Hallo,
Da unser alter Versorger die Preise massiv erhöht hat, hat meine Frau das Angebot ihres Vaters angenommen, einen Anbieterwechsel auf seinen Namen durchzuführen.
Ein Vertrag auf unsere Namen wäre nicht mehr zustande gekommen, da ich bereits in PI bin und die meiner Frau im Laufe des Jahres anstehen wird.
Ich überweise die Abschläge an den Stromanbieter.
Wie verhält es sich nun, wenn eine Endabrechnung erstellt wird?
Kann ich einfach meinen Schwiegervater bitten uns diese auszuhändigen und an den Insolvenzverwalter weiterreichen, für den Fall, dass es eine Erstattung gibt und ihm dieses Guthaben überweisen?
Vielen Dank schonmal
Stromvertrag über Schwiegereltern
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Re: Stromvertrag über Schwiegereltern
Hi Saturnring,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stromvertrag über Schwiegereltern" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stromvertrag über Schwiegereltern" geschaut?
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Re: Stromvertrag über Schwiegereltern
Wer rechnet heutzutage noch mit einer Erstattung ?
Ich würde dem lieben Schwiegerpapa wohl eher zusichern,
dass Ihr im Falle einer Nachzahlung ihm den Betrag natürlich gebt.
Ich würde dem lieben Schwiegerpapa wohl eher zusichern,
dass Ihr im Falle einer Nachzahlung ihm den Betrag natürlich gebt.
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Re: Stromvertrag über Schwiegereltern
Vielen Dank, wenn es auch keine Antwort auf meine gestellte Frage ist.
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Re: Stromvertrag über Schwiegereltern
Um auf deine Frage zu antworten:
Du brauchst die Erstattung von Stromanbieter - wenn der Vertrag über deinen Schwiegervater läuft - nicht an den Insolvenzverwalter weiterleiten. Den IV interessieren nur deine Verträge.
Das bedeutet auch, dass du im Fall der Erstattung das Geld nicht an den Insolvenzverwalter abdrücken musst - aber Achtung: wenn dein Schwiegerpapa dir die Erstattung aushändigt, dann hast du natürlich einen finanziellen Vorteil und musst diesen an den IV melden und auf Zuruf abdrücken.
Ich würde vorschlagen, dass dich dein Schwiegerpapa mal zum Essen einlädt oder so, sollte es wirklich zu einer Erstattung kommen.
Du brauchst die Erstattung von Stromanbieter - wenn der Vertrag über deinen Schwiegervater läuft - nicht an den Insolvenzverwalter weiterleiten. Den IV interessieren nur deine Verträge.
Das bedeutet auch, dass du im Fall der Erstattung das Geld nicht an den Insolvenzverwalter abdrücken musst - aber Achtung: wenn dein Schwiegerpapa dir die Erstattung aushändigt, dann hast du natürlich einen finanziellen Vorteil und musst diesen an den IV melden und auf Zuruf abdrücken.
Ich würde vorschlagen, dass dich dein Schwiegerpapa mal zum Essen einlädt oder so, sollte es wirklich zu einer Erstattung kommen.
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