuererklärung selbst gemacht hat? ...
Andersrum kann es ein Versagungsgrund sein, siehe:
https://www.insolvenzbesteuerung.de/ste ... insolvenz/
Zitat
"Der Schuldner selbst muss und kann gegenüber dem Finanzamt nicht mehr auftreten. Er ist allerdings verpflichtet, dem Insolvenzverwalter die für die Erstellung der Erklärungen benötigten Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen in geordneter Form vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, BGH v. 18.12.2008 – IX ZB 197/07."

Also wenn der IV die Steuererklärung machen will und der Schuldner die Mitwirkung verweigert.
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Ben1986
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Ben1986 »

Achso, alles klar.
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Küstenmädel
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Küstenmädel »

Hallo zusammen,
nun möchte ich mich wieder mal melden. Ich muss sagen, es geht mir sehr gut ! Eine große Last ist von meinen Schultern gefallen. Keine Angst mehr vor dem Gerichtsvollzieher, vor gelben Briefen usw. Hätte ich das gewußt, hätte ich die Insolvenz schon vor 20 Jahren beantragt. Ich kann jedem nur raten, sucht Euch eine Schuldnerberatung und geht den Weg. Es ist wirklich eine Erleichterung. Ich habe mein Konto und meinen mtl. Betrag, eine Bankcard und eine Kreditkarte, die auch im Ausland gilt. Ich lebe weiter wie bisher und habe auch keine Einschränkungen.

Jetzt zu meiner Frage. Ich bin Rentnerin und verfüge über 3 Renten. Ich habe über Elster meine Steuererklärung gemacht. Für 2023 werde ich ca. 650 Euro nachzahlen müssen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt fällt diese Nachzahlung in die Insolvenz. Das Verfahren wurde am 13.12.2023 eröffnet.

Wie verhält sich das nun für die Zukunft. Das Finanzamt wird mich zu 1/4 jährlichen Abschlagszahlungen auffordern. Gepfändet wird bei der Rentenversicherung in Höhe von ca. 145 Euro. Diese Abschlagszahlungen werden ca. 162 Euro ausmachen. Diese muss ich dann an das Finanzamt überweisen. Wird dann mein Freibetrag erhöht oder wie sieht das dann aus? an wen muss ich mich dann wenden, wie ist der genaue Ablauf?

Danke und einen schönen Tag noch.
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Du kannst einen Antrag an das Gericht stellen auf Erhöhung Deines unpfändbaren Betrages wg. der quartalsweisen Steuervorauszahlungen (als Rentner) an das Finanzamt.

Es geht dabei ja quasi um die Gleichstellung als Rentner mit Angestellten, wo der unpfändbare Betrag ja auch vom netto berechnet wird, also n a c h Steuerabzug.

Im Rechtspflegerforum sind sich die Fachleute dort nicht einig (wie so oft im Leben ... ) s. hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... n-steuern/

Vielleicht hast Du ja Glück, dass für Dich bei Deinem Gericht einer zuständig ist, der das "nur gerecht" findet und Deinen Antrag positiv bescheidet.

Aber vielleicht hast Du auch Pech und gerätst an einen Korinthenkacker, der meint:
"Nö, keine Rechtsgrundlage, Antrag abgelehnt."
Und dann liegt es bei Dir, ob Du das weiter verfolgen willst bis hin zu einer Präzedenzentscheidung.

Ich wünsche Dir viel Glück!
Und ggf. dicke Nerven!!

Nachtrag: Hoffentlich gerätst Du nicht an einen wie der von 'banhamer' hier.
Aber es gibt nun mal überall solche und solche (Menschen).
Hier ja auch.
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Graf Wadula
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Graf Wadula »

Warum das "Korinthenkackerei" sein soll, ist völlig unverständlich. Es ist schlicht gesetzlich nicht vorgesehen, dass diese Kosten von der Insolvenzmasse zu zahlen sind. Wer mag, kann das gerne gut nachlesen beim Bundesgerichtshof (immerhin das höchste zivile Gericht) BGH, Beschluss vom 19.9.2019 – IX ZB 2/18 - Rz. 20.
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

ah … sieh an … Graf Wadula ist auch nur ein Mensch … ich dachte bisher, Du antwortest nur sachlich auf Sachfragen …

Welche Antwort würdest Du denn hier geben?
Es ist doch in der Tat ungerecht, wie Rentner in diesen Fällen von manchen (Deiner Kollegen ?) behandelt werden, findest Du nicht?

Und oft genug liest man doch in Urteilen, dass Richter den Willen des Gesetzgebers interpretieren … warum also der lange Weg durch die Instanzen, wenn es auch kürzer geht?

Dass Du nicht mit allen Entscheidungen der ‚Organen der Rechtspflege‘ einverstanden bist, zeigt doch Dein Kommentar zu ‚banhamers‘ Geschichte.

Deswegen nochmal meineFrage: Was würdest Du denn der Rentnerin „Küstenmädel“ empfehlen ?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Graf Wadula »

Eigentlich antworte ich auch nur sachlich und das war auch nicht unsachlich geantwortet. Es hat eben nichts mit Korinthenk... zu tun. Ich habe ja die Antwort gegeben. Interpretation der Gesetze gehört dazu, weil die Gesetze nie Einzelfälle regeln. Der lange Weg ergibt sich eben daraus, dass wir in einem Rechtsstaat leben und eben jeder das Recht hat, mehrere Instanzen zu durchlaufen. Und manchmal gibt es Entscheidungen, die einem dann nicht gefallen, die aber sich nun mal am Gesetz bewegen. Die Geschichte mit Banhamer hat doch mit diesem Fall nichts zu tun. Und er kann - wie eben alle anderen auch - Rechtsmittel einlegen.
Ich kann nochmal empfehlen, die Entscheidung zu lesen.
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mischa1981
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von mischa1981 »

Paddy hat geschrieben: 9. Jan 2024, 08:18
robo hat geschrieben: 8. Jan 2024, 16:50
Gleich der erste Treffer bei Tante Gugl:
"Wenn du dich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindest, dann darfst du deine Steuererklärung nicht mehr selbst abgeben. Gemäß § 80 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO ist dein:e Insolvenzverwalter:in oder Treuhänder:in für die Abgabe deiner Steuererklärungen zuständig."
What???

Ich habe meine Steuererklärung während der PI immer selbst gemacht, dass war weder für den IV noch für das FA ein Problem. Und ehrlich gesagt geht es den IV nichts an, wie oft ich im Homeoffice war oder welche Spendenquittungen ich einreiche.
Sorry für die späte Antwort, bislang war ich aber auch stets der Meinung, dass der Insolvenzverwalter verantwortlich ist für die Steuererklärung und zwar aus einfachem Grund: Solange man sich im Insolvenzverfahren befindet wird auch die Steuerrückerstattung in die Insolvenzmasse geführt. Ich bin doch nicht blöd, zahle rund 200 Euro pro Jahr für den Steuerberater und dann geht alles in die Insolvenzmasse.
Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und man sich in der Wohlverhaltensphase befindet darf man auch wieder die Steuerrückzahlung in vollem Umfang behalten.
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Itak65
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von Itak65 »

Ich habe meine auch selber gemacht, ich wurde vom FA sogar dazu angehalten.
Der insoverwalter war glaube froh, hatte damit keine Arbeit
Angenehmes Wochenende
Itak65
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robo
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Re: Privatinsolvenz geplant - bitte um Hilfestellung

Beitrag von robo »

Sorry, Ihr zwei (mischa1981 und Itak65), hier geht es nicht um die Steuererklärung.

Hier geht es um die Berechnung des unpfändbaren Einkommens.
Bei Angestellten ist das klar: Es wird vom Netto gerechnet, also Brutto minus LSt+SV.

Bei Rentnern ist das aber nicht der Fall. Rentner müssen ja (erst seit einiger Zeit) ggfs. ihre Rente versteuern.
Diese Steuern werden nicht direkt von der Rente abgezogen (wie vom Lohn bei Arbeitnehmern), sondern sie müssen eine Steuererklärung machen, dann (eben nachträglich für das Steuerjahr) die Steuern zahlen UND (wie Selbstständige) ggfs. monatlich oder quartalsweise eine Steuervorauszahlung leisten.

Küstenmädel hier muss eine quartalsweise Vorauszahlung an das Finanzamt leisten und diese Vorauszahlung erhöht eben NICHT ihr unpfändbares Einkommen (weil das Gesetz dazu nur von Angestellten und Arbeitseinkommen spricht und eben nicht von Rentnern).

Und genau darum geht es hier, dass das ungerecht ist.

@Graf Wadula: Ich schätze Dich sehr, dass Du Dein Wissen hier teilst, und möchte Dich wirklich nicht verärgern, sorry. Hiermit entschuldige ich mich in aller Form für den "Korinthenkacker" und werde mich bemühen, in Zukunft sachlicher zu schreiben.

Aber Du gibst mir sicher Recht, dass wir aus sehr unterschiedlichen Perspektiven hier schreiben: Du als "Profi" ich als "Betroffene". Und wenn Du wüsstest, was ich schon alles mit Beamten und Angestellten im ÖD erlebt habe, dann hättest Du vielleicht Verständnis für meine manchmal polemischen oder emotionalen Kommentare hier. Sie sind aber sicher nicht gegen Dich gerichtet, denn ich kenne Dich, Dein Arbeitsgebiet und Deine Arbeitshaltung ja gar nicht.

Ich schätze Dein Fachwissen sehr.
Und noch mehr, dass Du es hier im Forum mit uns teilst.
Danke dafür!
Vielleicht erinnerst Du Dich, dass Du mir (noch als 'Witwe Bolte' / Mrs.Robinson ?) sehr geholfen hast in einer Sache mit meinem Insolvenzverwalter, der meine Selbstständigkeit nach der Inso-Eröffnung erst 'freigegeben' hatte und später dann doch an meinem Einkommen aus dieser Selbständigkeit partizipieren wollte und Einsicht in meine Buchführung, Steuererklärungen usw verlangte.
Nachdem ich ihm die Entscheidung präsentiert hatte, die Du mir damals genannt hattest, war Ruhe.
Das werde ich Dir nicht vergessen.
Er (der IV) hat es dann noch ein, zweimal mit anderen 'Baustellen' versucht, mir das Leben schwer zu machen (was in der Zeit wirklich schwer genug war!), aber inzwischen habe ich meine RSB - und bin nun im wahrhaft wohlverdienten Ruhestand.

Meine Bitte an Dich: Sei nachsichtig mit einer alten Frau.
Frieden?
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