Stromvertrag über Schwiegereltern

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Saturnring
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Stromvertrag über Schwiegereltern

Beitrag von Saturnring »

Hallo,

Da unser alter Versorger die Preise massiv erhöht hat, hat meine Frau das Angebot ihres Vaters angenommen, einen Anbieterwechsel auf seinen Namen durchzuführen.

Ein Vertrag auf unsere Namen wäre nicht mehr zustande gekommen, da ich bereits in PI bin und die meiner Frau im Laufe des Jahres anstehen wird.

Ich überweise die Abschläge an den Stromanbieter.
Wie verhält es sich nun, wenn eine Endabrechnung erstellt wird?

Kann ich einfach meinen Schwiegervater bitten uns diese auszuhändigen und an den Insolvenzverwalter weiterreichen, für den Fall, dass es eine Erstattung gibt und ihm dieses Guthaben überweisen?

Vielen Dank schonmal
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Stromvertrag über Schwiegereltern

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Hi Saturnring,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stromvertrag über Schwiegereltern" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Stromvertrag über Schwiegereltern

Beitrag von Witwe Bolte »

Wer rechnet heutzutage noch mit einer Erstattung ?
Ich würde dem lieben Schwiegerpapa wohl eher zusichern,
dass Ihr im Falle einer Nachzahlung ihm den Betrag natürlich gebt.
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Saturnring
Mitglied
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Beiträge: 12
Registriert: 19. Dez 2022, 08:56

Re: Stromvertrag über Schwiegereltern

Beitrag von Saturnring »

Vielen Dank, wenn es auch keine Antwort auf meine gestellte Frage ist.
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tidus82
Admin
Reaktionen: 230
Beiträge: 1439
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Stromvertrag über Schwiegereltern

Beitrag von tidus82 »

Um auf deine Frage zu antworten:
Du brauchst die Erstattung von Stromanbieter - wenn der Vertrag über deinen Schwiegervater läuft - nicht an den Insolvenzverwalter weiterleiten. Den IV interessieren nur deine Verträge.
Das bedeutet auch, dass du im Fall der Erstattung das Geld nicht an den Insolvenzverwalter abdrücken musst - aber Achtung: wenn dein Schwiegerpapa dir die Erstattung aushändigt, dann hast du natürlich einen finanziellen Vorteil und musst diesen an den IV melden und auf Zuruf abdrücken.
Ich würde vorschlagen, dass dich dein Schwiegerpapa mal zum Essen einlädt oder so, sollte es wirklich zu einer Erstattung kommen.
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