Hallo,
meine Regelinsolvenz wurde vom Amtsgericht im Dezember inkl. der Stundung der Verfahrenskosten genehmigt.
Da ich ALG 2 bin, kann ich ab April einen 1€-Job beginnen. Meine Gesamteinkünfte liegen dann bei 1.120 €, also immer noch deutlich unter der Pfändungsgrenze, für einen Single ohne Kinder. Dazu hätte ich zwei Fragen:
A) Kann das Amtsgericht nun die Stundung der Kosten aufheben, weil ich nicht nur ALG II bekomme oder ist die Stundung von der Pfändungsgrenze abhängig?
B) Kann der Insolvenzverwalter jetzt verlangen, dass ich einen gewissen Betrag für die Schulden verwende oder ist das ebenfalls nicht möglich, weil mein Einkommen nicht über den 1.339,99 € liegt?
Gruß
Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job
Hi Pixeltod,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job" geschaut?
0
Re: Zwei Fragen zur Regelinsolvenz mit ALG 2 + 1€-Job
Hi kurz und knapp, weil keine Zeit grad:
A: nein
B: nein
A: nein
B: nein
1
1