Hallo zusammen
Ich musste vor 10 Jahren meine Gewerbeimmobilie (privat) aufgrund einer GmbH Insolvenz verkaufen.
Die Bank hat das Geld vom Erwerber erhalten dazu noch den Betrag aus einer Lebensversicherung (als Sicherheit).
Es blieb dann noch ein Betrag offen.
Ich habe dann nach mehreren Gesprächen mit dem Bankberater der Bank einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und auch so bezahlt. Der Vorschlag ging bis zum 31.12.22 nun habe ich das Zahlen eingestellt.
Im Vorfeld habe ich nie eine Abrechnung oder ähnliches von der Bank bekommen.
Jetzt möchte die Bank eine Selbstauskunft von mir um nach einer Möglichkeit zu suchen wie sie hinsichtlich der offenen Forderungen vorgesehen kann.
Frage
Bleibt der Titel „Unterwerfung der Zwangsvollstreckung “ aus dem Grundbucheintrag bestehen auch wenn ein Löschungsbewilligung erteilt wurde?
Habe ich Anspruch auf eine Ordnungsgemäße Abrechnung ?
Ich bekomme ALG1, wie wird es aus Eurer Erfahrung möglicherweise weitergehen?
Viele Grüße
Grundbuch-Unterwerfung der Zwangsvollstreckung
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Re: Grundbuch-Unterwerfung der Zwangsvollstreckung
Hi MK-1704,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Grundbuch-Unterwerfung der Zwangsvollstreckung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Grundbuch-Unterwerfung der Zwangsvollstreckung" geschaut?
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