Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
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Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Guten Tag, ich bin in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die läuft seit gut 16 Monaten.
Mir werden neben den pfändbaren Gehaltsanteile auch die über Grundfreibetrag übersteigenden monatlichen Bankguthaben in die Insolvenzmasse hinzugezogen.
Was kann ich dagegen tun? danke für Tipps.
Mir werden neben den pfändbaren Gehaltsanteile auch die über Grundfreibetrag übersteigenden monatlichen Bankguthaben in die Insolvenzmasse hinzugezogen.
Was kann ich dagegen tun? danke für Tipps.
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- Bot
- Beiträge: 263
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Hi Ranks,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Dich mit einem Antrag auf Quellenfreigabe an Dein Insolvenzgericht wenden.
Das Thema gabs hier schon mehrfach - z.b. hier:
insolvenzprobleme/bank-pfandet-ungerech ... enfreigabe
Hier gibts n Musterschreiben:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das Thema gabs hier schon mehrfach - z.b. hier:
insolvenzprobleme/bank-pfandet-ungerech ... enfreigabe
Hier gibts n Musterschreiben:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
In meinem ersten Post fehlt eine wichtige Information, nämlich das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde aufgehoben.
Quellenfreigabe ist für Schuldner deren Verfahren noch nicht aufgehoben wurde.
Mit der Empfehlung Quellenfreigabe komme ich nicht weiter. Das akzeptiert meine Bank nicht.
Kann mir das trotzdem jemand beantworten. Ich zahle auch gerne Geld damit ich endlich zu einer korrekten Auskunft komme. Ich habe an allen möglichen Stellen die selbe Frage gestellt und bekomme unterschiedlichste Antworten.
Das Insolvenzgericht gab mir die Auskunft, der Beschluss zur Aufhebung des Verbraucherinsolvenzverfahren muss an die Bank gesendet werden. Eine Quellenfreigabe ist nach Auskunft des Insolvenzgerichts nicht mehr erforderlich.
Die Bank gab mir die Auskunft, eine entsprechende Bestätigung von den Gläubigern einzuholen.
Sogar die Aussagen im 123recht Forum sind falsch.
Quellenfreigabe ist für Schuldner deren Verfahren noch nicht aufgehoben wurde.
Mit der Empfehlung Quellenfreigabe komme ich nicht weiter. Das akzeptiert meine Bank nicht.
Kann mir das trotzdem jemand beantworten. Ich zahle auch gerne Geld damit ich endlich zu einer korrekten Auskunft komme. Ich habe an allen möglichen Stellen die selbe Frage gestellt und bekomme unterschiedlichste Antworten.
Das Insolvenzgericht gab mir die Auskunft, der Beschluss zur Aufhebung des Verbraucherinsolvenzverfahren muss an die Bank gesendet werden. Eine Quellenfreigabe ist nach Auskunft des Insolvenzgerichts nicht mehr erforderlich.
Die Bank gab mir die Auskunft, eine entsprechende Bestätigung von den Gläubigern einzuholen.
Sogar die Aussagen im 123recht Forum sind falsch.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Das Problem mit den richtigen Antworten die Du einforderst, liegt aber offenbar auch vielleicht ein bisschen an der lückenhaften Informationsherausgabe.
Wenn es richtig ist was Du schreibst, dass die Gelder weiter zur Insolvenzmasse gezogen werden, bedient die Bank weiterhin den Insolvenzbeschlag - was in der WVP nicht mehr richtig wäre. Dann musst Du den Aufhebungsbeschluss zu Deiner Bank bringen damit die wissen, dass es aufgehoben wurde. Das ist also auf jeden Fall ein richtiger Rat des Insolvenzgerichts.
Oder reden wir hier (zusätzlich) über ein Problem mit Altpfändungen? Dann ist es (auch wenns vielleicht ersma komisch klingen mag) m.E. oft die pragmatischste Lösung einfach die Bank zu wechseln.
Im 123Recht Forum wimmelt es meiner Meinung nach nur so von komischen Gestalten. Die paar wirklich guten Leute die da schreiben, gehen in der Masse oft leider einfach unter. Als Laie ist es da oft völlig unmöglich die richtigen Antworten von den falschen zu unterscheiden.
Wenn es richtig ist was Du schreibst, dass die Gelder weiter zur Insolvenzmasse gezogen werden, bedient die Bank weiterhin den Insolvenzbeschlag - was in der WVP nicht mehr richtig wäre. Dann musst Du den Aufhebungsbeschluss zu Deiner Bank bringen damit die wissen, dass es aufgehoben wurde. Das ist also auf jeden Fall ein richtiger Rat des Insolvenzgerichts.
Oder reden wir hier (zusätzlich) über ein Problem mit Altpfändungen? Dann ist es (auch wenns vielleicht ersma komisch klingen mag) m.E. oft die pragmatischste Lösung einfach die Bank zu wechseln.
Im 123Recht Forum wimmelt es meiner Meinung nach nur so von komischen Gestalten. Die paar wirklich guten Leute die da schreiben, gehen in der Masse oft leider einfach unter. Als Laie ist es da oft völlig unmöglich die richtigen Antworten von den falschen zu unterscheiden.
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Meine Bank akzeptiert die Aufhebungsentscheidung des Insolvenzgerichts nicht.Dann musst Du den Aufhebungsbeschluss zu Deiner Bank bringen damit die wissen, dass es aufgehoben wurde.
Am 16.01.2023 habe ich der Bank geschrieben, dass ich seit der Aufhebung des Inso-Verfahrens vor Vollstreckung geschützt bin und der Bank den Gerichtsbeschluss (natürlich als vollständiges, nicht geschwärztes zweiseitiges Dokument) zugeschickt.
Auszug aus dem Anhang, nur um zu zeigen, dass mein Inso-Verfahren wirklich aufgehoben wurde.
Meine Bank antwortete mir am selben Tag:
Zusätzlich besteht das Problem mit Altpfändungen.Oder reden wir hier (zusätzlich) über ein Problem mit Altpfändungen?
Mein TH behauptet er sei dafür nicht zuständig.
Die Altpfändungen bestehen seit 2013. Das Insolvenzverfahren wurde in 2021 eröffnet. Die entsprechenden Schuldner werden bereits aus der Insolvenzmasse bedient und dennoch bestehen die Pfändung auf meinem Konto.
Im November letzten Jahres war ich beim zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragstelle mit den Unterlagen 6 Monate Gehaltsabrechnungen, 6 Monate Kontoauszüge, Bestätigung des P-Kontos.
Der Rechtspfleger rügte, dass er auch eine Bestätigung der Bank brauche, welche Pfändungen auf meinem Konto seien. Auf meinem Smartphone konnte ich in einer Nachricht meiner Bank dem Rechtspfleger zeigen, dass seit 2013 mehrere Pfändungen vorliegen. Der Rechtspfleger teilte mir mit, dass er meinen Antrag auf Quellenfreigabe nicht annehmen könne, da die Original Pfändungsakten nach 5 Jahren elektronisch und physisch nicht mehr vorhanden seien.
Ich muss dem Gericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus einer alten Pfändung aus dem Jahr 2013 nachweisen, sonst wird mein Antrag auf Quellenfreigabe nicht bearbeitet.
Ich soll mich an meine Bank wenden und sie bitten sie, mir eine Kopie der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zu geben, erst danach seien meine Unterlagen vollständig für meinen Antrag auf Quellenfreigabe.
Ich tat dies und forderte die Unterlagen bei der Bank an.
Leider habe ich keinen Screenshot, weil ich meiner Bank per Chat geschrieben habe. Allerdings lässt sich aus dem Antwortschreiben der Bank erahnen, dass ich wirklich die Kopie der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse angefordert habe.
Meine Bank weigert sich, mir eine Kopie der Unterlagen zu übersenden.
Antwortschreiben der Bank:
Selbstverständlich habe ich mich auch an die betreffenden Schuldner gewendet. In einem Schreiben das am 03.12.2022 per Fax an drei Schuldner gesendet wurde bat ich um die Übersendung einer Kopie der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Seit 8 Woche keine Reaktion meiner Gläubiger. Ich denke meine Gläubiger müssen mir nicht helfen, ich bin derjenige der ihnen Aufwand beschert und nicht zahlt.
Jeden Monat muss ich mit den Doppelpfändungen leben. Die Pfändungstabelle wird in meinem Fall nicht angewendet.
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
... ichhabe einfach den Eindruck, dass Du caffery's Text anders als ich verstehts. Er hat Dir den richtigen Weg aus der Misere gezeigt. Mit den Unterlagen kommst Du gegen die alten Pfändungen nicht an. machs Dir leichter unhd beschaff Dir einen Anwaltstermin vor Ort - mit Beratungshilfe vom Amtsgericht, wenn das Geld knapp ist oder gegen dirkete Bezahlung des/der RA. Wenn die Anschriften der alten Gläubiger bekannt sind, frag den Anwalt mal nach der Möglichkeit einer Vollstreckungsabwehrklage nach der Dir erteilten RSB
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann
liegt die Ursache Deiner 'Doppelpfändung' in den Altpfändungen
und nennt sich 'öffentlich-rechtliche Verstrickung'.
Wenn Du mal danach suchst, dann findest Du z.B. das hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... lvenz.pdfn Deinen Altpfändungen auf dem Konto
Du könntest den dort vorgeschlagenen Weg versuchen.
Du könntest Dir einen Anwalt suchen.
Oder Du könntest Dir einfach eine neue Bank suchen.
Wenn Du Dein Konto bei der N26 kündigst, dann hast Du ja keines mehr.
Und dann MUSS Dir jede Bank Deiner Wahl ein Konto geben.
Das steht so im ZKG, das gilt seit 2016.
Viel Glück !
liegt die Ursache Deiner 'Doppelpfändung' in den Altpfändungen
und nennt sich 'öffentlich-rechtliche Verstrickung'.
Wenn Du mal danach suchst, dann findest Du z.B. das hier:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... lvenz.pdfn Deinen Altpfändungen auf dem Konto
Du könntest den dort vorgeschlagenen Weg versuchen.
Du könntest Dir einen Anwalt suchen.
Oder Du könntest Dir einfach eine neue Bank suchen.
Wenn Du Dein Konto bei der N26 kündigst, dann hast Du ja keines mehr.
Und dann MUSS Dir jede Bank Deiner Wahl ein Konto geben.
Das steht so im ZKG, das gilt seit 2016.
Viel Glück !
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Der Hintergrung ist doch:
- es gibt Altpfändungen (seit 2013) auf Deinem N26-Konto
- in 2021 wurde Dein Insoverfahren eröffnet
- Dein Inso-Verfahren wurde aufgehoben (wurde es das ? Wann ?)
- seit der Aufhebung bist Du in der WVP
Und Dein Problem ist doch, dass die Bank Dir nur den Grundfreibetrag gibt,
obwohl Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Lohns schon an
Deinen IV ( = jetzt TH) überweist - richtig ?
Da nützt eine "Quellenfreigabe" nichts,
denn das Problem sind die Altpfändungen
und das nennt man "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Die Bank darf die Altpfändungen nicht bedienen,
aber Dir darf sie das Geld so ohne weiteres auch nicht auszahlen.
Es liegt also da (bei der Bank) und liegt und liegt und liegt.
Doofe Situation.
Dazu gibt es ein Urteil des BGH aus 2017,
was die Sache nicht verbessert hat.
Mein Rat: Such Dir ein neues Konto.
Und dann kannst Du Dich in Ruhe mit der Bank darum streiten,
dass sie Dir Dein Geld auszuzahlen hat.
- es gibt Altpfändungen (seit 2013) auf Deinem N26-Konto
- in 2021 wurde Dein Insoverfahren eröffnet
- Dein Inso-Verfahren wurde aufgehoben (wurde es das ? Wann ?)
- seit der Aufhebung bist Du in der WVP
Und Dein Problem ist doch, dass die Bank Dir nur den Grundfreibetrag gibt,
obwohl Dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil Deines Lohns schon an
Deinen IV ( = jetzt TH) überweist - richtig ?
Da nützt eine "Quellenfreigabe" nichts,
denn das Problem sind die Altpfändungen
und das nennt man "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Die Bank darf die Altpfändungen nicht bedienen,
aber Dir darf sie das Geld so ohne weiteres auch nicht auszahlen.
Es liegt also da (bei der Bank) und liegt und liegt und liegt.
Doofe Situation.
Dazu gibt es ein Urteil des BGH aus 2017,
was die Sache nicht verbessert hat.
Mein Rat: Such Dir ein neues Konto.
Und dann kannst Du Dich in Ruhe mit der Bank darum streiten,
dass sie Dir Dein Geld auszuzahlen hat.
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
Muß die Bank akzeptieren. Die bekommt den Beschluß vom Gericht und diesen muß sie akzeptieren.
Weiß jetzt aber nicht genau ob man das in dem Antrag aufführen muß, so nach dem Motto... "Bitte unterrichten Sie auch das Kreditinstitut vorab telefonisch bzw. per Fax"
Den Antrag im Link unten an das Gericht senden, bzw. sich durch den zweiten Link hangeln.
Das macht eigentlich der IV, ab da dann dein TH. So war es bei mir jedenfalls.
Ähm... das kann ich jetzt so nicht glauben das das der Rechtspfleger gesagt hat.
Es sei denn, und das ist meine Vermutung, das hier wirklich kein Antrag auf § 850k Abs. 4 ZPO gestellt wurde.
denn dieser Satz stärkt meine Vermutung...
da sind wir dann bei der öffentlich-rechtliche Verstrickung
Sorry, aber das ist doch Quatsch.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑21. Jan 2023, 22:18 Da nützt eine "Quellenfreigabe" nichts,
denn das Problem sind die Altpfändungen
und das nennt man "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Die Bank darf die Altpfändungen nicht bedienen,
aber Dir darf sie das Geld so ohne weiteres auch nicht auszahlen.
Es liegt also da (bei der Bank) und liegt und liegt und liegt.
Sobald ich eine Quellenfreigabe bei Gericht stelle und diese dann vom Rechtspfleger abgesegnet ist (und das wird sie) kann ich über mein Gehalt verfügen. Man muß sich weder mit der Bank noch mit den Gläubiger (Altpfändung auf dem Konto) auseinander setzen. Die Bank bekommt den Beschluß von Gericht.
Bei mir lief das ganz locker. Antrag auf Quellenfreigabe gestellt (hab ich sogar persönlich zu Gericht gebracht), nicht mal nach einer Woche den Bescheid bekommen.
Mir kommt es vor als wenn der TE nen falschen Antrag gestellt hat
@TE... war es ein Antrag gem. § 850k Abs. 4 ZPO?
Dieser z. B.?
https://www.awo-ha-mk.de/sites/default/ ... 4ndung.pdf
bzw. kann mans ich hier auch gut informieren
https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/%C ... lt-teil-2/
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens
hattest Du auf Deinem Konto denn auch Altpfändungen,
die von der Rückschlagsperre nicht umfasst waren ?
Mir kommt es so vor, als ob Du dieses Problem gar nicht kennst ?
Hast Du das Urteil des BGH dazu gelesen ?
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf
Aber vielleicht habe ich die Begründung der Bank, warum sie nicht mehr auszahlt (als den Grundfreibetrag) auch nicht richtig verstanden, die Angaben von 'Ranks' kamen ja immer nur bröckchenweise ...
die von der Rückschlagsperre nicht umfasst waren ?
Mir kommt es so vor, als ob Du dieses Problem gar nicht kennst ?
Hast Du das Urteil des BGH dazu gelesen ?
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf
Aber vielleicht habe ich die Begründung der Bank, warum sie nicht mehr auszahlt (als den Grundfreibetrag) auch nicht richtig verstanden, die Angaben von 'Ranks' kamen ja immer nur bröckchenweise ...
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